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Datenhandel | 19.08.2008

Schluss mit dem Datenklau

Die Datenschutzskandale allein dieses Jahres sind skandalös: Lidl überwacht MitarbeiterInnen auf dem Klo, die Telekom lässt Kundenverbindungsdaten von externen Firmen auswertenund jetzt immer neue Fälle von Datenklau im großen Maßstab.

Wir fordern die Aufnahme des Datenschutzes in das Grundgesetz, damit sowohl dem Staat als auch der privaten Wirtschaft unmissverständlich deutlich wird, dass Datenschutz ein Grundrecht von hoher Bedeutung ist. Es kann nicht sein, dass in einer rechtlichen Grauzone munter mit den persönlichen Daten der Bundesbürger gehandelt wird. Datenhandel muss grundsätzlich verboten werden. Wir brauchen effektive Sanktionen. Auch Unternehmen, ganz gleich ob Zeitschriftenverlage, Vermieter oder öffentliche Stellen müssen künftig für den Schaden haftbar gemacht werden.

Notwendig ist radikales Umdenken. Bürgerinnen und Bürger sind gut beraten, sorgfältig mit ihren persönlichen Daten umzugehen. Der Staat und die Privatwirtschaft müssen die Grenzen der Datensammlung respektieren. Nur so können wir das informationelle Selbstbestimmungsrecht noch retten.

Mit einer Reihe von Initiativen setzen wir Grüne uns dafür ein, den Datenschutz auf wichtigen Feldern zu verbessern: Sei es mit einem Antrag für mehr Arbeitnehmerdatenschutz, gegen den uferlosen Datenaustausch mit den USA oder – last but not least – mit einem Beschluss unserer Fraktion zur Aufnahme des Datenschutzes in die Verfassung.

Wie ist die Lage?

Das Grundgesetz wird demnächst 60 Jahre alt. Der rasante technische Fortschritt gerade bei den Informations- und Kommunikationstechnologien konnte 1949 nicht vorausgesehen werden. Deshalb blieb es bisher im Wesentlichen dem Bundesverfassungsgericht überlassen, den in Hinblick auf diese neuen Entwicklungen notwendigen Schutz der Grundrechte durch eine Auslegung eines veralteten Grundrechtskatalogs sicher zu stellen. Meilensteine auf diesem Weg waren das Volkszählungsurteil aus dem Jahre 1983 ("informationelles Selbstbestimmungsrecht") und das Urteil zur Online-Durchsuchung vom 27. Februar 2008 ("Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme").

Was ist zu tun?

Doch gerade im Bereich der Grundrechte ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte in der Verfassung selbst nachlesen können. Datenschutz gehört ins Grundgesetz. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf "Datenschutz ins Grundgesetz" (Bundestagsdrucksache 16/9607) vorgelegt. Mit dieser Initiative wollen wir auch die längst notwendige Überarbeitung der Datenschutzgesetze befördern, insbesondere auch um den Schutz vor zunehmend bedrohlicher privater Datensammlung auszubauen.

Zur Bekämpfung des Datenklaus fordern wir als Sofortmaßnahme die Einrichtung einer gemeinsam vom Bundeskriminalamt und dem Bundesbeauftragten für Datenschutz besetzten Sonderkommission "Datenklau" im Bundesinnenministerium. Die Soko "Datenklau" soll Vorschläge für präventive Datensicherheit erarbeiten, gemeinsame Ermittlungsgruppen aufstellen, die den Datenbestand in Callcentern, Recherchediensten, Auskunfteien und Inkassobüros überprüft und die rechtlichen Grundlagen für eine effektive Strafverfolgung bei illegalem Datenhandel auf Schwachstellen untersucht. Es kann nicht sein, dass Bundesinnenminister Schäuble, keinen Handlungsbedarf sieht, wenn die Konten der Bundesbürger abgeräumt werden. Gerade die Innenminister, die den Datenschutz jahrelang als Täterschutz diffamiert haben, müssen doch jetzt endlich begreifen, dass Daten ohne Schutz Täter ermutigen und Opfer produzieren.

 

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