Grüne fordern eine gesetzliche Bleiberechtsregelung
Wir Grünen treten seit langem für eine gesetzliche Bleiberechtsregelung ein. Daher haben wir erneut einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. (BT-Drucksache 16/3340).
Eine wirksame gesetzliche Bleiberechtsregelung sollte aus unserer Sicht folgende Kriterien enthalten:
- Die Begünstigten erhalten keine Verlängerung der Duldung, sondern sofort eine Aufenthaltserlaubnis.
- Ein Bleiberecht darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass die potenziell Begünstigten zum Zeitpunkt der Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stehen, weil sie bislang praktisch keinen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt hatten.
- Es dürfen keine unverhältnismäßigen Anforderungen an die Erfüllung von Mitwirkungspflichten gestellt werden.
- Vorhandene Deutschkenntnisse dürfen nicht zur Voraussetzung für ein Bleiberecht gemacht werden, weil Geduldete von Sprachkursen ausgeschlossen sind.
- Niedrigere Aufenthaltszeiten müssen für besonders schutzbedürftige Gruppen, wie unbegleitete Minderjährige, Traumatisierte und Opfer von rassistischen Übergriffen vorgesehen sein.
- Bis zum Inkrafttreten muss sichergestellt werden, dass potentiell Begünstigte nicht abgeschoben werden.
Wir sind dafür, dass die von der großen Koalition auf Bundesebene am 14.11.2006 beschlossenen Eckpunkte für eine gesetzliche Bleiberechtsregelung vorangebracht werden. Hier war vereinbart worden, dass diejenigen geduldeten Flüchtlinge, die noch keinen Arbeitsplatz haben, eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre erhalten sollen – damit entfällt das Vorrangprinzip bei der Arbeitssuche. Bündnis 90/Die Grünen haben diese Entmachtung der Innenministerkonferenz begrüßt. Damit wird das Thema Bleiberecht dort geregelt, wo es hingehört - im Parlament und nicht im kleinen abgeschotteten Zirkel der Innenminister.
Allerdings ist in der nach dem Kompromiss stattfindenden Innenministerkonferenz erneut der Streit innerhalb der Koalition darüber ausgebrochen und die gerade eine Woche zuvor beschlossenen Eckpunkte wurden wieder in Frage gestellt.
Der Kompromiss der Innenministerkonferenz zum Bleiberecht geht zu Lasten der betroffenen Flüchtlinge.
Die Landesinnenminister haben eine engherzige Regelung getroffen, die viele Einschränkungen enthält. Neben dem Nachweis eines Arbeitsplatzes führt ein langer Katalog an Ausschlussgründen dazu, dass ca. 80 bis 90 Prozent der in Deutschland geduldeten Menschen keine Chance auf ein Bleiberecht haben werden.
Wer Integration als notwendigen Bestandteil von Zuwanderungspolitik ansieht, muss zu allererst diejenigen, die bereits hier integriert leben und Mitglieder dieser Gesellschaft sind, aus ihrem rechtlosen Status befreien und ihnen die Chance zu einem menschenwürdigen und gleichberechtigten Dasein eröffnen.
Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren darf es ausserdem nicht im Gegenzug zu weiteren Verschärfungen des Zuwanderungsgesetzes kommen. Die in diesem Zusammenhang geplante Einschränkung des Ehegattennachzugs sowie die zahlreichen weiteren vom Bundesinnenministerium geplanten Verschärfungen zum Beispiel beim Staatsangehörigkeitsrecht lehnen wir entschieden ab.
