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EU-Agrarministerrat | 18.07.2007

Genhofer für Gentech-Kartoffel

Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer sagte am 16. Juli 2007 im EU-Agrarministerrat "Ja" zur umstrittenen Gentech-Kartoffel Amflora von BASF. In der Öffentlichkeit verkauft Seehofer seine Zustimmung auch noch als "grüne" Tat – stattdessen ist sie sein persönlicher Kniefall vor der Agro-Industrie zulasten von Verbraucher- und Umweltschutz.

Zum Glück haben elf andere EU-Länder wie Italien, Österreich oder Griechenland verhindert, dass eine qualifizierte Mehrheit im EU-Ministerrat für die Zulassung stimmte. Da aber auch keine qualifizierte Mehrheit gegen die Zulassung zustande gekommen ist, kann die EU-Kommission in den nächsten Monaten alleine entscheiden. Und bisher hat die EU-Kommission in derartigen Fällen immer im Sinne der Interessen der Agro-Industrie entschieden. Damit würde das erste Mal seit 1998 eine gentechnisch veränderte Pflanze von der EU-Kommission für den Anbau zugelassen.

Seehofers Frechheiten

Es ist eine Frechheit, dass Seehofer seine Zustimmung im Agrarministerrat für den Anbau der gentechnisch veränderten BASF-Kartoffel Amflora auch noch als "grüne Tat" verkaufen will. Nicht genug, dass Seehofer bereits unter dem Deckmantel von Freisetzungsexperimenten der BASF auf riesigen Flächen in Deutschland bereits in diesem Jahr den Vermehrungsanbau der Gentech-Kartoffel ermöglichte. Nun bereitet er der BASF-Kartoffel auch noch auf EU-Ebene den roten Teppich aus. Mit der Stimme von Seehofer im Agrarministerrat hat Deutschland das erste Mal seit 1998 den Anbau eine gentechnisch veränderten Pflanze unterstützt. Seinerzeit stimmte ein Bundesgesundheitsminister namens Horst Seehofer für die Zulassung von MON810-Mais.

Dreist will Seehofer sein Zugeständnis an die Gentech-Industrie mit der Behauptung verkaufen, dass er sich dafür einsetzen will, dass Amflora nicht in die Lebens- und Futtermittelkette geraten soll. Was eine Selbstverständlichkeit sein sollte, denn schließlich hat Amflora – selbst wenn die EU-Kommission den Anbau zulassen wird – gar keine EU-rechtliche Genehmigung als Lebens- und Futtermittel.

Verunreinigungen nicht ausgeschlossen

Verunreinigungsskandale der letzten Jahre wie z.B. mit Bt10-Mais oder Gentech-Reis oder auch illegale Anbauflächen wie kürzlich ein Gentech-Maisfeld in Brandenburg haben zur Genüge gezeigt, dass die Behörden Verunreinigungen nicht aufspüren, geschweige denn im Griff haben.

Kartoffeln sind vorrangig Lebens- und Futtermittelpflanzen, keine Industriepflanzen. Noch nicht einmal die Stärkeindustrie kann Verunreinigungen grundsätzlich ausschließen, da Kartoffeln zu Lebensmittelzwecken und Industriezwecken gemeinsam verarbeitet. Darüber hinaus gelten die Risiken für die Umwelt und die gentechnikfreie Produktion unabhängig davon, ob eine gentechnisch veränderte Pflanze als Lebens- und Futtermittelzwecken angebaut wird oder zu industriellen Zwecken.

Amflora und das Antibiotika-Resistenzgen

Die Amflora-Kartoffel wurde gentechnisch so verändert, dass in der Kartoffel eine Form der Stärke (Amylose) nur noch in sehr geringem Maße und die andere Stärkeform (Amylopektin) in höherem Maße produziert wird. Als Markergen wurde u.a. ein Antibiotika-Resistenz-Gen verwendet (nptII-gen; Neomycin-phosphotransferase-Gen, vermittelt Resistenz gegen das Antibiotika Kanamycin).

Antibiotika-Resistenzgene sind generell sehr umstritten. Grundsätzlich sollten keinerlei resistenzfördernden Substanzen in die Umwelt eingebracht werden. Trotzdem hat die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA keine Bedenken angemeldet, unter anderem weil das Antibiotika Kanamycin in der medizinischen Behandlung keine größere Bedeutung mehr spielen würde.

Dagegen stuft sowohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch die europäische Arzneimittelbehörde EMEA (die von der EU-Kommission Anfang 2007 um eine Stellungnahme gebeten wurde) die fragliche Antibiotikagruppe als relevant für die Human- und Veterinärmedizin ein. Sie sei weltweit wichtig zur Behandlung von vielen Infektionskrankheiten und ein wichtiges Reserveantibiotikum u.a. bei der Behandlung von Tuberkulose.

Darüber hinaus sind Gentech-Pflanzen, bei denen als Markergene Antibiotika-Resistenzgene (AB-Markergene) eingesetzt wurden, Auslaufmodelle und derartige Pflanzen sollen laut EU-Freisetzungs-Richtlinie wegen der unnötigen Risiken nicht mehr zur kommerziellen Vermarktung zugelassen werden. Alle neu entwickelten transgenen Pflanzenlinien tragen kein AB-Markergen mehr.

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