Novelle ist wettbewerbsverzerrend und verfassungsrechtlich bedenklich
Die Bundesregierung hat die Chance vertan, ein modernes und faires Schornsteinfegerrecht zu schaffen. Stattdessen legt Sie einen Entwurf vor, der zusätzliche Doppelstrukturen aufbaut und weitere Bürokratie schafft. Die Rechnung hierfür zahlen am Ende die Bürgerinnen und Bürger. Die Novelle wird auch nicht den Schornsteinfegern gerecht, die durch ihre Arbeit einen großen Beitrag für mehr Sicherheit und Umweltschutz in Deutschland leisten.
Die öffentliche Anhörung hat vor allem zwei Dinge offenbart: Das bisherige Schornsteinfegerrecht ist europarechtswidrig und deshalb besteht dringender Handlungsbedarf. Das Verhalten unserer Regierung, die Reform solange auf die lange Bank zu schieben und damit ein EU-Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren ist grob fahrlässig. Zum zweiten stufen die Fachleute den Entwurf teilweise als verfassungswidrig ein.
In erster Linie kritisieren wir die Übergangsfrist. Wegfall des Nebentätigkeitsverbots sofort und Beibehaltung der Kehrbezirke bis 2012 - das ist Wettbewerbsverzerrung. Dabei haben sich die meisten Schornsteinfeger bereits in den letzten Jahren auf den Wettbewerb vorbereitet und sich z. B. zum Energieberater qualifiziert.
Die Novellierung geht auch zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine deutliche Verteuerung im Schornsteinfegerwesen droht. Wir sind auch dafür, die hohen Standards in Punkto Sicherheit und Umwelt zu halten. Aber unnötige Mess- bzw. Wartungsarbeiten zu Lasten der Hausbesitzer und indirekt damit auch zu Lasten der Mieterinnen und Mieter lehnen wir ab. Wir fordern stattdessen, den Fokus verstärkt auf die Gebäudesanierung und in diesem Zusammenhang auf Energieeffizienz zu setzen.
Die Kosten werden auch deshalb steigen, weil die Bürgerinnen und Bürger gar nicht mehr wissen können, wer für was zuständig ist. Die künftigen Regelungen sind vollkommen undurchsichtig. So sehen wir uns beispielsweise mit einem komplizierten Formblattsystem konfrontiert. Jeder Hausbesitzer muss sich die sogenannten "freien Schornsteinfegertätigkeiten" bescheinigen lassen. Werden von Seiten der Bezirksschornsteinfeger bzw. Bezirksbevollmächtigten gewisse Arbeiten moniert, muss der Hausbesitzer einen regelrechten Verwaltungsmarathon durchlaufen. Angefangen von der Anhörung bei der unteren Verwaltungsbehörde bis hin zu einer kostenpflichtigen "Ersatzvornahme".
Wir lehnen dieses Gesetz ab, weil es bürokratisch und wettbewerbsverzerrend ist. Es setzt keine Anreize für Energieeffizienz und Klimaschutz.
