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Die Partei geht vor

Wahlkämpfe stehen an. Eine überwältigende Mehrheit der Deutschen spricht sich für einen allgemeinen Mindestlohn aus. Schwarz-Gelb aber hat diesen im Koalitionsvertrag explizit ausgeschlossen. Daher versucht die Union nun ihr Glück in Abgrenzung vom Koalitionspartner und natürlich auch im krassen Widerspruch zu ihren eigenen Beschlüssen als größte Regierungsfraktion.

Unionsfraktion und Ministerin von der Leyen haben ein Eckpunktepapier vorgelegt, das eine allgemeine Lohnuntergrenze sicherstellen soll. Herausgekommen ist jedoch ein windelweicher Kompromiss, der Millionen Niedriglohn-Beschäftigte im Regen stehen lässt. Sie werden weiterhin für Stundenlöhne ab drei Euro schuften müssen. Mit wirksamem Schutz vor Lohndumping und Gerechtigkeit hat das nichts zu tun.

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CDU/CSU steht weiter auf der Gerechtigkeitsbremse

Die Notwendigkeit eines Mindestlohnes ist insbesondere deswegen so groß, weil es den deutschen Sozialpartnern immer weniger gelingt flächendeckend auskömmliche Tarife zu vereinbaren. Derzeit arbeiten über 7,9 Millionen Beschäftigte in Deutschland im Niedriglohnsektor. Fast 1,4 Millionen von ihnen verdienten 2010 sogar weniger als fünf Euro brutto in der Stunde. Es gibt in Deutschland derzeit etwa 1,3 Millionen Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, davon arbeiten 330.000 sogar Vollzeit.

Die Union kann sich aber nur zu einer „tarifoffenen Lohnuntergrenze“ durchringen. Das heißt, sobald es Tarifverträge gibt, sind alle Betriebe, die ihre Entlohnung daran orientieren von der allgemeinen Lohnuntergrenze ausgenommen. Tariflich vereinbarte Löhne sind allerdings keineswegs immer auskömmlich. So beginnen beispielsweise die Tariflöhne für Friseurinnen in Sachsen bei 3,06 Euro pro Stunde. Zum anderen eröffnet eine solche Regelung Tür und Tor für Scheingewerkschaften, die mit Gefälligkeitstarifverträgen für Lohndumping sorgen.

Hinzu kommt, dass die Union eine Kommission der Tarifpartner vorsieht, um die Bestimmung der Mindestlohnhöhe nicht der Politik zu überlassen. Falls sich die Kommission nicht einigt, was abzusehen ist, soll ein Schlichter - unter Umständen per Los bestimmt - eingreifen. Anstatt selbst Verantwortung zu übernehmen überlässt die Union also die Frage fairer Löhne dem Zufallsprinzip. Die Gefahr, dass die Beschäftigten dabei eine Niete ziehen, ist hoch.

Grüne wollen Mindestlohn für alle

Niedriglöhner brauchen keine Mindestlohn-Lotterie, sondern flächendeckenden Schutz vor Lohndumping. Ein allgemeiner flächendeckender Mindestlohn muss für alle Beschäftigten ohne Ausnahme gelten. Um das zu erreichen, schlagen wir Grüne eine Mindestlohnkommission nach britischem Vorbild vor, die unabhängig eine Mindestlohnhöhe ermittelt. Diese Kommission besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Wissenschaft. Sie soll unter Berücksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen angemessene und faire Arbeitsbedingungen schaffen, sowie sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten. Die vorgeschlagene Mindestlohnhöhe wird durch eine von der Bundesregierung erlassene Rechtsordnung wirksam.

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