Besteuerung von Erbschaften muss transparenter und gerechter werden
Wenn der Staat bei Bürgerinnen und Bürgern mit Steuern zugreift, muss dies transparent, nachvollziehbar und vor allem gerecht sein. Das hat jetzt zum wiederholten Male das Bundesverfassungsgericht gefordert. Es darf nicht sein, dass – versteckt im Paragraphendschungel – erhebliche Vergünstigungen ungleichmäßig, willkürlich und planlos verteilt werden. Bei der Erbschaftsbesteuerung ist die Politik vom Bundesverfassungsgericht bis Ende 2008 verbindlich zum Handeln aufgefordert.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass verschiedene Vermögensarten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer so unterschiedlich bewertet werden, dass es gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt: Denn geerbtes Geld wird mit 100 Prozent, bebaute Grundstücke regelmäßig mit nicht mehr als 50 Prozent und Betriebsvermögen mit noch deutlich weniger als dem tatsächlichen, am Markt erzielbaren Verkehrswert besteuert.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss sich die Bewertung des geerbten Vermögens jetzt zwingend an den Marktwerten orientieren. Es müssen sämtliche Bewertungsverfahren, die davon abweichen, überprüft und neue gefunden werden. Immobilien- und vor allem auch Betriebsvermögen können nach einer Bewertung zu Marktwerten durchaus begünstigt werden, wenn dies im Sinne ihres Beitrags für das Wohl der Allgemeinheit begründet wird. Schließlich zahlt ja auch die Allgemeinheit diese Steuervergünstigungen.
Grüne Eckpunkte liegen vor
Wir haben bereits im Juni 2006 einen Antrag mit wesentlichen Eckpunkten einer umfassenden Erbschaft- und Schenkungsteuer formuliert: Wir wollen alle bisher unterbewerteten Vermögensarten, insbesondere Immobilien und Betriebsvermögen, marktnäher bewerten. Dabei wollen wir durch einen deutlich höheren Freibetrag bei Betriebsvermögen erreichen, dass beim Vererben kleiner und mittlerer Betriebe in der Regel gar keine Erbschaft- und Schenkungsteuer mehr anfällt. Schlechterstellungen für die kleinen und mittleren Unternehmen gegenüber heute darf es auf keinen Fall geben. Die persönlichen Freibeträge sollen weiterhin dafür sorgen, dass das selbst genutzte Eigenheim im Erbfall steuerfrei bleibt. Die eingetragenen Lebenspartnerschaften sollen der Ehe gleichgestellt werden. Der Steuertarif soll insgesamt transparenter und einfacher gestaltet werden, wobei größere Vermögen stärker besteuert und kleinere Vermögen geschont werden.
Die Erbschaftsteuer ist eine Gerechtigkeitssteuer. Sie muss einen Beitrag zum Ausgleich zwischen Arm und Reich leisten. Sie besteuert sogenanntes leistungsloses Vermögen, also Vermögen, für das die Erben selbst keine Leistung erbracht haben. Mit dem Aufkommen können Bildungsmaßnahmen finanziert werden, um gleiche Startchancen für die nächste Generation zu ermöglichen. Deshalb ist es höchste Zeit, dass die Große Koalition im Sinne von mehr Gerechtigkeit handelt.
Ungleichbehandlung von Vermögen hat "Tradition"
Schon 1995 hatte das Bundesverfassungsgericht über das damalige Bewertungsgesetz in gleicher Weise geurteilt. Die damalige schwarz-gelbe Koalition hatte sich dann mühsam eine Minimalreform ausgedacht – wohl wissend, dass die vom Bundesverfassungsgericht gestellten Bedingungen nicht erfüllt waren. Man spielte auf Zeit: Erst einmal setzte die Regierung Kohl eine Befristung von fünf Jahren fest, die Kanzler Schröder noch einmal um fünf Jahre bis Ende 2006 verlängerte. Ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts würde auf sich warten lassen. So war die Spekulation, bei der Union und auch bei der SPD.
Und so geschah in mehr als zehn Jahren nichts! Immer wieder ist die Politik ausgewichen, sich mit den Gerechtigkeitsmaßstäben unseres Grundgesetzes auseinanderzusetzen und Vergünstigungen wie Belastungen transparent zu machen. Steuerungerechtigkeiten wurden hingenommen und Gleichbehandlung nicht hergestellt. Aber auch das Bundesverfassungsgericht brauchte ganze fünf Jahre, seitdem es vom Bundesfinanzhof zu einer klaren Entscheidung aufgefordert wurde.
