Grüner Antrag führt zum verbesserten Schutz der Meeresumwelt vor Tributylzinn aus Antifoulinganstrichen.
Jahrelang schaffte es die Bundesregierung nicht, ein internationales Abkommen zum Verbot von hochgiftigen Schiffsanstrichen, welches 2001 ausgehandelt wurde, zu unterzeichenen. Die Bundesregierung nahm damit in Kauf, dass Tributylzinn (TBT), eine für die Meeresumwelt höchst gifte Substanz unnötig lange als Schiffsanstrich verwendet wurde.
Grünen fragen nach und machen parlamentarischen Druck
Nun endlich, nachdem die grüne Bundestagsfraktion im Mai 2007 nachfragte (Drucksache 16/5560 Fragen 107 und 108) und im Juni mit einem Antrag (Drucksache 16/5777) die Bundesregierung aufforderte, das Ratifizierungsverfahren einzuleiten, reagierte das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Das Ministerium legte 2008 eine entsprechende Gesetzvorlage dem Bundestag (Drucksache 16/8154) vor, die dort am 13.03.2008 einstimmig verabschiedet wurde.
Weltweites Verbot ist an Bedingungen geknüpft
Ein weltweites Verbot kann über die internationale AFS-Konvention (International Convention on the Control of Harmful Anitfouling Systems on Ships) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) ausgesprochen werden. Mit dieser Konvention hatten sich die Mitgliedstaaten 2001 geeinigt TBT-haltige Schiffsanstriche zu verbieten. Der Hacken war allerdings, dass diese Konvention nur in Kraft tritt, wenn mindestens 25 Mitgliedstaaten der International Maritime Organisation (IMO), auf die 25% der Welthandelsschiffstonnage entfallen, diese ratifizieren. Deutschland als ein wichtiges Flaggenland fehlte jahrelang. Andere Staaten wie zum Beispiel Bulgarien haben schon lange ratifiziert. Durch die Unterzeichnung von Panama im September 2007 ist nun endlich das notwendige Quorum erreicht worden. Somit tritt die Konvention im September 2008 in Kraft. Der selbsternannte Umweltvorreiter Deutschland fällt somit im Umweltschutz hinter Bulgarien und Panama zurück.
Verkehrsministerium versucht sich rauszureden
Die Begründung für das Verschlampen der Umsetzung durch das verantwortliche Verkehrsministerium ist abenteuerlich. Laut Ministerium hat die Entwicklung der Verordnung (EG) Nr. 782/2003 über das Verbot zinnorganischer Verbindungen auf Schiffen, welche am 10.05.03 in Kraft trat, hätte "auch bei den Mitgliedstaaten erhebliche Arbeitskapazitäten gebunden, die dann jeweils für die nationalen Ratifikationsverfahren gefehlt haben." (Antwort vom 01.06.07 auf die schriftlichen Fragen). Dreizehn andere EU-Staaten haben diese Probleme aber zum Zeitpunkt der Antwort nicht gehabt und ratifiziert.
Unter grüner Regierungsbeteiligung noch Vorreiter gewesen
Schon unter Jürgen Trittin als Umweltminister haben wir uns in der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf EU- und internationaler Ebene mit Nachdruck für ein TBT-Verbot eingesetzt. 2001 hatte Bundesumweltminister Trittin dem Bundeskabinett einen Entwurf für eine nationale Verbotsverordnung vorgelegt und sie nach Verabschiedung der EU zur Notifizierung vorgelegt. Das Vorhaben wurde jedoch seinerzeit richtigerweise nicht weiter verfolgt, da die EU-Kommission nach erfolgreichen Verhandlungen im Rahmen der IMO im Oktober 2001 einen Richtlinienentwurf für eine EU-weite Verbotsregelung vorlegte. Diese EU-weite Verbotsregelung wurde umgesetzt und trat im Mai 2003 in Kraft. Dieses Verbot und die anschließende Umsetzung unter Rot-Grün waren wichtige Schritte zum Schutz der Meeresumwelt in europäischen Gewässern. Doch um ein weltweites Verbot dieser hochgiftigen Substanz zu erreichen, hätte die neue Bundesregierung die Schritte kontinuierlich bis zur Ratifizierung des internationalen Abkommens weitergehen müssen. Die schwarz-rote Bundesregierung hat es anschließend jedoch unterlassen, an dieser Stelle weiter zu arbeiten, wie die Antwort auf unsere Fragen verdeutlicht.
TBT - Was ist das? Wie wirkt es?
Es bestand weiterhin dringender Handlungsbedarf, die Freisetzung von Tributylzinnverbindungen zu verbieten. Denn TBT ist hochgradig persistent, bioakkumulierend, toxisch und zusätzlich noch endokrin wirksam. TBT und seine Abbauprodukte Di- und Monobutylzinn sind Zellgifte. TBT greift schon in geringen Mengen in den Hormonhaushalt kleiner Tiere ein, z. B. Meeresschnecken, Fische etc. In Meeresgebieten mit hohem Schifffahrtsaufkommen sind durch das TBT bei zahlreichen Tierarten fortpflanzungsunfähige Imposexe entstanden, d.h. es bildeten sich bei Weibchen äußere Geschlechtsorgane von Männchen. Diese Formen machen bis zu 90 Prozent einer Population aus, die Effekte sind irreversibel und die betroffenen Arten dadurch zum Teil vom Aussterben bedroht. Bei Menschen werden verschiedene Gesundheitsschäden als möglich angesehen. Z. B. führt TBT bei Frauen zur Vermännlichung und es kann das das Immunsystem schädigen. TBT lagert sich auch in den Sedimenten ab und ist dort unter anaeroben Bedingen kaum abbaubar. Schon kleinste Mengen an TBT haben somit verheerende Auswirkungen auf die betroffenen Ökosysteme.
TBT wird als biozider Wirkstoff unter anderem in bewuchshemmenden Schiffsanstrichen, so genannten Antifoulings, verwendet.
