Für eine allgemeine technikneutrale Mediengebühr.
Bündnis 90/Die Grünen lehnen die von den Ländern geplante Rundfunkgebühr für internetfähige Computer und Mobiltelefone ab. Für Selbstständige wäre die PC-Gebühr eine große Belastung. Es ist nicht sachgerecht, die Zahlung von der Internetfähigkeit eines Rechners abhängig zu machen. Ein internetfähiger PC ist noch lange nicht rundfunkempfangsfähig. Mit einem Modem kann kein dem Fernsehen vergleichbarer Empfang garantiert werden. Hinzu kommt, dass bisher per Internet verfügbare Programme bei weitem nicht an das herkömmliche Rundfunkprogramm heranreichen – was die PC-Gebühr zum jetzigen Zeitpunkt ungerechtfertigt erscheinen lässt.
Wir erwarten von den Bundesländern, der "PC-Gebühr" ihre Zustimmung zu verweigern und das Moratorium zur Einführung der PC-Gebühr bis Ende 2008 zu verlängern. In dieser Zeit muss endlich ein modernes Gebührenmodell erarbeitet werden, das die Konvergenz der Medien berücksichtigt und sich nicht an immer neuer Empfangstechnik orientiert.
Eine Rundfunkgebühr für einzelne Geräte ist überholt und hoch bürokratisch. Wir plädieren deshalb seit langem für eine Mediengebühr pro Haushalt, unabhängig vom jeweiligen Gerät. Nicht nur PCs mit Breitbandanschluss, sondern auch UMTS-Handys oder andere Mobilempfänger sind zukünftig rundfunkempfangsfähig. Auch bei Betrieben wollen wir eine Vereinfachung zum Status quo. Die Mediengebühr soll sich an der Größe der Betriebe und ihrer Medienintensität anstatt an vorhandenen Geräten orientieren. Befreiungen wollen wir wie bisher ermöglichen.
Eine allgemeine Mediengebühr bedeutet aber auch: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss seine Gebühren Medien übergreifend einsetzen und im Internet attraktive Programme bereithalten. Das Internet muss als dritte Säule neben Radio und Fernsehen etabliert werden.
Für die Ermittlung der Höhe der Gebühr muss aus unserer Sicht weiterhin die unabhängige KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des Rundfunks) zuständig sein. Rundfunk ist staatsfern. Keinesfalls darf die Gebühr deshalb über das Finanzamt eingezogen werden.
