Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Kontrolle der deutschen Geheimdienste ist völlig unzureichend. Die Dienste selbst sind unterschiedlich angebunden: Das Kanzleramt ist für den Bundesnachrichtendienst zuständig, das Bundesinnenministerium für den Verfassungsschutz und das Verteidigungsministerium für den Militärischen Abschirmdienst.
Das für die Kontrolle der Dienste zuständige Parlamentarische Kontrollgremium tagt aber geheim. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen die Mitglieder auch an die Öffentlichkeit gehen dürfen. Seine Unterrichtung durch die Bundesregierung ist stark verbesserungsbedürftig. Das Gremium und seine Mitglieder müssen zudem bessere Arbeitsmöglichkeiten erhalten.
Der Ausschuss sollte die Möglichkeit haben, wie andere Fachausschüsse ohne absolute Geheimhaltung zu tagen, sofern keine wirklich gewichtigen Gründe dagegen sprechen. Es ist sehr bedauerlich, dass neben der großen Koalition weder die „Linke“ noch die FDP diesen Verbesserungsvorschlägen parlamentarischer Kontrollmöglichkeiten ihre Zustimmung gegeben haben.
