Fünf Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz
Von Volker Beck
Fünf Jahre gibt es die eingetragene Lebenspartnerschaft in Deutschland. Mehr als 16.000 „verpartnerte“ Paare leben zwischen Kiel und Konstanz. Allen Ankündigungen der CDU/CSU zum Trotz ist das Abendland nicht untergegangen. Heute ist die Aufregung weitgehend verebbt, die Lebenspartnerschaft breit akzeptiert. Ehe und traditionelle Familie haben Zuwachs bekommen. Normalität im guten Sinne ist eingekehrt.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist mehr als nur die Summe seiner Paragraphen. Es war ein großer Sprung nach vorn für die Anerkennung von Lesben und Schwulen, ein gesamtgesellschaftlicher Durchbruch. Deutschland ist toleranter und weltoffener geworden.
Der gesellschaftliche Mehrwert wird schnell deutlich, wenn man einen Blick auf Russland, Polen oder Lettland wirft. Dort müssen Lesben und Schwule derzeit um die schiere Existenz kämpfen. Elementare Bürgerrechte wie die Versammlungsfreiheit werden ihnen verwehrt. Regierungspolitiker halten unverhohlen Hassreden und ermuntern antihomosexuelle Gewalttäter. Polens regierendes Zwillingspaar erhebt die Ausgrenzung von Homosexuellen zur Staatsräson. Alte Vorurteile werden politisch instrumentalisiert, um die Gesellschaft auf Kurs zu bringen. Die Formen des Umgangs mit Lesben und Schwulen erweisen sich immer mehr als Trennmarke zwischen freiheitlicher Demokratie und autoritären Gesellschaftsmodellen.
Bis zum 1. August 2001 waren gleichgeschlechtliche Paare auch in Deutschland praktisch rechtlos. Heute sind viele Rechtsprobleme gelöst, z. B. für binationale Paare. Ihnen hatte der Staat ausländerrechtlich ein Zusammenleben faktisch unmöglich gemacht, wenn ein Partner aus einem Land außerhalb der EU stammte. Jetzt haben sie wie andere binationale Eheleute den Rechtsanspruch, ihr Leben gemeinsam in Deutschland führen zu können. In der letzten Wahlperiode konnten wir nachlegen, die Gleichstellung bei der gesetzlichen Rente erkämpfen und die Stiefkindadoption ermöglichen.
Völlig gleiche Rechte sichert das Gesetz aber noch nicht. Die Schuldigen dafür sind bekannt: Die von Union und FDP regierten Länder haben im Bundesrat zustimmungspflichtige Regelungen wie die Anerkennung im Steuerrecht zu Fall gebracht.
Von der Avantgarde zum Schlusslicht?
Wir sind also längst nicht am Ziel. Doch obwohl der Bundesrat einen Teil der Regelungen blockiert hat, gehörte Deutschland 2001 mit der Einführung der Lebenspartnerschaft zur europäischen Avantgarde. Es war das erste große EU-Land mit einem solchen Gesetz. Heute haben nicht nur die skandinavischen Länder, sondern auch viele andere europäische Staaten, einschließlich Großbritannien, der Schweiz, Tschechien und Slowenien, rechtlich weiterreichende Partnerschaftsregelungen. In Spanien, Belgien, den Niederlanden und Kanada wurde die Ehe für Homosexuelle geöffnet. Südafrika wird voraussichtlich noch dieses Jahr folgen. Uns dagegen beschert die große Koalition Stillstand. Deutschland läuft Gefahr, gesellschaftspolitisch zumindest in Westeuropa wieder eine Schlusslichtposition einzunehmen.
Karlsruhe gab das Ja-Wort
Dabei könnte die Sache längst erledigt sein. Das Bundesverfassungsgericht hat 2002 nicht nur die Klagen von Bayern, Sachsen und Thüringen verworfen und das Lebenspartnerschaftsgesetz für verfassungskonform erklärt. Es hat weit darüber hinausreichend klargestellt: „Der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen.“
So muss auch die CDU/CSU zur Kenntnis nehmen, dass der grundgesetzlich verbriefte Schutz von Ehe und Familie nicht länger als Rechtfertigung für die Diskriminierung von Lesben und Schwulen missbraucht werden kann. Es gibt kein Abstandsgebot. Daher wollen wir festhalten: Die vollständige Gleichstellung ist keine verfassungsrechtlich offene Frage mehr, sondern allein eine Frage des politischen Willens. Und die große Koalition will offenbar nicht.
Neuer Anlauf zur Gleichstellung
Bündnis 90/Die Grünen haben im Bundestag einen neuen Vorstoß zur vollen Gleichberechtigung gestartet. Worum geht es dabei konkret?
Steuerrecht: Während Lebenspartner die gleichen Unterhaltspflichten wie Eheleute haben, werden sie beim Einkommensteuerrecht nicht wie jene behandelt. Zudem wachsen laut Statistischem Bundesamt in jeder achten gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft Kinder auf. Die Ungleichbehandlung beim Splitting, bei Kinderfreibeträgen, bei der Absetzbarkeit von Aufwendungen benachteiligt diese Familien finanziell massiv. Das geht unmittelbar zu Lasten der Kinder. Sie werden vom Staat für die Lebensform ihrer Eltern bestraft.
Besonders deutlich zeigt sich die Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare bei der Erbschaftsteuer. Stirbt der Lebenspartner, wird der Hinterbliebene quasi so eingestuft, als hätte er mit dem Toten nichts zu tun gehabt. Haben Ehepaare einen allgemeinen Freibetrag von 307.000 € sowie einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag von 256.000 €, so haben Lebenspartner insgesamt einen Freibetrag von
5.200 €. Das kommt einer staatlichen Enteignung gleich.
Beamte: Lebenspartnerschaften sind in der Sozialversicherung generell gleichgestellt. Für Beamte greifen die entsprechenden Regelungen bei Beihilfe und Pensionen bislang aber nicht. Auch hier muss gelten: Gleiche Pflichten, gleiche Rechte. Nur das ist fair.
Standesamt für alle: Diskriminierende Verwaltungsregelungen einzelner Bundesländer müssen abgeschafft werden. Das betrifft z. B. Bayern, aber auch das SPD-regierte Rheinland-Pfalz. Dort bleibt Lesben und Schwulen das Standesamt zumeist verschlossen. Um den „Abstand zur Ehe“ zu unterstreichen, schickt man sie stattdessen zum Notar oder zum Kreisamt – Tür an Tür mit der Kfz-Zulassungsstelle. Die Bundesregierung allerdings will diesen Ländern Zugeständnisse machen und bei der anstehenden Neufassung des Personenstandsrechts die schon verwaltungstechnisch völlig unsinnige Kleinstaaterei weiter zulassen.
Adoption: Wir treten für das gemeinschaftliche Adoptionsrecht ein, weil für uns das Kindeswohl im Mittelpunkt steht. Nur ein Beispiel: Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jugendämter empfiehlt seit Jahren, auch gleichgeschlechtliche Paare als Pflegeeltern in Betracht zu ziehen. Das ist mittlerweile häufige Praxis. Niemand hat hier Bedenken hinsichtlich des Kindeswohls. Warum soll aber plötzlich das Kindeswohl gefährdet sein, wenn eine solche Pflegschaft in eine gemeinschaftliche Adoption mündet? Warum soll hier die rechtliche Absicherung eines tatsächlichen Elternverhältnisses verwehrt bleiben? Das ist pure Ideologie.
Unser Antrag schmort mittlerweile seit Monaten im Rechtsausschuss, weil die große Koalition die Diskussion und Beschlussfassung mit ihrer Geschäftsordnungsmehrheit mehrfach vertagt hat. Das kann sie allerdings nicht ewig durchhalten: Wir werden Schwarz-Rot zwingen, Farbe zu bekennen.
Blick zurück nach vorn
Der Weg zum Lebenspartnerschaftsgesetz war lang. Bereits 1990 hatten die Grünen einen ersten Vorstoß im Bundestag unternommen. Anfangs wurden wir dafür ausgelacht, aber mit der Zeit hat unsere hartnäckige Überzeugungsarbeit Früchte getragen. Wir haben einen gesellschaftlichen Umschwung erreicht. 1996 hat sich in einer Meinungsumfrage erstmals eine Mehrheit in der Bevölkerung für die Gleichstellung ausgesprochen. 1998 hat es dennoch einige Mühe bereitet, das Projekt der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Koalitionsvertrag zu verankern. Auch danach zeigten sich viele SPD-geführte Ministerien höchst unwillig, Lebenspartnerschaften in ihren Verantwortungsbereichen gleiche Rechte zuzuerkennen.
Erst in einem koalitionsinternen Verhandlungsmarathon haben wir schließlich das Gesetz durchgesetzt, wobei wir unter ständigem Beschuss der Opposition standen. Auch ein Guido Westerwelle hat seinerzeit lauthals ein Scheitern in Karlsruhe prophezeit, weil das Gesetz seiner Ansicht nach die Lebenspartnerschaft viel zu nahe an die Ehe heranrückte. Aber siehe da: Nachdem Karlsruhe grünes Licht gegeben hatte, konnte sich dieser Erfolg vor Vätern gar nicht mehr retten. Bis hinein ins Kanzleramt war man plötzlich stolz.
Das zeigt: Wir brauchen einfach einen langen Atem. Den haben wir. Auch die grüne Lebenspartnerschaftspolitik ist dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet. Volle Gleichstellung ist das Ziel, vorher lassen wir nicht locker.
in: profil:Grün 09/2006
