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Datenschutzbericht | 04.06.2008

Schützt unsere Daten vor Innenminister Schäuble!

Der Bundesinnenminister ruft – und die Telekommunikationsunternehmen bleiben lachend zu Hause. Das ist der Zustand des Datenschutzes in der großen Koalition. Der Telekom-Skandal zeigt, dass es mit Kosmetik und unverbindlichen Selbstverpflichtungen nicht getan ist. Ebenso deutlich wird, wie verantwortungslos die Politik ist, das Abhören Privatunternehmen zu überlassen, ohne sich um den Datenschutz dort zu kümmern. Es kann nicht sein, das die Telekom alle Verbindungsdaten aller Telefonate sechs Monate sammeln darf, um sich dann nach Herzenslust daran für eigene Zwecke zu bedienen. Die Debatte im Bundestag über den jüngsten Datenschutzbericht kommt daher genau zur rechten Zeit.

Neues transparentes Datenschutzrecht

Wir fordern, wie der Bundesdatenschutzbeauftragte, eine grundlegende Modernisierung und Weiterentwicklung des Datenschutzrechts. Deutschland braucht viel mehr technischen Datenschutz und endlich das gesetzliche Auditierungsverfahren, vergleichbar dem Umweltengel. Wer ein solches Siegel für vorbildliche Geräte und Software bekommt, soll auch damit werben dürfen. Die zahlreichen Überwachungsskandale Privater haben den Datenschutz ganz nach oben auf der Tagesordnung der Politik gesetzt. Wir Grüne haben einen ausführlichen Antrag zum Datenschutz im Arbeitsrecht verabschiedet. Auch hier hat die Bundesregierung bisher die Hände in den Schoß gelegt.

Ganz oben auf der Agenda steht auch der Schutz genetischer Daten. Die Technik schreitet voran und das Recht bleibt stehen! Die Forderungen des Bundesdatenschutzbeauftragten und des Parlaments aus seinen früheren Entschließungen zum 18., 19.und 20. Tätigkeitsbericht müssen jetzt umgesetzt werden. Das gilt auch für den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei der Nutzung informationstechnischer Systeme und der überfälligen Beschränkung der Tätigkeit von Auskunfteien beim sog "Scoring".

Mehr Schutz beim VISA-Informationssystem

Große Bedenken haben wir bei einem Zugriff aller Sicherheitsbehörden auf das geplante VISA-Informationssystem der EG. Hier entsteht die vermutlich größte grenzüberschreitende Datenbank Europas in Europa mit jährlich rund 20 Mio. neuen Einträgen. Hier muss gewährleistet sein, dass – wenn überhaupt - Abfragen nur zur Bekämpfung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten und nur im jeweiligen Einzelfall zulässig sind. Notwendig sind zudem klare Regelungen über die Weiterverwendung der aus dem VISA-Informationssystem bezogenen Daten.

Keine Fingerabdrücke im Personalausweis

Die von Innenminister Schäuble geplante Einführung elektronischer Personalausweise ist ein gefährlicher Schritt zu immer mehr Überwachung von 62 Millionen Inhaberinnen und Inhabern dieses Dokuments. Kaum ist der neue Reisepass mit dem Fingerabdruck umgesetzt, geht es an den Personalausweis. Dabei gibt es keine europarechtliche Verpflichtung, den Personalausweis 2009 überstürzt einzuführen. Der Bundesregierung ist zudem kein einziger Fall bekannt dass Fälschungen von Ausweisen bei terroristischen Anschlägen eine Bedeutung hatten. Die Technik bei der Biometrie ist nach wie vor fehleranfällig und manipulationsgefährdet. Eine besondere Gefahr ist auch, dass die gespeicherten Daten letztlich doch in einer bundesweiten Großdatei gespeichert werden. Wird der Ausweis für alle möglichen auch privaten Verrichtungen benötigt, ist es dann nach allen Erfahrungen nur eine Frage der Zeit bis zur Erstellung umfassender Bewegungsprofile.

Informationsfreiheit offensiv ausbauen

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat auch seinen ersten Bericht zum Informationsfreiheitsgesetz für 2006/2007 vorgelegt. Er ist eine wichtige Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Bundesbehörden.

Flüchtlings- und Arbeitsloseninitiative und viele andere machen von dem Gesetz Gebrauch, um beispielsweise Erlasse und Richtlinien in die Hand zu bekommen. Wäre das Gesetz bekannter, würden noch viel mehr Menschen fragen. Leider tut die große Koalition nichts, um für das Informationsfreiheitsgesetz zu werben und die Bürokratie des Bundes zu einem bürgerfreundlichen Umgang mit dem Gesetz zu veranlassen. Die Internetseiten der Ministerien weisen – wenn überhaupt nur an unsichtbaren Stellen - auf den Informationsanspruch hin. Auch im Bereich der Aus- und Weiterbildung der Bediensteten des Bundes kommt das Gesetz so gut wie gar nicht vor.

Das Informationsfreiheitsgesetz leidet ersichtlich unter den vielen Bereichsausnahmen, die seinerzeit von der Ministerialbürokratie durchgesetzt werden konnten. Hier muss der Gesetzgeber noch einmal ran. Die bestehenden Regelungen ermutigen BürokratInnen immer wieder, die alte Geheimbürokratie hoch leben zu lassen. Der Stempel "VS-Vertraulich" wird so immer wieder zum "Sesam schließe dich".

Der Schutz angeblicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wird allzu leicht als Vorwand genutzt, die Herausgabe von Informationen an die Bürgerinnen und Bürger zu verweigern. Das muss geändert werden. Wir brauchen wie im Umweltinformationsgesetz eine Abwägungsklausel zwischen dem Informationsinteresse und dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Es zeigt sich, dass es nötig ist, den Informationsanspruch im Grundgesetz zu verankern.

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