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Klimaschutzpaket | 18.06.2008

Schwach angefangen, stark nachgelassen

Integriertes Klimaschutzpaket der Bundesregierung

Dem ersten Integrierten Klima- und Energieprogramms (IKEP-I) folgt nun das Zweite (IKEP-II). In der Kabinettssitzung am 18.06.2008 hat die Bundesregierung das zweite Paket ihres Klima- und Energieprogramms verabschiedet. Bemerkenswert ist am Klimapaket der Bundesregierung vor allem das, was fehlt: Die notwendige Umstellung der Kfz-Steuer auf den CO2- Ausstoß ist auf unbestimmte Zeit verschoben, das Steuerprivileg für spritschluckende Dienstwagen wird nicht angetastet, der Gebäudebestand – immerhin 95 Prozent der Gebäude – wird von der Pflicht zur energiesparenden Sanierung ausgenommen. Wichtige Maßnahmen im Verkehrsbereich wie ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen oder eine Begrenzung des Dienstwagenprivileg sind erst gar nicht vorgesehen.

Dass die Programme der Bundesregierung bei weitem nicht ausreichen, sehen auch die umweltpolitischen Fachberater der Regierung so. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) kritisiert in seinem soeben veröffentlichten Gutachten zur Umweltpolitik, dass IKEP nicht ausreicht, das Ziel der Reduktion der Treibhausgasemissionen um 40% bis 2020 zu erreichen. Der SRU bemängelt weiterhin, dass Zugeständnisse, wie sie teilweise gemacht wurden, hinter den Innovationspotenzialen in Deutschlands zurück bleiben. Hier kritisiert der SRU vor allem die Versäumnisse bei der Stromeinsparung und die weitere steuerliche Förderung spritschluckender Dienstwagen.

IKEP-II als Leichtgewicht

IKEP-II ist im Vergleich zum ersten Paket weitaus weniger gewichtig. Es soll nach Erwartung der Bundesregierung noch einmal eine Einsparung von 5% der nationalen jährlichen CO2 Emission erbracht werden. Das entspricht knapp 40 Mio. Tonnen pro Jahr. Ursprünglich war dies nun beschlossene Paket bereits für Ende Mai vorgesehen, der Termin wurde aber wegen der erheblichen Differenzen vor allem zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium verschoben. Im Dezember letzten Jahres wurden in einem ersten IKEP-Paket Gesetzesentwürfe zur Novelle des EEG, des KWK-Gesetzes, zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz sowie zur Liberalisierung des Mess- und Zählerwesens auf den Weg gebracht und Anfang Juni vom Parlament beschlossen.

Wir haben die Gesetze des IKEP-I überwiegend als unzureichend abgelehnt, da sie nicht geeignet sind, die erforderlichen Klimagasreduktionen zu erbringen. Unsere grundsätzliche Kritik an der bisherigen Umsetzung des IKEP wird durch das zweite Maßnahmenpaket bestärkt:

  1. KfZ Steuerreform erneut verschoben        
    Die CO2-basierte Kfz-Steuer wurde wieder vertagt. Im Kabinett wurde lediglich ein Eckpunktepapier zur Kfz-Steuer mit abstrakten Zielstellungen anstelle harter Fakten beschlossen. Eine neue CO2-basierte Kfz-Steuer wird, wenn überhaupt wohl frühestens zum 1.1.2010 kommen.
  2. Papiertiger Energieeinsparverordnung
    Die energetischen Anforderungen an Gebäude sollen ab 2009 um durchschnittlich 30 Prozent erhöht werden. Das gilt für Neubauten, aber auch bei der Sanierung von Altbauten. Auf eine ursprünglich erwogene generelle Nachrüstpflicht für Altbauten kommt nicht mehr vor. Damit ist der bestehnde Gebäudebestand – immerhin 95 Prozent der Gebäude –von der Pflicht zur energiesparenden Sanierung ausgenommen! Verzichtet wird ebenso auf ein Verbot der umweltschädlichen und teuren Nachtspeicherheizungen. Um die bislang unzureichende Umsetzung geltender Klimaschutzvorgaben zu verbessern, sollen die Schornsteinfeger in deren Überwachung einbezogen werden. Die Energieeinsparverordnung ist nicht mehr als Papiertiger: Die Absenkung der Grenzwerte fällt zu gering aus. Unsere Forderung von max. 40 kWh/a wird nicht erreicht. Außerdem ist die Überprüfung durch die Schornsteinfeger nur Makulatur. Denn eine Nichterfüllung der Auflagen hat nach dem bisherigen Entwurf keinerlei Konsequenzen, da es noch keine genauen Ahndungsregelungen gibt. Eigentümer können sich selbst bescheinigen, dass sie die Auflagen erfüllt haben, so dass es sinnlos ist, die Schornsteinfeger als angebliche Kontrollinstanz zu benennen. Wer nichts tut, braucht keine Folgen zu fürchten.
  3. Lkw-Mauterhöhung zu niedrig
    Die Maut soll zwar ab dem 1.1.09 erhöht und mit einer stärkeren ökologischen Lenkungswirkung ausgestattet werden. Auch sollen emissionsärmere LKW deutlich billiger wegkommen als solche mit  hohem Schadstoffausstoß. Aber die Mauthöhe bleibt unter dem, was das Wegekostengutachten von 2007 nahelegt. Außerdem wird die Maut nicht auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen ausgeweitet und die externen Kosten des Lkw-Verkehrs sind noch nicht mit eingerechnet.
  4. Nullnummer Heizkostenverordnung
    Die Neuregelung soll den Anreiz zum Energiesparen erhöhen. Der verbrauchsabhängige Teil der Kosten soll steigen, während die Festkosten vermindert werden. Vorerst verschoben wurde allerdings das Vorhaben, Mietern ein Recht auf Kürzung der Heizkostenrechnung einzuräumen, wenn der Vermieter vorgeschriebene Standards nicht einhält. Die wirklich wirksame Maßnahme eines Mietkürzungsrechts bei Nicht-Einhaltung von Energiestandards ist damit vom Tisch. Es bleiben lediglich kleine Detailänderungen, die wenig bewirken.
  5. Zankapfel Leitungsausbau
    Durch einen Ausbau der Stromnetze soll die in Norddeutschland erzeugte Windenergie leichter zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen gebracht werden. Dies ist Voraussetzung für den Betrieb großer Offshore-Windanlagen. Grundlage für den Netzausbau ist eine Studie der Deutschen Energieagentur aus dem Jahr 2005. Der darin ermittelte Bedarf an neuen Leitungstrassen mit einer Gesamtlänge von 850 km wurde jetzt gesetzlich verankert. Nach langem Streit einigten sich die Minister Glos und Gabriel darauf, in vier Pilotprojekten bis zu 20 % der Leitungen unterirdisch zu verlegen - vorrangig in Siedlungsnähe. Damit soll den zunehmenden Bürgerprotesten gegen den Bau von Freileitungen Rechnung getragen werden. Zunächst soll aber nur ein Pilotprojekt realisiert werden und eine unterirdische Gleichstromleitung große Strommengen verlustarm von der Küste in Richtung Südwesten und Südosten liefern. Anstelle der statischen Festlegung von maximal 20 % müsste eine bedarfsorientierte Lösung gesucht werden, so dass grundsätzlich alle ökologisch oder sozial sensiblen Bereiche mit Erdkabel versehen werden können. Auch fehlen klare Vorgaben für die Umlegung der Mehrkosten durch die Verkabelung. Zurzeit ist dies im EnWG nicht klar geregelt.
  6. Neue Energieverbrauchszähler
    Bereits im ersten IKEP-Paket wurden mit dem Gesetz zur Liberalisierung des Mess- und Zählerwesens die Grundlage für die Einführung so genannten "Intelligenter Zähler" gelegt. Sie müssen ab 2010 von allen Energieversorgern angeboten werden. Eine Verpflichtung der Kunden, diese Zähler einzubauen besteht aber nicht. IKEP-II umfasst jetzt eine Verordnung mit der dieser Beschluss umgesetzt wird. Das Vorhaben wird von uns grundsätzlich begrüßt, da es mehr Transparenz über die Energiekosten sowie den Energieverbrauch ermöglicht. Diesem Gesetz haben wir daher am 6.06.2008 im Bundestag zugestimmt. Allerdings halten wir ohne die Verpflichtung den vorgesehen Zeitplan für zu wenig ambitioniert. Eine frühere Umsetzung wäre möglich, wie dies andere Länder schon gezeigt haben.

 

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