Schluss mit der schäbigen Unions-Kampagne zur Jugendkriminalität
Jugendgewalt ist durch populistische Debatten nicht zu bekämpfen. Im Gegenteil: Mit seiner Hetze gegen jugendliche mit Migrationshintergrund verschärft Roland Koch nur deren Ausgrenzung.
Wir brauchen stattdessen zweierlei:
Erstens eine umfassende Präventionsstrategie, die verhindert, dass aus Kindern gewalttätige Jugendliche werden. Dazu gehören an erster Stelle ein Bildungssystem, das den für viele verhängnisvollen Zusammenhang von familiärem Hintergrund und Lebenschancen auflöst, und ein Zurücknehmen der Kürzungen im Bereich der Jugendhilfe.
Und zweitens ein rasches wirksames Reagieren auf Gewalttaten mit Sanktionen und verhaltensändernden Maßnahmen. Das Jugendstrafrecht wird von der Union zu Unrecht schlecht geredet. Es fehlt nicht an harten Strafen, sondern an Richterinnen und Richtern, damit Jugendverfahren beschleunigt werden. Gerade in Hessen zum Beispiel warten jugendliche Straftäterinnen und Straftäter besonders lange auf ihre Verfahren. Es fehlt an Betreuerinnen und Betreuern sowie an Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in der Prävention wie bei der Bewährungsarbeit.
Gewalt und Kriminalität sind in unserer Gesellschaft geächtet und werden von niemandem bagatellisiert. Ihre Ursachen müssen hart bekämpft werden. Durch Wahlkampfhetze gegen Jugendliche mit Migrationshintergrund wird kein Gewalt-Problem gelöst. Es ist ein Armutszeugnis, dass die Union jetzt die leichtere Abschiebung von Jugendlichen fordert. Diese Jugendlichen sind hier geboren, hier aufgewachsen und sind Teil der Mitte unserer Gesellschaft. Dieser Verantwortung kann sich niemand durch Abschiebungen entziehen.
Jugendgewalt darf weder verharmlost noch überbewertet werden. Nicht Bagatellisierung oder Dramatisierung, sondern Versachlichung der Diskussion ist dringend erforderlich. Die Ursachen von Jugendgewalt sind vielfältig und komplex: Neben schlechten Bildungschancen und düsteren beruflichen Perspektiven für viele Jugendliche ist das Erleben von und der Umgang mit Gewalt im unmittelbaren Lebensumfeld Ursache von jugendlicher Gewalt. Populistisch vereinfachte Vorschläge sind da wenig hilfreich.
Prävention, Integration und schnelle Reaktion
Wir brauchen eine umfassende Gewaltpräventionsstrategie, die wirksam auf gewalttätige Jugendliche regiert. Wir wollen an die Ursachen ran und stehen für Konzepte zur Prävention und Integration sowie gegen soziale Ausgrenzung. Dazu gehört ganz vorn eine Bildungspolitik und Jugendhilfe, die Kindern aus armen und bildungsfernen Elternhäusern neue Chancen eröffnet. Denn: Nicht Hautfarbe oder ethnische Herkunft sind entscheidend für Jugendgewalt, sondern die soziale Lage. Gleichzeitig muss zu einem adäquaten Umgang mit Tätern und Opfern von Gewalt gefunden werden, um Gewaltspiralen zu durchbrechen. In diesen Fällen müssen Intervention, Sanktion und Hilfen ineinandergreifen, um erzieherisch und ausgleichend zu wirken.
Wir fordern daher:
- Eine Reform des Schulsystems mit dem Ziel, Chancen auch unabhängig vom Elternhaus zu eröffnen.
- Schnellere Reaktion auf Straftaten.
- Stärkung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafvollzug.
- Ausbau wirksamer intensivpädagogischer Maßnahmen für Täter
- Förderung der Elternkompetenz und Einbeziehung der Eltern bei gewalttätigen Jugendlichen.
- Recht auf gewaltfreie Erziehung Eltern aus allen sozialen und kulturellen Hintergründen aktiv nahebringen.
- Verschärfung des Waffenrechts ins besondere in der Öffentlichkeit und an Schulen.
- Besseren Hilfe und Unterstützung für Opfer von Gewalttaten.
- Mehr Sicherheit auf Plätzen und in Bus und Bahn; Statt menschenentleerter Bahnhöfe brauchen wir wieder direkte Präsenz von Polizei wie Bahnpersonal.
Nicht Gesetz ändern, sondern die Anwendung und den Vollzug verbessern
Wir meinen, das Jugendstrafrecht bietet ein sachgerechtes Instrumentarium für den Umgang mit jugendlichen und heranwachsenden Straftäterinnen und Straftätern. Es darf aber nicht kaputt gespart werden. Seine Möglichkeiten müssen ausgeschöpft werden. Im Vordergrund müssen jeweils die erzieherischen Konzepte stehen, die die wirkungsvollste Resozialisierung versprechen. Leitlinie der Erziehung für die Akteure in Justiz und Jugendhilfe muss sein: Wenn Defizite erkannt werden, ist umgehend und angemessen einzuschreiten. Sanktionen müssen zeitnah auf die Tat folgen. Es ist wichtig, dass die Verfahren schnell stattfinden, damit jugendliche und heranwachsende Täter den Zusammenhang zwischen Tat und Sanktion unmittelbar erfahren und als Ursache und Wirkung begreifen. Hier müssen die Länder mehr investieren in personelle und materielle Ausstattung der Justiz und der Polizei.
Eine sinnvolle Reaktion auf jugendliches Fehlverhalten setzt allerdings auch voraus, dass alle Akteure, die mit dem Jugendlichen zu tun haben, an einem Strang ziehen. Hierzu müssen sich Jugendhilfe, Polizei, Jugendstaatsanwaltschaft und Gericht frühzeitig und wechselseitig informieren. Auch kann nur so sichergestellt werden, dass die fachliche Perspektive der Jugendhilfe im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) auch entscheidungsrelevant einbezogen wird. Hierzu fordern wir die flächendeckende Umsetzung erfolgreicher Modellprojekte wie z.B. die Bündelung der beteiligten Institutionen in Jugendrechtshäusern.
Die einzelnen jugendstrafrechtlichen Maßnahmen müssen erzieherisch ausgestaltet werden. So dürfen Jugendliche z. B. bei Arbeitsmaßnahmen nicht sich selbst überlassen werden. Jugendarrest ohne pädagogisches Programm droht ins Leere zu laufen. Jugendliche müssen auch nach freiheitsentziehenden Maßnahmen intensiver als bisher begleitet werden. Dazu müssen die Länder mehr Bewährungshelfer einstellen. Mehr Bewährungshelfer können auch dazu beitragen, dass Täter erst gar nicht in den Strafvollzug kommen.
Bei der Reform des Jugendstrafvollzugs muss viel getan werden. Hierzu hat Bündnis 90/Die Grünen einen Musterentwurf vorgelegt. In den Landtagen haben wir entsprechende Gesetzentwürfe eingebracht. Die Landesregierungen sind gefordert, das nötige Personal für den Ausbau der Betreuung und Vorbereitung auf ein straffreies Leben bereitzustellen.
Kochs falsche Rezepte
Den geforderten Warnschussarrest gibt es längst, jedoch ohne Nachweis eines besonderen Erfolges. Auch die Heraufsetzung der Höchststrafen von 10 auf 15 Jahre bringt keinen nachweisbaren zusätzlichen Abschreckungseffekt - gerade bei Straftaten unter Stress, Alkoholeinfluss und in Gruppensituationen.
Bei der Forderung nach Erziehungscamps bleibt die Union jede Konkretisierung schuldig. Brüll-Camps nach US-Vorbild lehnen wir ab; sie haben außerdem hohe Rückfallquoten. Wirksame Maßnahmen offener Jugendarbeit mit straffällig gewordenen Jugendlichen gibt es jedoch in allen Bundesländern. Viele dieser Maßnahmen sind erfolgreich in der Resozialisierung, leiden aber an mangelhafter finanzieller und personeller Unterstützung.
Wir lehnen die Unionsforderungen zur erleichterten Ausweisung straffälliger nichtdeutscher Jugendlicher ab. In Deutschland geborene oder überwiegend hier aufgewachsene nichtdeutsche Jugendliche müssen ebenso beurteilt werden wie deutsche. Sie sind hier groß geworden, zur Schule gegangen und sprechen unsere Sprache. Sie sind Kinder unserer Gesellschaft. Wir müssen daher für diese straffälligen Jugendlichen Lösungen in Deutschland finden. Kinder und Jugendliche dürfen nicht frühzeitig "aufgegeben" werden. Die Union streut der Öffentlichkeit ohnehin Sand in die Augen, da Ausweisungen von hier aufgewachsenen Jugendlichen europarechtlich kaum durchsetzbar sind.
Die geforderte genereller Anwendung des Erwachsenenrechts auf junge Menschen halten wir kontraproduktiv. Die Betroffenen wären für die erfolgreichen Erziehungsmaßnahmen des Jugendstrafrechts nicht mehr erreichbar. Nach geltendem Jugendstrafrecht wird bei 18- bis 21-jährigen das Jugendstrafrecht dann angewendet, wenn Reiferückstände dies notwendig machen.
Eine Ausweitung des Jugendstrafrechts auf unter 14-jährige lehnen wir entschieden ab. Wer ein solches Kinderstrafrecht fordert, hat jedes Maß in der Jugendgewalt-Debatte verloren. Bei Kindern geht es um Erziehung, nicht ums Strafrecht. Statt Kochs Kinderstrafrecht brauchen wir bessere Frühprävention, Erziehung und Elternarbeit.
Wir haben deshalb eine aktuelle Stunde mit dem Titel "Defizite bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität hinsichtlich Prävention, Strafffälligenhilfe und Ausstattung der Jugendgerichte" beantragt.
