Der Bundestag debattiert heute in erster Lesung das "Gesetz zur Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus", also das neue BKA-Gesetz. Die Diskussion im Vorfeld hat schon gezeigt: Die sogenannte Online-Durchsuchung, also das heimliche Eindringen des Bundeskriminalamtes in private Computer, hat das Gesetz bekannt gemacht – aber im Dickicht der neuen Paragraphen lauern noch viele weitere Gefahren.
Der neue Schnüffelstaat
Die Online-Durchsuchung war der große öffentliche Streitpunkt – und ist vom Bundesverfassungsgericht auch schon heftig kritisiert worden. Dem Vorpreschen des Düsseldorfer FDP-Innenministers Wolf mit einem entsprechenden Landesgesetz hat das Gericht das neue Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" entgegengesetzt.
Wie wenig das in Schäubles Welt zählt, sieht man am Gesetzentwurf: Da ist nicht die versprochene volle Umsetzung des Urteils zu finden, sondern allenfalls ein Teil des Wortlauts. Der Schutz der Privatsphäre wird unter den Vorbehalt des "technisch Möglichen" gestellt. Was soll das aber für ein Schutz sein, der nicht weiter reicht als die Programmierkunst des BKA? Dass dann nach der Logik des Entwurfes zwei BKA-BeamtInnen die möglicherweise intimen Details durchsieben und nur das weniger Private zu den Akten sortieren, macht den staatlichen Vertrauensbruch nicht weniger schlimm und schon gar nicht ungeschehen.
Das ist leider typisch für dieses Gesetz. Im Zweifel für die Erweiterung der BKA-Kompetenzen und keine Rücksicht auf alte und neue Grundrechte. Das sieht man an der Erlaubnis, akustisch und per Video Räume zu überwachen – und dabei Unbeteiligte und zufällig Betroffene nicht zu schützen.
Weitere Tiefpunkte sind das Recht, zu jeder Tages- und Nachtzeit ohne richterliche Anordnung in Wohnungen einzudringen, umfassend Telefone abzuhören, mit IMSI-Catchern jedermanns Handy zu orten sowie der Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern. Auch Maßnahmen wie Rasterfahndung und Schleierfahndung, die den Praxistest nicht bestanden haben, aber als Datenstaubsauger und Bürgerrechtsbrecher berüchtigt sind, finden sich im BKA-Gesetz wieder.
Das BKA wird FBI – mit allen Mitteln
All das ist nicht nur wegen der Maßnahmen selbst eine Attacke auf Bürgerrechte und Rechtsstaat, sondern vor allem auch, weil es sich bei diesem Gesetz um ein Präventionsgesetz handelt. Es braucht für den Einsatz dieser polizeilichen Instrumente noch keine einzige Straftat geschehen zu sein. Voraussetzung ist nur die Existenz des internationalen Terrorismus. Und den werden wir- da braucht man kein Schwarzseher zu sein- in den nächsten 10 Jahren täglich haben. In beispielloser Weise wird polizeiliche Arbeit hier ins gesellschaftliche Vorfeld verlegt.
Und da gehören diese Instrumente einfach nicht hin. Bisher gab es solche Kompetenzen vor allem für die Geheimdienste – und damit eben nicht für Behörden mit Exekutivbefugnissen. Einige der Maßnahmen kamen auch bei der Strafverfolgung – also nach einer Tat, nicht bei der angenommenen Gefahr einer Tat – zum Einsatz, dann aber mit entsprechend hohen Hürden. Dass die Polizeien in den Ländern auch schon mit einigen von diesen Instrumenten arbeiten, macht es nicht besser. Die wenigsten dieser Gesetze bestehen den Bürgerrechts –TÜV. Aus allen diesen Landespolizeigesetzen ließ Schäuble nun den jeweils härtesten Stoff ziehen: Ein wahres Kabinett von Grausamkeiten.
Am Ende steht ein BKA mit einer unkontrollierten Machtzusammenballung: das deutsche FBI mit vollen nachrichtendienstlichen Befugnissen. Das widerspricht allen Prinzipien der bundesdeutschen Polizeiarbeit. Bislang hieß es: Polizei ist Ländersache, Polizei und Geheimdienste sind zu trennen. Reale Tat und erhärteter Verdacht sind bisher die Grundpfeiler der Polizeiarbeit, und das BKA liegt an der Kette der Generalbundesanwältin.
Wenn Schäuble seinen Willen bekommt fällt all das weg. Das BKA kann handeln, wann es will, und muss die Bundesanwaltschaft nicht mehr fragen. Statt dem sogenannten Störer, der mit seinem Handeln die öffentliche Sicherheit gefährdet, gerät der mögliche Störer ins Visier. Also jemand bei dem nicht absehbar ist, dass er gefährlich handelt, sondern bei dem das nur möglich ist. Es muss nichts Erkennbares für eine Tatbegehung sprechen, es reicht, wenn nichts dagegen spricht. Das ist die neue Qualität des Generalverdachts à la Schäuble.
Grundrechte schützen – jetzt!
Mit dem Gesetzgebungsverfahren geht die Auseinandersetzung um dieses Vorhaben in die entscheidende Runde. Wir werden bei unserem Widerstand bleiben und auf die vielen Gefahren für die Grundrechte beharrlich hinweisen. Dass sich in letzter Minute aus der SPD doch noch einmal Widerspruch meldet ist ein positives Signal – aber wie weit es trägt, muss man sehen. Da sind die Erfahrungen so gut nicht.
Umso mehr wollen wir im Parlament und außerhalb für die Ablehnung dieses Gesetzes und der dahinter stehenden Denkweise werben – gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern und den vielen Initiativen, die sich gegen die Ablösung des freiheitlichen Rechtsstaates durch den präventiven Sicherheitsstaat wehren.

