Ursula von der Leyens Familiensplitting noch ungerechter als Ehegattensplitting
Familiensplittingmodelle bewirken eine Ausweitung des Ehegattensplittings auf die Kinder. Das Prinzip, dass mit zunehmender Höhe des zu versteuernden Einkommens der steuerliche Vorteil überproportional zunimmt, wird durch Familiensplittingmodelle noch verstärkt. Je mehr Kinder und je höher das Einkommen eines Alleinverdieners, desto größer das Steuergeschenk.
Kinder sind nicht gleich viel wert, sondern werden prämiert nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Die Steuerausfälle, die im Rahmen des Ehegattensplittings in Höhe von rund 20 Milliarden € zu verzeichnen sind, werden sich durch Familiensplittingmodelle noch erheblich erhöhen.
Wir lehnendeshalb das Familiensplitting ab. Unser Vorschlag einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag von 10.000 €/Jahr erreicht, dass die steuerlichen Vergünstigungen des Ehegattensplittings zu Lasten hoher Einkommen eingeschränkt werden und für kleine Einkommen bestehen bleiben (vgl. Bundestagsdrucksache 16/1152).
Uns ist jedes Kind gleich viel wert. Deshalb sollen die freigesetzten Mittel durch die Individualbesteuerung in Höhe von rund fünf Milliarden € für Kinderbetreuungsgutscheine eingesetzt werden. Flächendeckend sollen Betreuungsangebote insbesondere für Kinder unter drei Jahren seitens der Kommunen oder freie Träger angeboten werden. Durch den Ausbau der Infrastruktur sollen Beruf und Familie bessere miteinander vereinbart werden.
