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Unternehmenssteuerreform | 04.06.2007

Grüne Alternativen

Auswirkungen für Unternehmen und Fiskus unkalkulierbar

Die Grünen haben die Unternehmensteuerreform bei der Abstimmung im Bundestag am 25. Mai 2007 abgelehnt. Und das aus schwerwiegenden Gründen. Der Gesetzentwurf ist Stückwerk! Selbst in den Reihen der Großen Koalition herrscht Unwohlsein über die unkalkulierbaren Auswirkungen der Reform. Bei den Beratungen im Finanzausschuss wurde an vielen Stellen von der Bundesregierung Berichtserstattung über die tatsächliche Umsetzung und die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform gefordert. Die gleichzeitig beschlossenen mit heißer Nadel gestrickten Detailabschwächungen der Reform wirken nur punktuell. Die systematischen Konstruktionsfehler der Reform sind nicht behoben - ganz im Gegenteil macht die Unternehmenssteuerreform das Steuerrecht unsystematischer, komplizierter, unkalkulierbarer und ungerechter:

Hohe Steuerausfälle auf Kosten der Bürger

Die Unternehmenssteuerreform verursacht ein hohes Finanzrisiko für die öffentlichen Haushalte. Die Große Koalition setzt voll darauf, dass die Konjunktur günstig läuft und die Steuerausfälle verdeckt bleiben. Bricht die Konjunktur ein, haften die Bürgerinnen und Bürger mit noch höheren Steuern. Die angekündigten fünf Milliarden € Steuerausfall sind ein reiner Hoffnungswert. Zu befürchten ist ein erheblich höherer Steuerausfall. Völlig unsicher sind beispielsweise die 3,9 Milliarden € Steuermehreinnahmen, die sich die Große Koalition durch Rückverlagerung von Gewinnen aus dem Ausland erhofft. Zusammen sind das rund 9 Milliarden €, die das Mindestrisiko beim Steueraufkommen darstellen. Die Große Koalition verschenkt hier Steuermilliarden an die Großunternehmen, die sie zuvor mit höherer Mehrwertsteuer, Streichung der Pendlerpauschale und Halbierung des Sparerfreibetrages bei den Bürgerinnen und Bürgern eingesammelt hat. Diese Steuerpolitik hat eine schwere soziale Schieflage!

Wir Grünen lehnen milliardenschwere Steuergeschenke für Großunternehmen ab. Die Steuersatzsenkung muss aufkommensneutral im Unternehmensbereich gegenfinanziert werden.

Mittelstandslücke nicht geschlossen

Kleine und mittlere Unternehmen haben trotz punktueller Nachbesserungen kaum Vorteile. Das ist ein negatives Signal an den Mittelstand. Gerade die "Arbeitsplatzmotoren" der Volkswirtschaft werden nicht entlastet:

Beispiel 1: Die Begünstigung einbehaltener Gewinne lohnt sich nur für große Personengesellschaften, die niemals Gewinn entnehmen. Neun von zehn Personenunternehmen liegen in ihrer Steuerbelastung deutlich niedriger als 30 Prozent. Die von der Großen Koalition als "Mittelstandskomponente" gefeierte günstige Besteuerung von einbehaltenen Gewinnen mit rund 29 Prozent nutzt den meisten kleinen und mittleren Unternehmen also nichts. Hinzu kommt, dass diese Begünstigung hoch kompliziert und voller Fallstricke ist. Bei späterer Gewinnausschüttung kommt die Abgeltungssteuer von 25 Prozent noch oben drauf, so dass die Gesamtsteuerlast sogar höher ist als heute.

Beispiel 2: Keine Vorteile, aber Nachteile, denn die kleinen und mittleren Unternehmen müssen die Reform durch drastisch schlechtere Abschreibungsbedingungen finanzieren. Ohne gezielte Entlastung besteht die Gefahr, dass es insgesamt zu einer höheren Belastung des Mittelstands durch die Reform kommt. Auch die von Schwarz-Rot notdürftig aufgepeppte Ansparabschreibung kann dieses Problem nicht lösen, denn sie kommt nur kleineren Unternehmen zugute.

Wir Grünen fordern eine gezielte und an Arbeitsplätzen orientierte Beschäftigungs-Rücklage für kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe. Unser Vorschlag:

  • Es wird eine steuerfreie Gewinnrücklage eingeführt, die an die Sicherung von Beschäftigung und die Schaffung von Arbeitsplätzen anknüpft.
  • Für jede und jeden sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n sollen pro Jahr 10.000 € steuerfrei in eine Gewinnrücklage eingestellt werden können.
  • Die Gesamthöhe der Rücklage sollte 250.000 € betragen.

Mit dieser Beschäftigungs-Rücklage wird kleinen und mittleren Unternehmen die Vorsorge für Zeiten mit schwieriger Auftragslage steuerlich erleichtert. Sie können konjunkturelle Schwankungen der Auftragslage und damit bei Umsatz und Gewinn besser ausgleichen. Diese Steuererleichterung nutzt den Personenunternehmen und kleinen Selbständigen, die wegen ihres niedrigen Durchschnittssteuersatzes von unter 30 Prozent von der bevorzugten Besteuerung einbehaltener Gewinne nicht profitieren.

Schädlich für Investition und Innovation

Wirtschaftspolitische Erwägungen spielten bei der großen Koalition offenbar, außer bei der Senkung der Steuersätze, keine Rolle. Die von Schwarz-Rot gewählte Gegenfinanzierung der Unternehmenssteuerreform schadet Innovationen und Investitionen und damit den Arbeitsplätzen:

Beispiel 1: Die Abschaffung der degressiven Abschreibungen und die drastische Kürzung der Sofortabschreibungen belasten vor allem Firmen, die hierzulande in Maschinen und Ausrüstungen investieren und Arbeitsplätze schaffen. Diese Maßnahmen werden die Investitionsdynamik hier am Standort erheblich abschwächen. Insbesondere der von 410 auf 150 € zusammengeschrumpfte Sofortabzug für geringfügige Wirtschaftsgüter wird zusätzliche Bürokratie auslösen. Auch hier findet eine 180-Grad-Wendung der Unions-Politik statt, die in Oppositionszeiten sogar eine Verdopplung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 800 € gefordert hatte. Die Grünen lehnen die Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen für Realinvestitionen ab.

Beispiel 2: Für innovative Unternehmen ist die Unternehmenssteuerreform ein Desaster. Der beschleunigte Wegfall von Verlustvorträgen (Mantelkauf), neue Bürokratie und steuerliche Belastungen von Forschung und Entwicklung und die massive steuerliche Diskriminierung von Eigenkapitalfinanzierungen durch die Ausgestaltung der Abgeltungssteuer schwächen den Innovationsstandort und stehen in krassem Widerspruch zur High-Tech-Offensive. Gerade innovative Unternehmen mit hohen Verlustvorträgen sind von der Verschärfung des Mantelkaufs betroffen, denn bei ihnen ändert sich der Investorenkreis im Zeitablauf schneller und umfassender als bei anderen Unternehmen. Die Besteuerung von Funktionsverlagerungen ignoriert völlig die Flexibilität international agierender Unternehmen. Denn diese werden ihre gesamten Forschungsabteilungen mit ihrem "Gewinnpotenzial" von vorneherein ins Ausland verlegen. Es wäre also das Gegenteil von dem erreicht, was gewollt ist. Die Abgeltungssteuer schadet risikoreichen Start-ups, die sich regelmäßig mit Eigenkapital finanzieren, denn durch die Nachteile gegenüber Fremdkapitalfinanzierungen werden die inländischen Finanzierungsquellen von Wagniskapital ausgetrocknet.  Es besteht die Gefahr, dass Forschung und Entwicklung erheblichen Schaden nehmen. Niedrige Steuersätze für etablierte Großunternehmen dürfen nicht zu Lasten von jungen High-Tech-Firmen finanziert werden. Denn das schädigt Wachstumsdynamik und Innovationsfähigkeit der Wirtschaft insgesamt.

Wir Grünen lehnen diesen wirtschaftpolitischen Unsinn ab. Wir haben das Ziel formuliert Deutschland zu einem der attraktivsten Wagniskapital-Standorte zu machen. Diese Dynamik kann nur mit deutlich besseren steuerlichen Bedingungen für innovative Unternehmen und für Wagniskapital entstehen, damit die Geldströme privater Investoren in innovative Unternehmen gelenkt werden. Unsere Vorschläge liegen vor, treffen bei Union und SPD bisher aber leider nur auf taube Ohren. Auch für die Gegenfinanzierung der Reform haben wir eine bessere Alternative: Die Grünen schlagen vor die steuerliche Subventionierung von Arbeitsplatzverlagerungen zu streichen. Investitionen und Innovationen wären von dem grünen Vorschlag überhaupt nicht betroffen, es fielen lediglich völlig ungerechtfertigte Steuerbegünstigungen weg und den Arbeitsplätzen in Deutschland wäre damit gedient.

Ausgestaltung der Abgeltungssteuer fördert Verschuldung und schadet privater Altersvorsorge

und Aktienkultur

Beispiel 1: Die Unternehmensfinanzierung mit eigenen Mitteln wird fast doppelt so hoch besteuert, wie die Kreditfinanzierung. Es ist steuerlich günstiger ein Unternehmen mit Krediten statt mit eigenem Kapital zu finanzieren. Im Ergebnis wird Unternehmen das Eigenkapital zugunsten von mehr Krediten entzogen. Wenn es zu einer Krise kommt, haben die Unternehmen wenig Reserven um diese durchzustehen.

Beispiel 2: Weil auf Dividenden und Veräußerungsgewinne eine fast doppelt so hohe Steuerlast wie auf Sparzinsen entfällt ist es steuerlich günstiger, in Staatsanleihen anstatt in Produktivkapital zu investieren. Die mühsam aufgepäppelte Aktienkultur nimmt Schaden. Hinzu kommt, dass Kleinaktionäre durch die volle Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen mit 25 Prozent deutlich höher belastet werden als heute, das ist schädlich für Vermögensbildung und die private Altersvorsorge.

Gewinnverlagerungen nicht gestoppt

Die schwarz-rote Unternehmenssteuerreform verfehlt ihr Ziel: Die Gesetzesvorlage kann Gewinnverlagerungen ins Ausland nicht stoppen. Die "modifizierte Zinsschranke" ist ein zahnloser Papiertiger, der nur zusätzliche Bürokratie und Umgehungsstrategien auslösen wird. Die eingebaute Freigrenze bringt zudem hoch problematische "Fallbeileffekte" mit sich. Im Gegensatz zum angestrebten Ziel droht die Reform die Lage sogar noch zu verschärfen, denn durch die doppelt so hohe Besteuerung der Eigenkapitalerträge gegenüber den Zinserträgen werden in Deutschland erwirtschaftete Gewinne mehr denn je ins steuerniedrigere Ausland getrieben.

Wir Grünen schlagen alternativ vor Kredite und Eigenkapital konsequent steuerlich gleich zu behandeln. Damit wird Steuergestaltung über Fremdfinanzierung unattraktiver und Gewinnverlagerungen werden wirksam behindert. Zum Schutz von kleinen und mittleren Unternehmen soll ein Freibetrag eingeführt werden, der eine Besteuerung der Unternehmen nach ihrer Leistungsfähigkeit sichert und keine "Fallbeileffekte" auslöst. Unser Vorschlag knüpft an den derzeitigen Hinzurechnungsvorschriften bei der Gewerbesteuer an, die Körperschaftsteuer bleibt eine reine Gewinnsteuer.

Das sind nur einige Beispiele, die auf ein böses Erwachen spätestens beim Praxistest der komplizierten Regelungen schließen lassen. Weder die Ergebnisse der vom Finanzausschuss durchgeführten öffentlichen Experten-Anhörungen, die insgesamt zehn Stunden dauerten, noch die massive Kritik des von der Großen Koalition selbst eingesetzten Normenkontrollrats wurden ernsthaft berücksichtigt. Die Große Koalition hat hier ausgesprochene Beratungsresistenz bewiesen.

Unsere Kritik und unsere Vorstellungen von einer vernünftigen Unternehmensteuerreform haben wir deshalb in unseren beiden Anträgen "Verlässliche und aussagekräftige Datenbasis für die Ermittlung der Unternehmenssteuern fassen" und "Unternehmenssteuerreform für Investitionen und Arbeitsplätze" deshalb auch sehr deutlich gemacht.

 

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