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Stammzellforschung | 11.04.2008

Änderung des Stichtags beschlossen

Grüne waren mit großer Mehrheit gegen eine Verschiebung.

Nach intensiven Diskussionen hat der Bundestag  eine Verschiebung des Stichtages im Stammzellgesetz beschlossen. Eine große Mehrheit der grünen Fraktion hat sich aus ethischen und auch forschungspolitischen Gründen gegen eine Verschiebung des Stichtages eingesetzt. Grundlagenforschung mit embryonalen Stammzellen wäre auch ohne Verschiebung weiterhin möglich gewesen. Die große Gefahr: Einmal ein neuer Stichtag - immer wieder einen neuen Stichtag. Dies führt langfristig zur Aushöhlung des Stammzellgesetzes.  

Gesetze mit ethischen Inhalten wie zum Beispiel zur embryonalen Stammzellforschung werden im Bundestag fraktionsübergreifend beschlossen – d.h. in der Regel liegen Initiativen verschiedener Gruppen vor, an denen Abgeordnete aller Fraktionen beteiligt sein können (Gruppenanträge). Auch das Stammzellgesetz kam im Jahr 2002 über Gruppenanträge zustande.

Im Zusammenhang mit einer möglichen Änderung des Stammzellgesetz wurde im Parlament über fünf verschiedene Gruppeninitiativen diskutiert. Hier ein kurzer Überblick:

  1. Gruppenantrag Hinz, Klöckner, Däubler-Gmelin, Goldmann u.a. - Stichtag bleibt bei 1.1.2002; adulte Stammzellforschung soll noch stärker ausgebaut werden (149 Unterstützer bei Einbringung; Drs.-Nr. 16/7985).
  2. Gesetzentwurf Hinz, Klöckner, Däubler-Gmelin, Goldmann u.a. – Stichtag bleibt bei 1.1.2002; Rechtsunsicherheit für Forscher bei Auslandstätigkeiten soll beseitigt werden (67 Unterstützer bei Einbringung; Drs.-Nr. 16/7984)
  3. Gesetzentwurf Röspel, Aigner, Tauss, Rachel u.a. – Stichtag soll auf den 1.5.2007 verschoben werden; Rechtsunsicherheit für Forscher bei Auslandstätigkeiten soll beseitigt werden (185 Unterstützer bei Einbringung; Drs.-Nr. 16/7981)
  4. Gesetzentwurf Hüppe, Dött, Eichhorn, Krings u.a. - embryonale Stammzellforschung soll ganz in Deutschland verboten werden (52 Unterstützer bei Einbringung; Drs.-Nr. 16/7983)
  5. Gesetzentwurf Flach, Stöckel, Reiche, Hintze – Stichtag soll ganz gestrichen werden; Strafbarkeit bei Verstößen gegen das Stammzellgesetz sowohl im In- als auch im Ausland soll ganz gestrichen werden (92 Unterstützer bei Einbringung; Drs.-Nr. 16/7982)

    (Alle Initiativen zum Download auf dem Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.)

Gute Gründe gegen eine Änderung des Stichtages

Es gibt eine große Mehrheit in der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, die sich aus ethischen und auch forschungspolitischen Gründen gegen eine Verschiebung des Stichtages im Stammzellgesetz eingesetzt hat. Diese Position wurde auch von vielen anderen Abgeordneten anderer Fraktionen aus der Union, SPD, FDP und Linke unterstützt. Nach Auffassung dieser Gruppe hatten sich keine wesentlichen Änderungen seit der Debatte im Jahr 2002 um das Stammzellgesetz ergeben, die eine Verschiebung ausreichend begründet hätten:

  • Grundlagenforschung mit den in Deutschland zugelassenen embryonalen Stammzellen findet nicht nur in Deutschland erfolgreich statt, sondern diese werden auch in anderen Ländern in der Grundlagenforschung genutzt. Grundlagenforschung und auch die sogenannte "vergleichende Forschung" ist also auch ohne eine Verschiebung des Stichtages in Deutschland weiterhin möglich. Die "alten" embryonalen Stammzellen werden international bei aktuellen Forschungsprojekten genutzt - gerade weil sie gut charakterisiert und untersucht sind.
  • Auch für die vergleichende Forschung zwischen adulten Stammzellen oder reprogrammierten Zellen mit stammzellähnlichen Eigenschaften ist es – anders als zum Beispiel Forschungsministerin Annette Schavan immer wieder hervorhebt - nicht notwendig, über die bereits in Deutschland zugelassenen embryonalen Stammzellen weitere zuzulassen und deswegen den Stichtag zu verschieben. Bei den im November 2007 publizierten und international viel beachteten Erfolgen haben die Wissenschaftler für den Vergleich, ob ihre reprogrammierten Zellen stammzellähnliche Eigenschaften haben, genau die embryonalen Stammzellen genutzt, die auch in Deutschland bereits zugelassen sind. Dies zeigt, dass diese "alten" embryonalen Stammzellen also alles andere als "Schrott in der Petrischale" (Spiegel, 9.5.07) sind, sondern sogar in den Ländern genutzt werden, in denen kein Stammzellgesetz die Forscher daran hindert, neuere embryonale Stammzellen zu nutzen.
  • Die so genannte "Kontamination" der in Deutschland zugelassenen embryonalen Stammzellen wird nur behauptet, ist aber nie nachgewiesen worden. Es sind derzeit keine embryonalen Stammzellen weltweit verfügbar, die "xenogen-frei" entwickelt wurde (ohne tierische Nährzellen o.ä.). Selbst mit einer einmaligen Verschiebung des Stichtages würden deutschen Forschern also keine "xenogen-freien" embryonalen Stammzellen zur Verfügung stehen.
  • Ethik des Heilens – dieses Argument wird heute wie 2002 immer wieder für eine Legitimation der umstrittenen embryonalen Stammzellforschung vorgebracht. Dabei gibt es keine Aussicht darauf, dass embryonale Stammzellen zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden können. Im Gegenteil: Die Zweifel, dass embryonale Stammzellen zur Therapie von Krankheiten eingesetzt werden können, sind sogar gegenüber 2002 gestiegen. Darum sprechen sich die Abgeordneten, die sich gegen eine Verschiebung des Stichtages, auch für eine Konzentration auf alternative Stammzellforschungsansätze - im Interesse heutiger und zukünftiger Patienten – aus. Diese Form der Stammzellforschung sei nicht nur ethisch unbedenklich, sondern auch im Sinne einer "Ethik des Heilens" wesentlich erfolgreicher als die embryonale Stammzellforschung.

Neuer Stichtag - Frische und bezahlte Embryonen für die Forschung?

Auch in der Öffentlichkeit gibt es weiterhin eine sehr große Sensibilität, dass embryonale Stammzellen aus ethischer Sicht nicht wie "normales chemisches Forschungsmaterial" einzuschätzen sind. So ist laut einer Umfrage des renommierten Meinungsforschungsinstituts Infratest (Anfang 2008) eine Mehrheit von über 60% der Auffassung, dass nur an adulten Stammzellen geforscht werden sollte. Und über 66%halten es für richtig, dass in Deutschland keine menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken erzeugt oder zerstört werden. Im übrigen sind Frauen hinsichtlich der embryonalen Stammzellforschung wesentlich kritischer eingestellt als Männer.

Aus gutem Grund: Die embryonale Stammzellforschung war und ist wird auch zukünftig immer eng mit der Fortpflanzungsmedizin verknüpft sein. Ohne die künstliche Befruchtung würde es keine "überzähligen" Embryonen außerhalb des Körpers einer Frau geben – und auch keine embryonalen Stammzellen für die Forschung. Inzwischen werden in Großbritannien oder Spanien Frauen bereits finanziell entschädigt, wenn sie Eizellen oder Embryonen für die Forschung spenden. Dabei geht es nicht nur um tiefgefrorene "überzählige" Embryonen, sondern zunehmend auch um "frische" Embryonen, denn diese sind für die Stammzellforschung besser geeignet.

Schon zu den Anfängen der Fortpflanzungstechnologien wurde davor gewarnt, dass Embryonen außerhalb des Körpers einer Frau die Interessen Dritter wecken könnten. Schon damals wurde vor dem Missbrauchspotenzial gewarnt – davor, dass Forscher Interesse sowohl an den Eizellen als auch an den Embryonen außerhalb des Körpers der Frau haben könnten. Davor, dass Frauen mit gesundheitsgefährdenden Hormonen behandelt werden, nur damit die Eizellausbeute groß genug ist, damit die Eizellen für beide Zwecke genutzt werden können – sowohl für die Fortpflanzung als auch für die Forschung. Auch darum ist im Embryonenschutzgesetz in Deutschland nicht nur die Herstellung von Embryonen für Forschungszwecke verboten, sondern auch die Eizellspende. Bei einer Verschiebung oder gar Streichung des Stichtages im Stammzellgesetz kann nicht ausgeschlossen werden, dass zukünftig auch embryonale Stammzell-Linien nach Deutschland importiert werden können, die nicht aus tiefgefrorenen, sondern aus "frischen" und bezahlten Embryonen entwickelt wurden.

Für die Abtreibung und gegen die Stichtagsverschiebung – kein Widerspruch

Oft wird bei den Debatten um biomedizinische Themen, die den verbrauchenden Embryonenschutz berühren wie embryonale Stammzellforschung, darauf verwiesen, dass die grüne Position hier zwiespältig sei. Verwiesen wird dabei auf das in Deutschland geltende Abtreibungsrecht und dass der Embryo seit der Straffreiheit der Abtreibung nicht mehr geschützt sei. Wenn wir Grüne dieses Abtreibungsrecht gutheißen, dann müssten wir auch für die Freigabe von Embryonen für Forschungszwecke sein.

Aus bündnisgrüner Sicht gibt es jedoch zwischen der Abtreibung und der verbrauchenden Embryonenforschung wichtige Unterschiede. Bei einer Abtreibung steht die grundsätzliche Schutzwürdigkeit des Embryos nicht zur Disposition. Es handelt sich vielmehr um den schwerwiegenden Konflikt einer schwangeren Frau, die sich gezwungen sieht, den Prozess der Schwangerschaft abzubrechen. Bei den Debatten um die Embryonenforschung dagegen geht es nicht um eine Schwangerschaft, sondern um Embryonen außerhalb des Körpers einer Frau, an denen Dritte interessiert sind. Die Konfliktsituation besteht also nicht zwischen der Frau und dem Embryo, sondern es geht um die Interessen von Wissenschaftlern oder - sollte jemals mit der embryonalen Stammzellforschung eine Therapie entwickelt werden - um die Interessen von Patienten und industriellen Herstellern wie z. B. Pharmafirmen.

Forschung braucht ethische Grenzen

Der Wunsch der Menschen nach Gesundheit sowie körperlicher und seelischer Integrität hat für Bündnis90/Die Grünen einen hohen Stellenwert. Es ist verständlich, dass viele Menschen – vor allem wenn sie selbst von einer schweren Krankheit wie Parkinson oder Mukoviszidose betroffen sind - eine hohe Erwartung an die biomedizinische Forschung haben. Darum müssen die realistischen Chancen biomedizinischer Ansätze auf eine Therapie oder eine verbesserte Diagnostik genutzt und die Forschung darf nicht unnötig behindert werden.

Diese verständlichen Anspruchsrechte von PatientInnen und Forschenden dürfen aber nicht den Lebensinteressen Dritter oder elementaren Grundwerten wie dem Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte entgegenstehen.

Es gibt immer wieder Forschungsvorhaben, die zu risikoreich sind bzw. Bereiche betreffen, die ethisch oder moralisch nicht vertretbar sind. Daher muss der Ruf nach Forschungsfreiheit immer gegen den gesellschaftlichen Nutzen und ethische Grenzen abgewogen werden. In der embryonalen Stammzellforschung wird ein hochsensibles Thema berührt, das dem Schutz der Menschenwürde gerecht werden muss. Wettbewerbsfähigkeit ist ein legitimes Ziel der Forschung; sie ist jedoch nur innerhalb der Grenzen ethischen Handelns zu rechtfertigen. Eine Freigabe der Forschung ohne ethische Grenzen rein aus wettbewerblichen und ökonomischen Gründen ist für Bündnis 90/Die Grünen nicht akzeptabel.

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