Auf Druck einiger deutscher Stammzellforscher und der Deutschen Forschungsgemeinschaft muss der Bundestag in den nächsten Monaten voraussichtlich über eine mögliche Änderung des Stammzellgesetzes abstimmen. Im Vordergrund der Debatte steht, ob der Stichtag (1.1.2002) für die Einfuhr embryonaler Stammzellen im geltenden Stammzellgesetz einmalig verschoben oder sogar ganz gestrichen werden soll. Darüber hinaus sollen rechtliche Unsicherheiten für deutsche Stammzellforscher bei Auslandstätigkeiten geklärt werden.
Grundlagenforschung mit embryonalen Stammzellen ist in Deutschland möglich
Nach Auffassung fast aller Abgeordneten von Bündnis90/Die Grünen ist eine Verschiebung oder gar Streichung des Stichtages im Stammzellgesetz nicht notwendig. Für diese Position gibt es nicht nur zahlreiche ethische, sondern auch forschungspolitische Gründe.
Das Stammzellgesetz ist auch fünf Jahren nach seiner Verabschiedung im Jahr 2002 ein Kompromiss, mit dem die verschiedenen ethischen Positionen zur embryonalen Stammzellforschung in Deutschland respektiert werden. Wird der Stichtag auf der Basis der mageren Gründe verschoben, die von Seiten der Stammzellforscher vorgebracht werden, dann wird eine weitere Änderung des Stichtages in kommenden Jahren und damit eine kontinuierliche Aufweichung des im Stammzellgesetz gefundenen Kompromisses langfristig nicht aufzuhalten sein.
Seit der Verabschiedung des Stammzellgesetzes vor fünf Jahren wurden auch keine neuen ethischen Argumente vorgebracht, die eine Schwächung des Embryonenschutzes zugunsten der Forschungsfreiheit oder mit dem Argument der "Ethik des Heilens" rechtfertigen würden. Der Status des Embryos war und ist weiterhin umstritten zwischen den jeweiligen Interessengruppen (u.a. Kirchen, embryonale Stammzellforscher) – darum kam es ja zu dem im Stammzellgesetz formulierten Kompromiss.
Gleichzeitig war und ist die Grundlagenforschung mit embryonalen Stammzellen möglich. Dies wurde uns nicht nur von Experten bei einer Anhörung im Forschungsausschuss im Mai 2007, sondern auch von der Bundesregierung in inzwischen zwei Stammzellberichten bestätigt. Ein Blick ins Ausland zeigt, dass mit den in Deutschland zugelassenen embryonalen Stammzellen - dem angeblichen "Schrott in der Petrischale" (Spiegel, 7.5.07) – auch international vielbeachtete Grundlagenforschung betrieben und publiziert wird. Sogar bei den jüngst im November 2007 publizierten Erfolgen von US-amerikanischen und japanischen Forschern, die Hautzellen so reprogrammierten, dass sie Eigenschaften embryonaler Stammzellen annahmen, nutzten die Wissenschaftler zum Vergleich die in Deutschland zugelassenen embryonalen Stammzelllinien – obwohl kein "deutsches Stammzellgesetz" sie daran gehindert hätte, "neuere" embryonale Stammzellen für ihren Vergleich zu nutzen.
"Ethik des Heilens"? - Die embryonale Stammzellforschung ist international in einer Sackgasse
Oft wird in der Debatte der Eindruck erweckt, als wenn nur mittels embryonaler Stammzellen Therapien entwickelt werden könnten. Das Gegenteil ist der Fall: In den zurückliegenden fünf Jahren hat sich gezeigt, dass die adulte Stammzellforschung hinsichtlich der Entwicklung von Therapien erfolgreich ist und sowohl international als auch in Deutschland teilweise klinisch eingesetzt wird - wie zum Beispiel bei der Behandlung von Herzinfarkt- oder Leukämie-Patienten. Darum sollte sich die Stammzellforschung nicht nur aus ethischen, sondern auch aus forschungspolitischen Erwägungen heraus auf Alternativen zur embryonalen Stammzellforschung konzentrieren.
Selbst in Kreisen der Stammzellforschenden – vor allem in internationalen Wissenschaftskreisen – wachsen die Zweifel daran, ob mit embryonalen Stammzellen überhaupt jemals Therapien am Menschen entwickelt werden können. Auch Forscher wie Ian Wilmut, der seinerzeit das Schaf Dolly klonte, kehren der embryonalen Stammzellforschung inzwischen den Rücken zu. Tatsache ist: Es gibt weltweit keine embryonalen Stammzellen, die zu therapeutischen Zwecken bei einem Menschen eingesetzt werden können – unabhängig davon, ob sie "älter" sind als die in Deutschland zugelassenen Stammzellen - oder erst in jüngerer Zeit entwickelt wurden. Denn egal, ob die embryonalen Stammzellen "alt" oder "neu" sind – auf die Risiken embryonaler Stammzellen bei einem Einsatz beim Menschen (z.B. Tumorrisiko und Immununverträglichkeit) haben embryonalen Stammzellforscher weltweit keine Antwort.
Bioethische Themen – Die Union hat ein Problem
Angeheizt wird die Debatte um das Stammzellgesetz durch einen Streit zwischen der Katholischen Kirche und der Union. Auf dem Unions-Parteitag Anfang Dezember wurden zwei Anträge abgelehnt, in denen sich die Antragsteller gegen eine Verschiebung des Stichtages aussprachen. Fälschlicherweise wird nun in den Medien kolportiert, dass sich die Union damit auch für eine Ausweitung der embryonalen Stammzellforschung ausgesprochen habe – dies ist nicht der Fall. Trotzdem verwundert die - wenn auch knappe – Ablehnung der Unions-Parteitagsanträge sehr, denn vielen Unions-Abgeordneten gingen seinerzeit sogar die jetzt im geltenden Stammzellgesetz festgelegten Regelungen noch zu weit.
Schon die Einrichtung des Deutschen Ethikrates - der den umstrittenen Nationalen Ethikrat ablösen soll - zeigt, dass die Union anders als noch zu Oppositionszeiten in der rot-grünen Regierungszeit zunehmend bereit ist, ihre Überzeugungen bei der Bioethik zu opfern – und dies auch noch ohne Not. Seinerzeit stimmte die Union einem Gesetzesvorschlag aus dem Hause von Forschungsministerin Annette Schavan zu, der eine Farce hinsichtlich der Oppositionsrechte und dem Recht der Öffentlichkeit auf eine transparente bioethische Debatte in Deutschland ist.
Stammzelldebatte: Bioethik ist mehr als Lebensschutz
Das Lob der Katholischen Kirche für die Position von Bündnis90/Die Grünen zu ihrer Position in der Stammzelldebatte freut uns sehr. Wir plädieren allerdings für eine breit geführte ethische Debatte. Eine Reduzierung auf die einfachen Formeln "Embryonenschutz versus Forschungsfreiheit" und "wer gegen die Verschiebung des Stichtages ist, ist ein Lebensschützer und forschungsfeindlich, wer für die Ausweitung der embryonalen Stammzellforschung plädiert, ist forschungsfreundlich" wird dem vielschichtigen Thema nicht gerecht.
Für Bündnis90/Die Grünen gibt es noch viele weitere wichtige ethische und forschungspolitische Aspekte – zum Beispiel durch die Gefahr der Kommerzialisierung von menschlichen Zellen und Geweben durch Patente, durch die Engführung der Forschungsansätze und der entsprechenden Mittel zur Entwicklung von Therapien auf die embryonale Stammzellforschung, durch das Wecken von Hoffnungen bei Patienten auf Therapien, die nicht eingehalten werden können.
In der Frage zum Status des Embryos gibt es bei Bündnis90/Die Grünen – genauso wie bei den meisten anderen Fraktionen oder Vertretern von Interessengruppen - unterschiedliche Einschätzungen. Unstrittig ist, dass Menschenwürde ein Status ist, der allen Menschen zukommt und nicht verliehen wird. Während sich aber für einige der Schutz der Menschenwürde auch auf den Embryo bezieht, gilt für andere, dass ein Embryo zwar aus Gründen der Menschenwürde geschützt werden muss, aber nicht gleichrangig mit einem geborenen Menschen ist.
Unsicherheit deutscher Stammzellforscher im Ausland ist verständlich
Die Befürchtung deutscher Stammzellforscher, sich bei der Kooperation mit ausländischen Forschungsinstituten strafbar zu machen, wenn sie sich vom Inland aus als Mittäter an einer im Ausland durchgeführten Forschung beteiligen, ist nachvollziehbar. Anliegen des Stammzellgesetzes ist es nicht, Forschende von einer internationalen Zusammenarbeit abzuhalten. Diese Befürchtungen und Unsicherheiten deutscher Forscherinnen und Forscher resultieren aus den generellen Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Täter und Teilnehmer, die nicht spezifisch im Stammzellgesetz sondern vielmehr im allgemeinen Strafgesetzbuch verankert sind. Zudem besteht für deutsche Amtsträger oder dem öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete die Gefahr, sich strafbar zu machen, wenn sie im Ausland tätig werden. Hier wäre eine Klarstellung im Stammzellgesetz sinnvoll, dass es bei einer Forschung mit embryonalen Stammzellen im Ausland nicht mehr einschlägig ist. Eine Streichung jeglicher Strafbarkeit neben der Begrenzung des territorialen Anwendungsbereichs des Gesetzes lehnen wir jedoch ab, da dieses die Verbotsregelung des Stammzellgesetzes marginalisieren würde.
