Welche Haltungseinrichtungen für Legehennen gibt es in Deutschland?
Herkömmlicher Batteriekäfig
Ein herkömmlicher Käfig besteht aus Drahtgitter. Die Maße betragen 50 x 50 cm mit einer Höhe von 40 cm vorne und 35 cm hinten. 4-5 Hennen fristen in einem solchen Käfig ihr Dasein. Pro Tier soll eine Fläche von 450 qcm - 550 qcm abhängig vom Gewicht zur Verfügung stehen. Fütterung, Wasserversorgung, Beleuchtung, Ventilation und Eientnahme sowie Kotentsorgung sind vollautomatisiert. Der Name "Käfigbatterie" kommt daher, dass diese Käfige in Doppelreihen mit dem Rücken zueinander und 4- 5 Reihen übereinander gestapelt wurden. So können möglichst viele Tiere auf wenig Raum zusammengepfercht werden.
Ausgestaltete Käfige
Nach EU-Richtlinie ist eine ständig nutzbare Fläche von mind. 600 qcm je Huhn (etwa 1 DIN A4 Seite) bei einer Besatzdichte von 16,7 Hennen je qm vorgeschrieben. Die Käfighöhe liegt bei 45 cm. Dazu gibt es ein Nest, Sitzstangen und einen Bereich mit Einstreu. Trotzdem ist bei der insgesamt geringen Fläche und der niedrigen Käfighöhe nach wie vor kein Flattern und Fliegen möglich.
Kleinvoliere
Die geplante Kleinvoliere soll eine Käfighöhe von ca. 50 cm haben und einem Huhn sollen lediglich 750 qcm Fläche zur Verfügung stehen. Ansonsten ist die Kleinvoliere nichts anderes als ein "ausgestalteter" Käfig , in der es ebenfalls Nest, Sitzstangen und einen Einstreubereich gibt. Bedenkt man, dass ein Huhn, um sich einmal um sich selbst zu drehen weit über 1000 qcm Platz benötigt, ist
Die Voliere
Bei der "Volierenhaltung" (von lat. volare = fliegen) wird dem Huhn zusätzlich die dritte Dimension zugänglich gemacht, indem im Käfig übereinander angebrachte Ebenen als Lauf- und Ruheflächen mit Tränke- und Fütterungseinrichtungen angeboten werden. Dadurch können mehr Tiere je Stallgrundfläche gehalten werden. Zum Abtransport des anfallenden Kotes verlaufen unter den erhöhten Ebenen breite Transportbänder. Üblich sind 15 bis 25 Hennen pro Quadratmeter. Die Volierenhaltung ist ein hoch mechanisierbares System für größere Tierzahlen.
Bodenhaltung
Bei der "Bodenhaltung" leben in der Regel sieben Hennen pro Quadratmeter ( 1.430 qcm pro Tier) in größeren Stallgebäuden. Meistens ist auf maximal zwei Drittel der Stallfläche eine Kotgrube vorhanden, über der Sitzstangen angebracht sind. Die übrige Fläche besteht aus einem eingestreuten Scharrraum. Ferner sind Legenester vorhanden und die Tiere erhalten Tageslicht.
Freilandhaltung und ökologische Haltung
Die "Freilandhaltung" kommt aufgrund des Platzbedarfs in Stallnähe eher für kleinere Gruppen in Frage. Vorgeschrieben sind gegenwärtig nach den EG-Vermarktungsnormen 10qm größtenteils bewachsene Fläche (bzw. 2,5qm bei der "intensiven Auslaufhaltung"), ab dem Jahr 2004 4 qm je Huhn. Bei der Freilandhaltung lassen sich im Stall sowohl Boden- als auch Volierenhaltung durchführen. Bei ökologischer Haltung sind außerdem die Gruppengrößen pro Stall beschränkt und die Biohennen erhalten ausschließlich Futter aus ökologischem Anbau. Hier wird kein gentechnisch verändertes Futter verfüttert.
Nach welchen rechtlichen Vorgaben werden in Deutschland Legehennen gehalten?
Legehennenverordnung von 1987 und Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 06. Juli 1999
Die Legehennenverordnung von 1987, die die Mindestanforderungen für herkömmliche Käfigbatterien festschrieb, wurde vom Bundesverfassungsgericht 1999 für nichtig erklärt, weil sie nicht dem geltenden Tierschutzgesetz entsprach und eindeutig zu kleine Käfige (450 qcm pro Henne) billigte.
Die EU-Richtlinie vom 19. Juli 1999
Die EU-Agrarminister haben 1999 eine neue Richtlinie zur Hennenhaltung verabschiedet. Nach dieser Richtlinie werden die herkömmlichen Käfige europaweit zum Jahr 2012 abgeschafft. Herkömmliche Käfiganlagen durften danach ab 2003 nicht mehr gebaut werden. In den bestehenden Anlagen muss die Mindestfläche ab 2003 von 450 qcm auf 550 qcm pro Henne vergrößert werden. Nach dieser Richtlinie sind sogenannte "ausgestaltete" Käfige mit Sitzstange, Nest und Scharrmöglichkeit weiterhin erlaubt.
Legehennenverordnung von 2001
Haltungseinrichtungen für Legehennen müssen so ausgestattet sein, dass die Tiere artgemäß fressen, trinken, ruhen und im Staub baden sowie zur Eiablage ein Nest aufsuchen können. Die Einrichtungen müssen eine Mindesthöhe von 2 m und nutzbare Fläche von 1111 qcm je Huhn haben. Dies entspricht einer Besatzdichte von 9 Hennen pro qm. Die Ställe müssen Tageslicht erhalten und ausreichend belüftet sein. Bereits bestehende Käfige in den Übergangsfristen müssen entsprechend umgerüstet werden.
Für bestehende Käfiganlagen gelten außerdem Übergangsfristen:
- Herkömmliche Käfigbatterien (450 qcm pro Henne) durfte es nur noch bis Ende 2002 geben.
- Käfige mit einer nutzbaren Fläche von mindestens 550 qcm pro Henne gibt es nur noch bis Ende 2006.
- Ausgestaltete Käfige mit Sitzstange, Legenest und Einstrau gibt es noch bis Ende 2012.
Schützt der Käfig vor der Vogelgrippe?
Als Vogelgrippe wird die durch das hoch ansteckende H5N1 Virus vom Asia Typ verursachte Geflügelpest bezeichnet. Das Virus wird durch den Kot und Atemwegssekrete übertragen. Auch für Legehennen ist dieses Virus gefährlich. Ein Käfighaltungsbetrieb ist kein geschlossenes System, daher besteht auch hier Ansteckungsgefahr. Das bestätigt auch eine Bewertung des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit. Detaillierte Informationen zum Thema Vogelgrippe erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
