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| 14.11.2006

Grundschleppnetzfischerei auf der hoher See

UN-Moratorium durchsetzen!

Die Fischerei mit Schleppnetzen in der Tiefsee ist dabei, einen der letzten ökologischen Schätze unserer Erde zu zerstören. Forscher schätzen, dass mehr als 10 Millionen Arten in der Tiefsee leben. Sehr viele von ihnen kommen nur lokal vor. Die meisten dieser Lebewesen sind bisher noch völlig unbekannt.

Grundschleppnetze erreichen den Meeresboden bis in zwei Kilometer Tiefe. Mit ihren schweren Eisenplatten und Vorlaufketten zerstören sie alles, was ihnen in den Weg kommt. So vernichten sie einzigartige Ökosysteme bereits durch einen einzigen Fischzug. Eine Regeneration der Ökosysteme ist oftmals, wenn überhaupt, erst in sehr langen Zeiträumen möglich. Denn viele der Tiefsee-Arten sind aufgrund ihrer Langlebigkeit und ihrer sehr späten Geschlechtsreife besonders anfällig gegenüber menschlichen Eingriffen. Deshalb besteht bereits durch einzelne Fischzüge die Gefahr der Überfischung und sogar der Ausrottung von Arten. Diese Gefahr wird dadurch noch verstärkt, dass viele Arten nur räumlich begrenzte Vorkommen haben. Zahlreiche Populationen können daher in kürzester Zeit vollständig überfischt und zerstört werden.

Mit anderen Worten: Diese Fischerei ist alles andere als nachhaltig und auf Dauer angelegt. Sie ist purer Raubbau und gefährdet die Biodiversität der Meere massiv. Aus diesen Gründen muss diese zerstörerische Form der Fischerei dringend gestoppt werden.

Bundesregierung muss sich für Moratorium einsetzen!

Den Stopp dieses Raubbaus könnte die UN-Generalversammlung beschließen, indem sie ein Moratorium gegen die Grundschleppnetzfischerei auf der hohen See verhängt. Um einen solchen Beschluss zu erreichen, muss sich auch die Bundesregierung in den UN-Gremien für ein solches Moratorium aussprechen und engagieren. Auch innerhalb der EU muss sie diese Position vertreten, da das Votum der EU innerhalb der UN von Bedeutung ist. Denn die EU vertritt mit Spanien einen der Hauptakteure bei der Grundschleppnetzfischerei auf der Hohen See. Hier ist mir hartem Widerstand zu rechnen. Allein mit Geheimdiplomatie wird man einen Beschluss der UN-Generalversammlung für ein Moratorium der Grundschleppnetzfischerei auf der Hohen See daher nicht erreichen.

Eine klare und unmissverständliche Haltung hat die Bundesregierung nach außen aber bisher nicht vertreten. Deswegen haben wir Bündnisgrüne einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir von der Bundesregierung ein Engagement für dieses Moratorium einfordern. Darüber haben wir darin die Entwicklung eines effektiven Fischereimanagements und die Einrichtung von Schutzgebieten auf der Hohen See gefordert.

Große Koalition lehnt grünen Antrag ab

Die große Koalition lehnte unseren Antrag im Bundestag (s.u.) jedoch am 21. September 2006 abschließend ab. Dabei kündigte sie eine eigene Initiative in dieser Sache an. Lange war unklar, ob und wann diese kommen und was sie enthalten würde. Mehr als sechs Monate brauchte die große Koalition, bis sie im Oktober tatsächlich einen eigenen Antrag vorlegte.

Dieser enthält viele zustimmungsfähig Feststellungen und Forderungen zum Schutz der Tiefsee, so dass wir dem Antrag zustimmen konnten. Dennoch fehlt darin die Forderung nach einem Moratorium für die Grundschleppnetzfischerei auf der Hohen See. Zwar ist kaum vorstellbar, wie die Regierung den Antrag umsetzen könnte, ohne für dieses Moratorium zu stimmen. Dennoch bleibt das Manko bestehen, dass die Regierung weiterhin nicht daran gebunden ist, sich öffentlich für das Moratorium auszusprechen oder sich gegenüber anderen Ländern dafür einzusetzen. Damit wird die Bundesregierung bei diesem Thema voraussichtlich weiterhin mit einer unklaren Haltung herumeiern, die irgendwo im Bermuda-Dreieck der diplomatischen Rücksichtnahmen zwischen Außen-, Agrar- und Umweltministerium abstürzt.

 

 

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