Fachgespräch am 10.11.2006 in Berlin: Lob und Kritik
Zurückhaltender, zielgenauer, transparenter und besser überprüfbar – nach diesem Motto wollen wir die völlig aus den Fugen geratene Telefonüberwachung reformieren.
Am 10. November haben die Fachpolitiker der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Gesetzentwurf zur Telekommuniktionsüberwachung mit Fachleuten aus Verbänden, Justiz, Praxis und Wissenschaft diskutiert. Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele (im Bild links) führte zusammen mit dem rechtspolitischen Sprecher, Jerzy Montag (im Bild rechts), in die Entstehungsgeschichte und die Grundzüge des Gesetzentwurfs ein.
Zustimmung zum Systemwechsel, lebhafte Diskussion über Ausgestaltung
"Der Systemwechsel ist sinnvoll und geeignet, mit einer Vielzahl von Problemen Schluss zu machen", fand der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar (rechts im Bild). Bislang sah das Gesetz eine lange Liste einzelner Straftaten vor, bei deren Vorliegen eine Überwachung in Betracht kam. Nach dem zur Diskussion gestellten Entwurf darf die Telefonüberwachung nur dann angeordnet werden, wenn im Einzelfall eine Haftstrafe von über einem Jahr droht. Die Gerichte werden durch eine Vielzahl von Regeln stärker in die Verantwortung genommen zu prüfen, ob im Einzelfall ein so schwerer Grundrechtseingriff wie die Überwachung der Telekommunikation wirklich angemessen und unumgänglich ist. Mit diesem Systemwechsel wollen die Bündnisgrünen den stetig anschwellenden Katalog abhörfähiger Taten in den Griff bekommen und die außer Kontrolle geratene Abhörpraxis eindämmen.
Prof. Gersdorf aus Rostock hielt das Anliegen in der Grundtendenz für "sehr zielführend und rechtspolitisch außerordentlich wichtig". Er freue sich, wenn sich politische Kräfte die Sicherung der Freiheit auf die Fahne schrieben. Ähnlich äußerten sich verschiedene Vertreterinnen und Vertreter aus der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Prof. Rainer Hamm dankte für den Deutschen Anwaltsverein, dass die Grünen diese Initiative ergriffen haben.
Es gab aber auch Bedenken: Sind die gewählten Kriterien tatsächlich ausreichend, einen Filter für die Fälle zu bilden, in denen die Telekommunikationsüberwachung wirklich notwendig ist? Können die Richter diese Filter-Funktion sinnvoller übernehmen? Können die Gerichte die Prognose der Straferwartung ohne Weiteres zu diesem frühen Zeitpunkt leisten?
Aus grüner Sicht gilt es nun, den Kriterienkatalog zu verbessern.
Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs und der Gespräche mit Berufsgeheimnisträgern
Zustimmung fanden die Regelungen zum Schutz höchstpersönlicher Gespräche. Die Ausgestaltung sei angemessen und sehr gut gelungen, lobte Datenschutzbeauftragter Schaar.
Der Schutz der Berufsgeheimnisträger wurde am Beispiel der Strafverteidiger und Journalisten eingehend erörtert. Neben grundsätzlicher Unterstützung gab es Verbesserungsvorschläge im Detail.
Verfahrenssicherungen und Benachrichtigungspflichten
Die meisten zusätzlichen Verfahrensregeln, die dazu dienen, die Telekommunikationsüberwachung grundrechtsfest zu machen, stießen auf einhellige Zustimmung. Verbesserungsvorschläge galten den grundsätzlich gelobten Benachrichtigungspflichten. Die Diskussion konzentrierte sich auf Teilbereiche der Ausgestaltung von Verwertungsverboten, die unterschiedlich gesehen wurden.
Fazit
Die Diskussion war lebhaft und fruchtbar. Sie brachte Anregungen für die weitere Verbesserung des Entwurfs. Dieser soll zügig in den Bundestag eingebracht werden.
