Lobbyisten als Entscheidungsträger?
Die Organisation von Interessen gehört zur Demokratie. Sachliche Argumente und eine am Allgemeinwohl orientierte Politik sollen die Interessen fair und allein im Auftrag der Wählerinnen und Wähler ausgleichen. Öffentliche Verwaltungen müssen ihre Entscheidungen allein an Recht und Gesetz ausrichten. Korruption und Klüngelwirtschaft beschädigen die demokratischen Institutionen und zerstören das Vertrauen in die Politik. Die beste Prophylaxe gegen Korruption und unzulässige Einflussnahme ist Transparenz.
Die zunehmende Tätigkeit von Lobbyisten im politischen Geschäft sorgt immer wieder für öffentliche Diskussionen. Allein in Brüssel sollen nach einem Bericht des Ausschusses für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments etwa 15.000 Lobbyisten und 2.500 Lobbyorganisationen tätig sein. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, inwieweit politische und administrative Entscheidungen von außen unsachgerecht beeinflusst werden, inwieweit die eigentlich Verantwortlichen nicht mehr selbst die Fäden des Handelns in ihren Händen halten. Die vor kurzem geführte und noch andauernde Debatte um die Beschäftigung externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bundesministerien hat das besonders deutlich gemacht. Ob mit den von der Bundesregierung hierzu angekündigten Verwaltungsvorschriften das umsetzt wird, was der Bundesrechnungshof in seinem Bericht hierzu verlangt hat, bleibt abzuwarten.
