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Tabakpolitik | 30.05.2007

Schutz vor Passivrauchen

Bund, Länder und Bundestag nur eingeschränkt konsequent

Gesetzentwurf der Bundesregierung lückenhaft

Der Ende Mai 2007 im Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf zu Rauchverboten in Bundeseinrichtungen, Organen des Bundes und im öffentlichen Personenverkehr ist ein erster zaghafter Schritt in die richtige Richtung. Der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fehlte jedoch die notwendige Konsequenz in der Umsetzung. Ohne Erfolg forderten wir, aber auch sehr viele Verbände in der Anhörung des Gesundheitsausschusses Veränderungen ein. Uns fehlen:

  • klare Verantwortlichkeiten zur Einhaltung der Rauchverbote,
  • Mindestanforderungen an spezielle Räume, in denen geraucht werden darf,
  • Sanktionen bei Verstößen sowie
  • echte Veränderungen im Arbeitsschutz, die mehr als Kosmetik sind.

Änderungen im Arbeitsschutz notwendig

Wir Grünen fordern, die Ausnahmeregelung für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr zu streichen und Rauchverbote zu verankern. Die Behauptungen des Bundesarbeitsministeriums, dass der Bund solche Regelungen im Arbeitsrecht nicht vornehmen dürfe, werden durch regelmäßige Wiederholungen nicht richtiger. Es fehlt der politische Wille, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr vor den unbestrittenen Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Wir Grünen haben deshalb in der zweiten Lesung des "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" am 22. Mai 2007 einen Änderungsantrag in den Bundestag eingebracht, der Rauchverbote in allen Arbeitsstätten im Arbeitsschutzgesetz verankern sollte. Er wurde von SPD, Union und FDP abgelehnt.

Dem Bundesrat lagen bei seiner Beratung über den Gesetzentwurf am 30.03.2007 Vorschläge des Landes Berlin und der Ausschüsse für Arbeit und Soziales sowie für Gesundheit vor, den § 5 (2) der Arbeitsstättenverordnung zu streichen, der Ausnahmen beim Schutz vor Passivrauchen für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr vorsieht. Dies wäre ein echter Schritt in die richtige Richtung gewesen. Leider folgte der Bundesrat diesen Vorschlägen nicht.

Der Bundestag hätte mit gutem Beispiel vorangehen können

Wir Grünen haben am 28.02.2007 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem ein Rauchverbot in allen Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages beantragt wird. Selten hat ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen in so kurzer Zeit die Positionierung der anderen Fraktionen vorangetrieben. Acht Tage nach der Einbringung der Forderung, in allen Räumen des Bundestages ein Rauchverbot einzuführen, fühlte sich der Ältestenrat des Bundestages plötzlich zum Handeln gezwungen: Für den Bundestag sollen dieselben Regelungen gelten wie für anderen Einrichtungen des Bundes. Am 8. März 2007 fand in dieser Wahlperiode endlich die erste Bundestagsdebatte zum Thema Schutz vor Passivrauchen statt. Dies reichte uns jedoch nicht. Den Worten sollten so schnell wie möglich Taten folgen, d.h. die Umsetzung in der Hausordnung. Deshalb legten wir Anfang April 2007 einen weiteren  Antrag vor, der ein Rauchverbot in der Hausordnung verankert hätte und Ende April im Bundestag abgestimmt werden sollte. Dies verhinderte die Koalition. Nun wartet auch der Bundestag auf das in Kraft treten des "Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchs" am 1. September 2007. 

Flickenteppich bei Rauchverboten in der Gastronomie

Die Ministerpräsidenten der Länder haben im März 2007 die unerwartet konkreten Vorschläge ihrer Gesundheitsministerinnen und –minister nicht bestätigt. Klaren Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden stehen Ausnahmen im Bereich der Gastronomie gegenüber. Insbesondere die Protokollnotizen mehrerer Bundesländer für Sonderregelungen in Bierzelten (z.B. Bayern) oder "Eckkneipen" (z.B. NRW) führen in die Richtung eines nationalen Flickenteppichs. Dass solche Ausnahmen verfassungsrechtlich mehr als problematisch sind, zeigt das Beispiel Niedersachen. Die dortige Regierung ist daran gescheitet "Rauchereckkneipen" im Gesetz korrekt abzugrenzen und verzichtet nun auf solche Ausnahmen. Es ist zu hoffen, dass wir bis Ende 2007 in allen Bundesländern Gesetze zum Schutz vor Passivrauchen haben. Dabei solten sich die Länderparlamente an den Interessen der Bevölkerung orientieren, die sich mehrheitlich für klare Rauchverbote in der Gastronomie ausspricht.

 

 

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