Suchfeld anzeigen
Verbraucherschutz | 29.08.2006

Risiko Nano-Lebensmittel

Antwort der Bundesregierung lässt zu viele Fragen offen

Einsatz trotz Risiko für den Verbraucher?

Die Bundesregierung tappt bei der Anwendung von Nanotechnologie in Lebensmitteln und Verbraucherprodukten im Dunkeln. Dieses erschreckende Fazit muss aus der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion gezogen werden. Obwohl alles unklar ist, sieht die Bundesregierung vorschnell "keinen Veränderungsbedarf bei bestehenden Normen, Gesetzen und Verordnungen".

Kein Veränderungsbedarf?

Dabei fehlt der Bundesregierung  sowohl der Durchblick bei den aktuellen Marktentwicklungen als auch der staatliche Überblick über Kontroll- und Prüfverfahren. Um sich einen allerersten Einblick zum bestehenden Marktangebot zu verschaffen, befragt die Bundesregierung jetzt, nachdem die Wissenslücken offen liegen, die Unternehmen.

Für nanotechnologisch veränderte Produkte (außer Arzneimittel), die auf den Verbrauchermärkten bereits zu Hunderten angeboten werden, gibt es keine allgemeine oder spezifische Zulassungspflicht. Fragen nach Rezepturpflichten und Zulassungsverfahren werden von der Bundesregierung nicht näher erwogen. Die Bundesregierung lässt ein klares Problembewusstsein, auch hinsichtlich eines Eingreifens nach dem Vorsorgeprinzip, vermissen. Stattdessen hängt sie einer "Laissez-faire"-Politik an, die auch die üblichen Sicherheitsbarrieren außer Acht lässt.

Verbraucher werden zu Versuchskaninchen

Statt Anwendungen im Verbraucherbereich erst nach den üblichen sicherheits- und forschungsrelevanten Beratungen in Aussicht zu stellen, werden Verbraucher bei Nano-Produkten zu Versuchskaninchen. So musste die Bundesregierung zugeben, dass noch keine Beurteilung zur Nanotechnologie im Lebensmittelbereich durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft vorliegt.

Die Beratungen um Anpassungsnotwendigkeiten im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht sind noch nicht abgeschlossen, gleichwohl werden Produkte aber im Einzelhandeln bereits zum Verkauf angeboten. So werden als mögliche Anwendungen nanotechnologisch veränderte Hilfsmittel genannt, die zu verbesserten Fließeigenschaften von Ketchup führen und bei Fruchtsäften zu Klärung eingesetzt werden können.

Die chemisch-analytischen und toxikologischen Prüfverfahren zur Lebensmittelkontrolle und –sicherheit stehen hinsichtlich der erforderlichen Anpassungen und Modernisierungen an das Nanotechnologie-Zeitalter erst am Anfang eines Diskussionsprozesses. Der Verweis der Bundesregierung auf die Kontrollkompetenz der Länder bei angewendeter Nanotechnologie ist insofern zynisch.

Auch vier Monate nach dem Auftreten von Gesundheitsproblemen im Zusammenhang mit dem so genannten Magic-Nano Aerosolspray kann die Bundesregierung die endgültigen Ursachen noch nicht benennen. Statt die Risiken systematisch zu erforschen und rechtliche und tatsächliche Risiken durch Regulierung zu minimieren, soll vorwiegend die Akzeptanz und PR-Arbeit für Nanotechnologie verbessert werden. Das geplante Risikobarometer kann den Verbrauchern bei so vielen offenen Fragen allerdings wohl nur ein Sturmtief anzeigen.

 

verwandte Themendossiers

Kommentar schreiben

CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz
Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.