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Tierschutzbericht | 09.02.2006

Im Tierschutz nicht nachlassen

Unser Antrag "Tierschutzpolitik energisch fortführen und weiterentwickeln" umreißt eine bundespolitische Agenda für Tiere für die kommenden Jahre. Die Arbeit für den Tierschutz steht insofern unter einem schlechten Stern, als die große Koalition vorhat, den Bundesländern im Rahmen der Föderalismusreform ein Abweichungsrecht von Bundesregelungen in Bezug auf die Nutztierhaltung einzuräumen. Würde das umgesetzt, wäre einem Tierschutzdumping Tür und Tor geöffnet. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieses Abweichungsrecht nicht Wirklichkeit wird.

Der Tierschutz gewann unter Rot-Grün in der Politik der Bundesregierung einen neuen Stellenwert. Unser Antrag benennt die wichtigsten tierschutzpolitischen Aufgaben, die abgeschlossen oder in Angriff genommen werden müssen.

An der Abschaffung der Käfigbatteriehaltung muss die Bundesregierung festhalten; zugleich soll sie sich dafür einzusetzen, dass die Kennzeichnungspflicht auch auf verarbeitete Produkte (Eierlikör, Nudeln usw.), die mehr als die Hälfte des Eierverbrauchs in Deutschland ausmachen, ausgedehnt wird;

Die Schweinehaltungsverordnung muss endlich dem EU-Recht und den Maßgaben des Grundgesetzes angepasst werden. Auch die Haltung von Masthühnern und Mastputen bedarf dringend einer deutlichen Verbesserung.

Wichtige Vorleistungen sind von uns erbracht worden für eine neue Haltungsverordnung für Pelztiere und für einen verbesserten Schutz von Wildtieren in Zirkussen. Hier müssen die Beratungen zügig zu Ende geführt werden.

Das Jagdrecht ist unter dem Gesichtspunkt des Tier- und Artenschutzes und einer naturnahen Waldbewirtschaftung zu modernisieren. Neuregelungsbedarf besteht auch beim Schächten. Die Initiativen von Renate Künast für ein Verbot des Imports von Katzen-, Hunde- und Robbenfellen nach Deutschland bzw. nach Europa müssen weitergeführt werden.

Die Anstrengungen Deutschlands, Tierversuche durch Alternativmethoden zu ersetzen, müssen fortgeführt und verstärkt werden.

Und eins bleibt besonders wichtig: Der Tierschutz kommt nur voran, wenn die Tierschutzverbände mit ihren vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer über wirksame rechtliche Möglichkeiten verfügen, gegen tierschutzwidrige Maßnahmen vorzugehen. Deshalb muss das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände eingeführt werden.

Mit unserem Antrag mit dem Titel "EU-Kommission muss nationale Tierschutzbemühungen respektieren" fordern wir die Bundesregierung auf, sich bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass diese das geplante Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einstellt. Die Kommission versucht, mit Hinweis auf die Dienstleistungsfreiheit, das österreichische Verbot der Haltung von Wildtieren in Zirkussen und Varietés rückgängig zu machen. Für uns ist es völlig inakzeptabel, wenn die Kommission anstrebt, nationale Fortschritte im Tierschutz zu verbieten.

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