Grüne Anträge zum Entwurf der Bundesregierung
Das von der Bundesregierung beschlossene "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" wird weder europäischen Vorgaben noch integrationspolitischen Erfordernissen gerecht. Er bringt Verschärfungen im gesamten Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht, die nichts mit den umzusetzenden 11 EU-Richtlinien zu tun haben, sondern einseitig den Abschottungs- und Ausweisungsforderungen konservativer Innenpolitiker entsprechen. Nichtregierungsorganisationen haben darauf hingewiesen, dass die vorgesehenen Regelungen im "krassen Widerspruch" zu den Intentionen des Integrationsgipfels stehen.
Die Anhörungen im Innenausschuss haben die grüne Kritik am Gesetzentwurf bestätigt. Die deutliche Mehrheit der Sachverständigen bezweifelte, dass das Gesetz europa- und menschenrechtlichen Vorgaben genügt und befürchtet negative Auswirkungen für die Integration. Das Recht auf eheliches Zusammenleben wird für bestimmte Nationalitäten beschränkt. Opfer von Zwangsverheiratung erhalten keine Hilfe durch ein gesichertes Aufenthaltsrecht. Zusätzliche Hürden für die Verfestigung des Aufenthalts und die Einbürgerung zementieren ungleiche Rechte und Chancen. Das Problem der Kettenduldung wird durch die halbherzige Altfallregelung nicht gelöst. Bürgerkriegsflüchtlinge und Opfer von Menschenhandel erhalten nicht den Schutz, der in den EU-Richtlinien vorgesehen ist.
Die Mängel des Regierungsentwurfs sind derart gravierend, dass die Grünen von der Bundesregierung eine komplette Überarbeitung fordern. Für das Innenausschussverfahren haben wir 14 thematische Änderungsanträge eingebracht, die die Hauptkritikpunkte aus den Sachverständigenanhörungen beinhalten.
In unserem Antrag "Für ein integrationsförderndes, menschenrechtskonformes und humanitär ausgewogenes Zuwanderungsgesetz" (s.u.) zeigen wir auf, welchen Anforderungen ein Gesetz entsprechen muss, das Integration fördert statt behindert: Der Familienzusammenhalt ist auch bei Migrantinnen und binationalen Partnerschaften zu schützen. Opfer von Zwangsverheiratung brauchen keine Krokodilstränen, sondern Rechte. Bei den Integrationskursen kommt es auf Qualitätsverbesserung an und nicht auf Sanktionen und Bußgelder. Wer hier aufgewachsen ist, darf nicht einfach abgeschoben werden. Die Einbürgerung muss erleichtert statt erschwert werden. Menschenrechte müssen beachtet, Flüchtlinge geschützt und EU-Richtlinien zum Schutz von Flüchtlingen vollständig umgesetzt werden.
Mit weiteren Anträgen (s.u.) forderten wir Verbesserungen für den Zuzug von Hochqualifzierten, die Streichung der Abschiebungsanordnung von "Gefährdern", die rechtsstaatlich problematisch und sicherheitspolitisch überflüssig ist.
