Anträge zur Vergaberechtsreform
Die große Koalition schiebt die im Koalitionsvertrag versprochene Vergaberechtsreform auf die lange Bank. Wir treiben die Regierung und bringen jetzt den Antrag "für ein transparentes, mittelstandsfreundliches, innovationsoffenes und soziales Vergaberecht" in den Bundestag ein. Die Reform des Vergaberechts kann nicht warten. Es ist zersplittert und unübersichtlich. Oft wird es fehlerhaft angewandt oder ignoriert. Vergeudung und Ineffizienzen sind möglich.
Wir wollen das Vergaberecht entbürokratisieren. Statt unterschiedlichen Regelwerken wollen wir eine einheitliche Vergabeordnung schaffen, in der die bisherigen unterschiedlichen Regelwerke (VOL, VOB und VOF) aufgehen. Durch die Einführung von Präqualifizierungsverfahren für ein Jahr anstelle von Einzelnachweisen für jede einzelne Vergabe wollen wir den bürokratischen Aufwand für die Unternehmen deutlich senken. Mit der Einführung einer Bagatellgrenze, einer Mindestbearbeitungszeit, des wettbewerblichen Dialogs und eines transparenten gemeinsamen Systems für öffentliche Ausschreibungen schaffen wir weitere Erleichterungen für die Unternehmen.
Korruption oder Verstöße gegen die ILO-Kernarbeitsnormen darf der Staat nicht dulden. Mit einem Korruptionsregister und die Bindung der Auftragsvergabe an die Beachtung des geltenden Rechts können wir hier einfach Klarheit schaffen.
Das Verzögerungs-Argument aus Regierungskreisen, man wolle das Vergaberecht nicht überfrachten, zieht nicht. Die EU hat klar geregelt, dass ökologische und soziale Kriterien zulässig sind. Die jährlich 300 Mrd. Euro für öffentliche Aufträge können an solche Maßstäbe gebunden werden. Das geht aber auch ohne zentrale Regelung. Die Länder und die Kommunen brauchen Entscheidungsspielräume für die Anwendung sinnvoller Kriterien, nicht starre und komplizierte Vorgaben.
Eine besondere Vorreiterfunktion hat der Bund. Die Gewährleistung von Gleichstellung und Gleichbehandlung sowie die Anwendung ökologischer Kriterien bei Bundesaufträgen sind kein Luxus, sondern eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit. Der Bund setzt laufend durch Gesetze zu Gleichstellung, Gleichbehandlung, Umweltschutz, Arbeitsrecht und weiteren Themen Maßstäbe für Gesellschaft, Wirtschaft und Unternehmen. Daran muss er sich auch selbst halten. Wer Recht setzt, muss es auch selbst befördern.
