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Öffentliche Anhörung | 02.06.2008

Eingliederungshilfe weiterentwickeln

Grüner Antrag trifft bei Sachverständigen auf Wohlwollen

Die Anhörung im Ausschuss Arbeit & Soziales bestätigte den hohen Handlungsbedarf bei der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe.

Übereinstimmend positiv äußerten sich die Sachverständigen zu den grünen Vorschlägen, bei der Eingliederungshilfe das Prinzip des Nachteilsausgleiches walten sowie die Hilfe personenzentriert zukommen zu lassen. Mittelfristig müsse ein eigenes Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen entstehen, das aus der Sozialhilfe ausgegliedert sei. Hier bedürfe es ganz dringend auch der finanziellen Beteiligung des Bundes.

Die Zersplitterung des Leistungsrechts, die verschiedenen Ansprechpartner und Zuständigkeiten sind der größte Hemmfaktor, (Dienst-)Leistungen direkt den Menschen mit Behinderungen zukommen zu lassen. Der Vorsatz "Nicht der Mensch folgt der Leistung, sondern die Leistung dem Menschen" wird nach unserer Auffassung im bestehenden System nicht verwirklicht. Nur eine Zusammenfassung kann dies gewährleisten.

Der Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen müsse unabhängig vom Ort und dafür dauerhaft flexibel "gewährt" werden, so die Sachverständigen. Hohe Zustimmung fand unser Vorschlag, die Trennung der Hilfeformen "ambulant", "stationär" und "teilstationär" zu überwinden. Die Idee, zumindest ambulante Hilfen anrechnungsfrei, d.h. unabhängig von eigenem Einkommen und Vermögen, zu stellen, schreibe die Trennung der Hilfeformen zwar tendenziell fest, könne aber, so Prof. Rohrmann von der Uni Siegen, als kurzfristiger Anreiz etabliert werden.

Große Beachtung fand auch die Forderung aus unserem Antrag, das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen zu stärken. Nach unserer Auffassung darf es nicht sein, dass Menschen gegen ihren Willen in einem Heim untergebracht werden.

Zwei weitere große Themen der Anhörung waren die Erweiterung ambulanter Angebotsstrukturen sowie das von uns geforderte auf die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit (ICF) gestützte Anerkennungs- und Bedarfsfeststellungsverfahren von Behinderungen. Um die Angebotsstruktur ambulanter Hilfen zu erweitern fordern wir, über die Soziale Wohnraumförderung für ausreichenden barrierefreien und in Stadtteile eingebundenen Wohnraum zu sorgen. Diese Forderung wurde von den Sachverständigen einmütig unterstützt. Frau Prof. Bieritz-Harder von der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhemshaven schlug vor, die gemeinsame Infrastrukturverantwortung der Rehabilitationsträger aufsichtsrechtlich durchzusetzen.

Um zu einem einheitlicherem ICF-gestütztem Anerkennungs- und Bedarfsfeststellungsverfahren zu kommen, bedürfe es vor allem einheitlicher Funktionsprinzipien. So plädierte Dr. Fahlbusch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. für eine Personenzentrierung, ein abgestuftes Verfahren sowie eine kontinuierliche Planung und Begleitung. Während Dr. Fahlbusch die Auffassung vertrat, dass man auch auf untergesetzlicher Ebene viel machen könne, sprach sich Prof. Rohrmann für ein größeres Engagement des Bundesgesetzgebers aus. Dieser könne die Verfahren verbindlicher machen.

 

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Markus Kurth, Anhörung Eingliederungshilfe
Markus Kurth auf einer Anhörung zur Eingliederungshilfe

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