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Fachgespräch | 15.12.2006

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Schutz vor Diskriminierung

Seit August dieses Jahres gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Von der Union heftig und unsachlich bekämpft hat sich in vielem der Grüne Ansatz zur Antidiskriminierung durchgesetzt: Ein sachgerechtes Gleichbehandlungsgesetz darf niemanden ausgrenzen. Dennoch ergab die grüne Diskussion mit ExpertInnen und Verbänden: Das Gesetz setzt die europäischen Richtlinien nicht in allen Punkten richtig um. Und bis zu einem wirklichen Schutz vor Diskriminierung ist es in Deutschland noch ein weiter Weg.

Recht auf Gleichbehandlung"Die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien werden von Wirtschaft, Medien und zahlreichen PolitikerInnen zum Negativ-Beispiel für die Bürokratie der EU gestempelt. Das Recht des Stärkeren zu beschneiden ist in Deutschland offensichtlich unbeliebt" führten Irmingard Schewe-Gerigk MdB (links im Bild) und Elisabeth Schroedter, MdEP in die gemeinsame Veranstaltung von grüner Bundestagsfraktion und Grünen im Europäischen Parlament ein. In kaum einem Land sei es so schwer gewesen, eine vernünftige Umsetzung der Richtlinien hinzubekommen, wie in Deutschland. Dies liegt vor allem an der Altvätersitte der in Deutschland einflussreichen Wirtschaftslobby. In den Verbänden und Vorstandsetagen hat sich die Einsicht, dass Geschlechtergerechtigkeit und Anerkennung von Verschiedenheit Erfolgsrezepte zukunftsorientierter Wirtschaftspolitik sind, noch nicht durchgesetzt.

Recht auf GleichbehandlungDas Interesse an Informationen über die Ausgestaltung des Gesetzes und seine praktischen Anwendungsmöglichkeiten für Opfer und Antidiskriminierungsverbände war immens. Nahezu 100 Teilnehmende aus verschiedensten Organisationen beteiligten sich an den Diskussionen. Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, stellte vor, welche Regelungen in dem neuen Gesetz die EU-Richtlinien nur ungenügend umsetzen oder sogar gegen sie verstoßen. Dazu gehören der Kündigungsschutz, die Beweislastregelung, oder die zu kurze Frist zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion (links im Bild), kritisierte besonders die mangelnden Beteiligungsmöglichkeiten für Antidiskriminierungsverbände. Hiltrud Breyer, MdEP sprach sich für eine Ausweitung des Gesetzes auf Kinder und Jugendliche aus. Cem Özdemir, MdEP forderte den zügigen Ausbau der Antisdiskriminierungsstelle, damit Opfer eine Anlaufstelle haben.

Recht auf Gleichbehandlung

 

Die Diskussionen mit ExpertInnen am Nachmittag zeigten vor allem eins: Ein Antidiskriminierungsgesetz allein bringt noch keinen guten Schutz vor Diskriminierung. Weitere Schritte sind dringend erforderlich. Joachim Ott, Referent in der Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit bei der Europäischen Kommission, machte deutlich, dass die bisherigen Richtlinien nur ein erster Schritt sein können und zahlreiche weitere Maßnahmen nötig sind, um einen wirklichen Schutz vor Diskriminierung für alle zu erreichen. Eine echte berufliche Förderung von Frauen beispielsweise sei seines Erachtens nur über eine Quote möglich. Die Erfahrungen aus den Niederlanden stellte Dick Houtzager vom Landesbüro zur Bekämpfung von Rassendiskriminierung vor, das Workshops und Trainings anbietet und beispielsweise Unternehmen über Maßnahmen gegen Diskriminierung berät.

Die Antidiskriminierungsstelle wurde leider nicht vom zuständigen Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend selber vorgestellt. So blieb offen, warum die Leitungsstelle immer noch unbesetzt ist und die Stelle ihre Arbeit noch nicht richtig aufgenommen hat. Ebenso ist der Hinweis auf die Stelle – ebenso für Informationen über das AGG insgesamt - auf den auf dem Internetangebot der  homepages Ministerien nur sehr schwer zu finden.

Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte kritisierte, dass es nur eine einzige Stelle auf Bundesebene und keine regionalen Stellen gibt. Ein niederschwelliger Ansatz sei aber wichtig, damit die Stelle auch wirklich genutzt werde.  

Große Kritik von den Teilnehmenden gab es auch an der Planung und Durchführung des Europäischen Jahrs der Chancengleichheit 2007. Anders als in den anderen EU-Ländern müssen in Deutschland beteiligte Verbände und Organisationen einen finanziellen Eigenanteil von 50% übernehmen, wenn sie sich mit einer Veranstaltung oder einem Projekt beteiligen wollen. Das sei ein Ausschlusskriterium für viele kleine Antidiskrimierungsverbände, betonten grüne PolitikerInnen und ExpertInnen einhellig.

Elisabeth Schroedter resumierte für Bundestags- und EP-Fraktion: "Wir sind erst am Anfang und haben noch eine Menge Arbeit vor uns."

 

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