Wir machen uns stark für den Schutz vor Passivrauchen!
Die grüne Bundestagsfraktion hat sich bisher als einzige Fraktion des Deutschen Bundestages zum Schutz vor Passivrauchen klar positioniert. Einstimmig wurde am 27. Juni 2006 ein Eckpunktepapier und ein Antrag zum Schutz vor Passivrauchen verabschiedet.
Die Zeit ist nun auch in Deutschland reif endlich wirksamere gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen zu verankern. Sowohl mit den einstimmig in der Fraktion verabschiedeten Eckpunkten als auch dem Antrag machen Bündnis 90/Die Grünen konkrete Vorschläge und fordern die am Schutz vor Passivrauchen Interessierten aller Fraktionen auf nach der öffentlichen Diskussion nun auch gemeinsame Regelungsvorschläge zu erarbeiten und Mehrheiten zu organisieren.
Der Antrag
Im Antrag "Schutz vor Passivrauchen" (s.u.) wird die Bundesregierung aufgefordert einen wirksamen Schutz vor Passivrauchen in allen Gebäuden, Einrichtungen und Behörden im Zuständigkeitsbereich des Bundes zu verankern. Ausnahmeregelungen für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr zu streichen und zum Beispiel die Regelungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung im Sinne des Schutzes vor Passivrauchen enger zu fassen. Ebenso werden Länder und Kommunen aufgefordert in ihren Zuständigkeitsbereichen für einen konsequenten Schutz vor Passivrauchen in öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen und Behörden, insbesondere in Schulen und Krankenhäusern, Sorge zu tragen. Für den Deutschen Bundestag fordert der Antrag ein Rauchverbot in allen Sitzungsräumen, gastronomischen Einrichtungen und Verkehrsflächen ab 1.1.2007.Das Fachgespräch
Wir haben Mitte September 2006 ein gut besuchtes Fachgespräch durchgeführt. Dort wurde erneut deutlich, dass wir in Bezug auf den Schutz vor Passivrauchen in der EU sehr weit zurückgefallen sind, dass Rauchverbote in Gaststätten keine Umsatzeinbußen bedeuten und auf der Bundesebene Gesetzgebungskompetenzen bestehen, die genutzt werden sollten.
Der aktuelle Stand
Inzwischen ist sowohl ein von einzelnen SPD-Abgeordneten initiierter Gruppenantrag "Effektiver Schutz vor Passivrauchen zügig gesetzlich verankern" als auch der grüne Antrag "Wirksamen Schutz vor Passivrauchen im öffentlichen Raum umsetzen" in den Bundestag eingebracht. Wir haben Bedenken bezüglich der ungenauen Formulierung der Forderungen des Gruppenantrages. Die im Juli 2006 gemachte Zusage der InitiatorInnen, eine Umformulierung vorzunehmen um zu einem gemeinsamen Vorgehen aller am Schutz vor Passivrauchen interessierten zu kommen, erfolgte leider nicht.
Doch was nützen die besten und konsequentesten Vorschläge zum Nichtraucherschutz, wenn dafür die Mehrheiten fehlen. Die FDP fällt total aus, das nennt sie "Freiheit". Die SPD ist zerstritten, aber etwa die Hälfte der Abgeordneten ist beim konsequenten Schutz vor Passivrauchen dabei. Bei der Union finden sich einzelne Aufrechte, aber die Fraktionsspitze verzögert, blockiert und wedelt schließlich mit einem Papier der Zigarettenindustrie.Unser Ziel ist es, den Zeit und Mühe kostenden Prozess der inhaltlichen Auseinandersetzung und der Gewinnung von Mehrheiten für einen besseren Schutz vor Passivrauch erneut anzustoßen.
Das Eckpunktepapier
Das Eckpunktepapier "Schutz vor Passivrauchen" (s.u.) greift das Thema umfassender auf und enthält den folgenden Maßnahmenkatalog zum Schutz vor Passivrauchen:
- Schutz vor Passivrauch in öffentlichen Einrichtungen des Bundes und dem öffentlichen Personenverkehr
- Schutz vor Passivrauch in Gaststätten
- Ergänzende Tabakwerbeverbote, die über die europäischen Tabakwerbeverbote hinausgehen
- Angleichung der Steuersätze aller Tabakprodukte
- Beschränkung der Verkaufsmöglichkeiten durch Zigarettenautomaten
- Allen Tabakwaren ist eine Liste aller Zusatzstoffe inklusive einer Risikobewertung beizulegen.


