Grüne fordern Engagement der Bundesregierung für bioethische Grundsätze
Im Europaparlament (EP) wird im April 2007 über eine Verordnung entschieden, mit der die Zulassung von neuartigen Gen-, Zell- und Gewebetherapien europaweit einheitlich geregelt werden soll. Die Verordnung wird – wenn sie in Kraft tritt – auch in Deutschland unmittelbar gelten.
Die Bundesregierung hat bisher die ethische Problematik des Entwurfs ignoriert und sich auf die allgemeine Feststellung zurückgezogen, dass auch ethisch umstrittene Therapeutika aus Sicherheitsgründen das EU-Zulassungsverfahren durchlaufen sollen. Mit dem Antrag wollen wir erreichen, dass die Bundesregierung zumindest in den ausstehenden Verhandlungen im Rat auf eine Veränderung des Entwurfs hinwirkt und darüber hinaus die Nichtkommerzialisierung von Zell- und Gewebespenden sicherstellt.
Verordnungsentwurf ist ethisch umstritten
Ein hoher Sicherheitsstandard gerade bei neuartigen Therapien, bei denen zwangsläufig noch nicht so viel Erfahrungen gesammelt werden konnten wie bei "klassischen" Arzneimitteln, ist durchaus zu begrüßen. Der Verordnungsentwurf unterscheidet allerdings nicht nach Art der Therapien. Er erfasst damit auch Arzneimittel aus embryonalen Stammzellen, aus Mensch-Tier-Mischwesen (Hybride und Chimären) und solche, die auf Eingriffen in die menschliche Keimbahn beruhen. Diese Therapien sind nicht nur in Deutschland, sondern auch innerhalb der Europäischen Union ethisch umstritten.
Um nationale Regelungen wie beispielsweise das deutsche Stammzellgesetz beibehalten zu können, hat die Kommission in Artikel 28 des Verordnungsentwurfs die Mitgliedstaaten ermächtigt, nationale Rechtsvorschriften beizubehalten, die den Handel oder die Anwendung bestimmter Zellarten verbieten. Die rechtliche Zulässigkeit dieses Artikels ist jedoch umstritten: EU-Verordnungen sind auf die Vereinheitlichung des Binnenmarktes gerichtet und lassen daher im Allgemeinen keine Ausnahmen zu. Sollte der umstrittenen Passus nach der Verabschiedung der Verordnung vom Europäischen Gerichtshof für unzulässig erklärt werden, hätte dies zur Folge, dass diese ethisch umstrittenen Therapien auch in Deutschland verwendet werden dürften.
Der Rechtsausschuss des Europaparlaments hat gefordert, embryonale Stammzellen aus dem Geltungsbereich der Verordnung herauszunehmen und die Zulassung von Therapien aus Hybriden und Chimären sowie Eingriffen in die menschliche Keimbahn zu untersagen. Der federführende Ausschuss des Europaparlaments hat dies mehrheitlich abgelehnt. Mit unserem Antrag "Bioethische Grundsätze bei Arzneimitteln für neuartige Therapien sicherstellen" unterstützen wir die Forderung des Rechtsausschusses.
