Während der Streit zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission über den zweiten Nationalen Allokationsplan (NAP II) weiter schwelt, wurden an anderer Stelle wichtige Entscheidungen für den Emissionshandel getroffen.
EU will Flugverkehr in den Emissionshandel einbeziehen
Die Europäische Kommission hat am 20. Dezember 2006 einen Vorschlag zur Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel vorgelegt. Der extrem klimaschädliche Luftverkehr ist bisher von jeglicher Klimaschutzpflicht befreit. Das ist angesichts der Bedrohung durch den Klimawandel ein Skandal. Die Ausdehnung des Emissionshandels auf den Luftverkehr ist daher ein sinnvoller Schritt, um endlich auch diese Branche an der Bekämpfung des Klimawandels zu beteiligen. Andere sinnvolle Instrumente wie die Kerosinsteuer oder die Ticketabgabe dürfen dadurch aber nicht von der Tagesordnung verschwinden. Sie bleiben wichtig, denn sie dienen nicht nur dem Klimaschutz, sondern sorgen auch für fairen Wettbewerb der Verkehrsträger, für ökologisch gerechte Preise und für neue Finanzmittel zur Bekämpfung von Armut und Krankheiten.
Der Vorschlag der Kommission ist eine gute Grundlage für die kommende Debatte bis zur endgültigen Verabschiedung der Richtlinie. Diese Diskussion muss zur weiteren Verbesserung des Vorschlags genutzt werden. Er sieht vor, dass ab 2011 zunächst nur innereuropäische Flüge, ab 2012 dann alle Flüge, die von EU-Flughäfen starten oder auf ihnen landen, dem Emissionshandel unterliegen. Die für ein Jahr geplante Beschränkung auf innereuropäische Flüge ist aus pragmatischen Gründen akzeptabel. Nach dieser Übergangsfrist darf es aber keinen weiteren Aufschub geben. Sämtliche in der EU startenden und landenden Flüge müssen dann voll in den Emissionshandel einbezogen werden. Andernfalls wird man den Gefahren des Flugverkehrs für das Klima nicht angemessen begegnen können. Auch in dieser Frage sind insbesondere die USA aufgefordert, ihre destruktive Klimapolitik grundlegend zu überdenken.
Die Regeln für die Zuteilung der Emissionsrechte sollen europaweit harmonisiert werden: Grundlage werden technische Richtwerte, so genannte Benchmarks, sein. Ein noch festzulegender Mindestanteil soll versteigert werden. Besonders wichtig für die Teilnahme des Flugverkehrs am Emissionshandel sind angemessene, ambitionierte Emissionsminderungsziele. Sie müssen die negative Klimawirkung des Flugverkehrs und die zu erwartenden Wachstumsraten einbeziehen. Der Vorschlag der Kommission sieht für die ersten drei Handelsperioden bis 2022 eine Begrenzung der Flugverkehrsemissionen auf dem durchschnittlichen Niveau der Jahre 2004-2006 vor. Dadurch sollen immerhin bis 2020 jährlich mindestens 187 Millionen Tonnen CO2 gegenüber dem Trend eingespart werden.
Wir fordern die Bundesregierung auf, den Vorschlag der Kommission konstruktiv aufzugreifen und das Verfahren konsequent voranzutreiben. Insbesondere darf sie sich nicht von der Lufthansa beeindrucken lassen, die im Gegensatz zu Luftlinien anderer Länder immer noch jede Klimaschutzmaßnahme als Wettbewerbsverzerrung geißelt.
RWE vom Kartellamt abgemahnt
Ebenfalls am 20. Dezember 2006 hat das Bundeskartellamt dem Energiekonzern RWE eine vorläufige Abmahnung geschickt. Sie richtet sich gegen die erheblichen Zusatzprofite der Energieversorger, die auch durch die übermäßige Überwälzung der Kosten für CO2-Zertifikate entstanden sind. Das Kartellamt will nun nur bis zu 25 Prozent dieser Kosten als so genannte Opportunitätskosten unbeanstandet lassen. Jede darüber hinaus gehende Überwälzung betrachtet sie als Marktmissbrauch aufgrund des mangelhaften Wettbewerbs am Strommarkt. Auch E.ON und die anderen Stromkonzerne dürfen nun bald mit ähnlicher Post vom Kartellamt rechnen.
Von großer Bedeutung ist auch die Feststellung des Bundeskartellamtes, dass die Ursache für die Sonderprofite nicht beim Emissionshandel sondern beim fehlenden Wettbewerb auf dem Strommarkt zu suchen ist. Die Bundesregierung muss hier endlich handeln und ihren vollmundigen Ankündigungen Taten folgen lassen. Mit Blick auf den Emissionshandel kann die richtige Antwort auf das Verhalten der Energiekonzerne nur lauten: Die Emissionsrechte müssen versteigert werden - zehn Prozent ab 2008, hundert Prozent ab 2013.
Das Verhalten der deutschen Industrie, vor allem der Energieversorger, ist verantwortungslos. Auf der einen Seite erzielen sie durch die Einpreisung der Emissionsrechte und den fehlenden Wettbewerb am Energiemarkt enorme Zusatzgewinne. Auf der anderen Seite wird mit offenen Briefen und unverhohlenen Erpressungsversuchen alles getan, um eine sinnvolle Ausgestaltung des Emissionshandels zu verhindern. Die deutsche Wirtschaft sollte ihre Kraft lieber darauf verwenden, ihre Hausaufgaben beim Klimaschutz zu machen und ihre freiwillige Selbstverpflichtung zu erfüllen.

