Kabinett beschließt Eckpunktepapier zur Gentechnik
Landwirtschaftsminister Horst Seehofer sagt, seine Eckpunkte zur Änderung des Gentechnikrechts sollen für einen "fairen Ausgleich der Interessen" sorgen. Das Gegenteil ist der Fall. Seine geplanten Erleichterungen für die Gentechniklobby gehen zu Lasten des Umwelt- und Verbraucherschutzes und der gentechnikfreien Produktion.
Weit über ein Jahr bemühte sich Seehofer, ein Eckpunktepapier zur Änderung des Gentechnikrechts abzustimmen. Monatelang vermittelte Seehofer dabei Verbrauchern, Lebensmittelproduzenten und den Landwirten in gentechnikfreien Regionen, er würde sich für den Schutz der gentechnikfreien Produktion einsetzen und "hart" kämpfen.
Am 28.2.2007 wurde das Papier von der Bundesregierung verabschiedet. Nun zeigt sich: Seehofer ignoriert den Willen der Mehrheit der Bevölkerung und die Interessen der gentechnikfreien Produzenten zugunsten der Gentechniklobby. Er will unter dem Deckmantel der Forschungserleichterung die Haftungsregel verschlechtern sowie die Transparenz des Standortregisters einschränken.
Der Schutz der Umwelt wird in dem Papier komplett ignoriert. Umweltminister Gabriel hat bei den Abstimmungen zum Eckpunktepapier ein eklatantes Desinteresse am Schutz der ihm anvertrauten Umwelt-, Biodiversitäts- und Naturschutzanliegen gezeigt.
Sollten die in dem Eckpunktepapier vorgeschlagenen Regelungen zum Gesetz werden, so sind sie eine Abkehr vom derzeit geltenden Vorsorgeprinzip im deutschen Gentechnikrecht.
Haftung soll verschlechtert werden
Die Suche nach einer anderen Lösung als die im geltenden Gentechnikgesetz enthaltene Haftungsregelung ist Seehofer scheinbar sehr schwer gefallen. Die Gentechnik-Industrie verweigerte verbindliche Zusagen, in einen Haftungsfonds einzuzahlen, und die Versicherungswirtschaft erklärte, dass die Risiken durch den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht versicherbar wären. Im Ergebnis sind nun im Eckpunktepapier schwammigen Formulierungen und zahlreichen Prüfaufträgen zur Haftung zu finden, die allesamt auf eine geplante Verschlechterung und nicht auf eine Verbesserung der Haftungsregelung schließen lassen. Angestrebt wird von der Regierung dabei, den Kreis derjenigen, die Schadensansprüche stellen können einzuschränken, unter anderem in dem das Wort "insbesondere" gestrichen werden soll und die gesamtschuldnerische Haftung entsprechend der Lage und Größe der Felder, die verunreinigt wurden, eingeschränkt werden soll. Dabei ist hinlänglich bekannt, dass Schäden durch Auskreuzungen – zum Beispiel durch Bienen – auch über große Entfernungen stattfinden können. Und dass konventionelle oder Bio-Bauern auch dann wirtschaftliche Schäden haben, wenn die gesetzlichen Schwellenwerte durch die Einträge von GVO nicht überschritten werden, z.B. wenn Ölmühlen oder andere Verarbeiter Erzeugnisse, die unterhalb des Schwellenwertes verunreinigt sind, nicht oder nur zu wirtschaftlich schlechteren Bedingungen abnehmen.
Verbraucherinformationsrechte sollen eingeschränkt werden
Nach dem Willen der Regierung soll die Transparenz des Standortregisters eingeschränkt werden, so dass im öffentlich zugänglichen Teil nur noch die Gemarkung und nicht mehr das Flurstück bekannt gegeben wird. Zudem soll das so genannte Vereinfachte Verfahren als Dauermodell etabliert werden. "Vereinfacht" bedeutet hier, dass die Forschung ein Vorteil hat, nicht die Öffentlichkeit. Denn bei derartigen Verfahren wird nur noch eine Freisetzung für einen einzigen Standort bewilligt; weitere Orte müssen nur noch nachgemeldet werden ohne Standortprüfung. Das heißt, dass die Öffentlichkeit in den betreffenden Orten erst wenige Tage vor dem Beginn von den Freisetzungsexperimenten erfahren, eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist dann nicht vorgesehen. In dem derzeitigen Gentechnik-Gesetz ist die Regelung nur als Übergangsmodell vorgesehen, bis die EU-Kommission eine Verordnung für ein verbessertes Verfahren vorlegt.
Gute fachliche Praxis: Gut für die Gentechnik-Wirtschaft, schlecht für die Umwelt und gentechnikfreie Produktion
Eine langfristige Kontamination der gentechnikfreien Produktion und der Umwelt ist mit den Vorschlägen, die die Regierung zur guten fachlichen Praxis vorlegt, vorprogrammiert. Kontaminationen sollen künftig bis zu einem bestimmten Schwellenwert erlaubt sein. Darüber hinaus werden nur Maßnahmen zum Anbau vorgeschlagen, weitere Produkte in der Lebensmittelkette über die Ernte hinaus sowie weitere Verunreinigungsquellen werden nicht berücksichtigt. Seehofer will nur einen Mindestabstand von 150 Metern zwischen Feldern mit und ohne gentechnisch veränderte Mais vorschreiben. Das ist auch nach Ansicht von Wissenschaftlern zu wenig, um die gentechnikfreie Produktion zu gewährleisten. Sogar Monsanto empfiehlt den Bauern einen Mindestabstand von 300 Metern zu Ökoflächen. Weiterhin sollen private Absprachen erlaubt werden, bei denen Landwirte die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur guten fachlichen Praxis gar nicht erst einhalten müssen. Und zu (un)guter Letzt sollen die Vorschriften zur guten fachlichen Praxis nur noch dem Schutz der wirtschaftlichen Koexistenz dienen - und nicht mehr wie im geltenden Gentechnik-Gesetz auch dem Schutz der Umwelt.
Forschungserleichterungen zu Lasten von Umwelt und Landwirtschaft
Das Eckpunktepapier sieht vor, die Forschung weitgehend von Sorgfaltspflichten und Verantwortung zu entbinden. Stattdessen soll künftig die öffentliche Hand Haftungsfälle aus Freisetzungsexperimenten mit gentechnisch veränderten Pflanzen abdecken, die aus Bundesforschungsmitteln finanziert werden. Da der Bund auch Freisetzungsexperimente finanziert, bei denen gentechnisch veränderte Pflanzen entwickelt werden, die später vermarktet werden sollen, bedeutet dies de facto, dass der Steuerzahler nicht nur die Kosten für die Entwicklung, sondern auch noch für die Risiken von gentechnisch veränderten Pflanzen zahlen soll, die Gewinne aber an die Gentechnik-Konzerne gehen.
Weiterhin wird in dem Papier die Verunreinigung der Landwirtschaft und Umwelt durch Freisetzungsversuche billigend in Kauf genommen. Anstatt vorzuschlagen, wie dies verhindert werden kann, wollen Seehofer und Gabriel lediglich Schadensbegrenzung betreiben und für eine "thermische Verwertung" von verunreinigten Ernteprodukten durch Freisetzungsexperimente sorgen. Wer aber ist dafür verantwortlich, dass derartige Ernteprodukte nicht doch in die Lebens- und Futtermittelkette geraten? Wer trägt die Kosten für die Analyen der Ernte auf den Feldern? Der Landwirt? Der Freisetzer?
Unklar ist auch, wer haften muss, wenn aus Freisetzungsexperimenten verunreinigte Produkte trotzdem in die Lebens- und Futtermittelkette geraten? Im letzten Jahr hat der Gentech-Reis-Skandal, bei dem Reis durch Freisetzungsexperimente verunreinigt wurde, gezeigt, dass diese Fälle möglich sind. Wie will Seehofer sicherstellen, dass in diesen Fällen die Lebensmittelindustrie nicht auf ihrem Schaden sitzen bleibt und als Verursacher nicht die Landwirte, sondern die Freisetzer zur Rechenschaft gezogen werden?
Diese Vorschläge dürfen nicht zum Gesetz werden. Wir rufen alle vernünftigen Kräfte in der Koalition auf, das nicht mitzumachen. Bündnis 90/Die Grünen werden weithin mit der Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und der gentechnikfreien Landwirtschaft dafür kämpfen, dass unsere Teller, Regale und Felder gentechnikfrei bleiben.
