"Neuordnung der Medienordnung" bereits bei Verabschiedung veraltet.
Das Telemediengesetz (formal Elektronischer- Geschäftsverkehr- Vereinheitlichungsgesetz – ElGVG) ist verabschiedet. Und das, obwohl bei der Ausschussanhörung im Dezember klar wurde, dass das Gesetz bereits in nächster Zukunft überarbeitet werden muss!
Die Zusammenlegung des bisherigen Mediendienstestaatsvertrags der Länder und des Teledienstegesetzes des Bundes im Telemediengesetz ist überfällig – das begrüßen auch wir. Mindestanforderung müsste dabei aber eine klare Definition des Begriffes "Telemedium" sein. Hierauf verzichtet die Bundesregierung aber und lässt damit die Diensteanbieter weiter in Unklarheit darüber, ob ihr Dienst Rundfunk, Telemedium oder Telekommunikation ist.
Schon bei Verabschiedung veraltet
Fast noch gravierender ist, dass die Bundesregierung die Definitionen der sich gerade in der Überarbeitung befindenden EU-Fernsehrichtlinie schlicht ignoriert. Sie schreibt sinnvolle Unterscheidungskriterien für audiovisuelle Dienste fest. Allein deshalb ist das Telemediengesetz bereits bei Verabschiedung veraltet. In unserem Entschließungsantrag fordern wir die Bundesregierung auf, sich dem Gesetz sehr zeitnah wieder zuzuwenden und sich bei Überarbeitung an den europäischen Vorgaben zu orientieren.
Mehr Verbaucherschutz im Internet nötig
Leider verpasst die Koalition auch die Chance, die Verbraucher im Bereich des Internets besser zu schützen – sei es vor lästiger Werbung oder davor, dass persönliche Daten auf Verdacht gespeichert werden. So will sie zwar, wie wir auch, dass die Versendung von Spam mit bis zu 50.000 € Bußgeld belegt werden kann; sie benennt jedoch keine Behörde, die dieser Aufgabe bundesweit nachgehen soll. Aus unserer Sicht muss die Bundesnetzagentur diese Aufgabe übernehmen, nur sie kann die notwendige Verfolgung über Ländergrenzen hinweg durchführen.
Wir sind außerdem der Ansicht, dass nicht nur die Spams verfolgt werden sollen, die die Betreffzeile oder den Absender verschleiern, sondern alle kommerziellen Werbemails, die ohne vorherige Zustimmung des Adressaten versendet werden. Das Telemediengesetz bietet zudem die Chance, ein für allemal festzuschreiben, dass alle Werbemails gekennzeichnet werden müssen (etwa mit einem deutlichen "W"), sodass Irreführungen der Verbraucher nicht mehr möglich sind.
Auch die Dienstenutzung muss verbraucherfreundlicher werden. Weit verbreitete Praxis ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher erst nach Eingabe umfassender persönlicher Daten und nach Einwilligung in die Zusendung von Werbemails bestimmte Dienste nutzen dürfen. Dies halten wir für nicht länger zumutbar. Den Vorschlag des Bundesrates, ein entsprechendes Kopplungsverbot einzuführen, weist Schwarz-Rot aber zurück.
Verbaucherdaten besser schützen
Stattdessen übernimmt sie einen Vorschlag des Bundesrates, der es der Polizei in den Ländern ermöglichen soll, bei den Diensten bereits zur vorbeugenden Gefahrenabwehr auf persönliche Daten zuzugreifen. Dies bedeutet Sammlung tausender Daten Unschuldiger – ohne dass eine Straftat vorliegt. Hier sehen wir einen nicht hinnehmbaren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Es ist klar: Dieses Gesetz ist ein Armutszeugnis und verdient die Bezeichnung "Neuordnung der Medienordnung" nicht!
