2007 war das europäische Jahr der Chancengleichheit
2007 war das Europäische Jahr der Chancengleichheit. Viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben davon wenig mitbekommen. Das Europäische Jahr sollte dazu dienen, öffentlichkeitswirksam für Gleichbehandlung zu werben und gegen Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität Stellung zu beziehen.
Die Bundesregierung ließ das Jahr der Chancengleichheit weitgehend ungenutzt verstreichen. Das macht die Antwort auf eine große Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen deutlich. Außer einer Reihe von Kongressen hat wenig stattgefunden. Die Öffentlichkeitsarbeit für Chancengleichheit wurde sträflich vernachlässigt, das Thema Antidiskriminierung fast wie eine geheime Verschlusssache behandelt. Um konkrete Aussagen, was jeweils zielgerichtet gegen Diskriminierungen wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, des Alters, der sexuellen Identität, der Religion oder Weltanschauung und wegen einer Behinderung unternommen wurde, drückt sich Bundesregierung in ihrer Antwort ebenfalls herum.
In einem Entschließungsantrag zur Großen Anfragen fordern Bündnis 90 / Die Grünen von der Bundesregierung, in der Öffentlichkeit stärker über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu informieren, über die gesellschaftlichen wie wirtschaftlichen Kosten von Diskriminierung und Ausgrenzung aufzuklären, das öffentliche Werben für eine Kultur des Respekts und der Chancengleichheit zu intensivieren und darauf zu achten, dass dabei alle Diskriminierungsgründe gleichberechtigt berücksichtigt werden. Mit Ablauf des Jahres der Chancengleichheit darf das Werben für Respekt und Nichtdiskriminierung nicht noch weiter nachlassen, sondern muss intensiver und kontinuierlich betrieben werden.
AGG setzt EU-Recht nicht ausreichend um
Peinlich für die Regierungskoalition: Im Europäischen Jahr der Chancengleichheit ist auch deutlich geworden, dass das 2006 in Kraft getretene AGG an vielen Stellen nicht europarechtskonform ausgestaltet ist. Die EU-Richtlinien gegen Diskriminierung wurden nicht an allen Punkten ausreichend umgesetzt.
Hinsichtlich der "Antirassismus-Richtlinie" ist die EU-Kommission nach Prüfung bereits zu der Auffassung gekommen, "dass Deutschland seinen Verpflichtungen zur Umsetzung der oben genannten Richtlinie nicht in vollem Umfang nachgekommen ist." Es wurde ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und der Bundesregierung ein umfangreicher Mängelkatalog übersandt. Zu den Mängeln zählen: Zu große Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot im Mietwohnungsbereich, zu enge Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen, mangelhafte Ausgestaltung der Regelungen für Entschädigung und Schadensersatz bei Diskriminierung, zu wenige Möglichkeiten der Verbändebeteiligung in gerichtlichen Verfahren.
Um ein Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwenden, muss das AGG dringend europarechtskonform überarbeitet werden. Wir fordern von der Bundesregierung, auf Grundlage der Mängelliste der EU-Kommission einen Gesetzentwurf zur europarechtskonformen Ausgestaltung des AGG vorzulegen. Dabei sind auch die von Verbänden wie Expertinnen und Experten vielfach geäußerten Kritikpunkte an der mangelhaften Umsetzung der drei weiteren EU-Antidiskriminierungsrichtlinien einzubeziehen.
Charta der Vielfalt
Als erste Bundestagsfraktion haben Bündnis 90 / Die Grünen die "Charta der Vielfalt" unterzeichnet. In einem Antrag fordern wir, dass der Deutsche Bundestag als Arbeitgeber ebenfalls der Charta beitritt. Unternehmen und öffentliche Verwaltungen bekennen sich mit der Unterschrift zu dem Ziel, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, "Rasse", Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Auch wenn eine solche Willenserklärung nur ein Baustein von Integrations- und Gleichstellungspolitik sein kann, würde damit doch ein wichtiges Signal für Vielfalt gesetzt.
