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Antidiskriminierung | 20.05.2008

EU gegen Diskriminierungspolitik der Bundesregierung

Das Europäische Parlament hat sich mit deutlicher Mehrheit für eine konsequente Fortentwicklung der Antidiskriminierungspolitik in der EU ausgesprochen. Das ist ein wichtiges Signal. Der Beschluss des EU-Parlaments ist eine Ohrfeige für die deutsche Bundesregierung, die in Brüssel heftig gegen eine Vervollständigung des europäischen Schutzes vor Diskriminierung opponiert.

EU-Recht noch unvollständig

Das EU-Antidiskriminierungsrecht weist noch Lücken auf. So ist der Schutz vor Benachteiligung aufgrund des Alters, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung und der sexuellen Orientierung bisher auf den Bereich Beschäftigung und Beruf beschränkt. Bei Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft reicht der europarechtliche Schutz dagegen weiter und umfasst auch die Bereiche Gesundheit, Bildung und den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Für das Merkmal Geschlecht gilt das Diskriminierungsverbot für Beschäftigung und Beruf sowie für den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen.

Seit längerem hat die EU-Kommission angekündigt, das Richtlinienwerk im Bereich der Antidiskriminierung zu harmonisieren, um alle Schutzgründe gleich zu gewichten. Dagegen schießt insbesondere die deutsche Bundesregierung quer. CDU/CSU und Kanzleramt haben in den vergangenen Monaten nichts unversucht gelassen, die EU-Kommission unter Druck zu setzen. In der Antidiskriminierungspolitik gibt die Regierung Merkel auf Brüsseler Parkett den Kaczynski. Es ist beschämend, dass die SPD-Minister hier sekundieren.

Bundesregierung auf Kaczynski-Kurs

Die Haltung der Bundesregierung sorgt in Europa für Kopfschütteln. Warum soll man in der EU nicht nachvollziehen, was in Deutschland bereits verwirklicht ist? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt aus gutem Grund für alle Diskriminierungsmerkmale gleichermaßen, es umfasst sowohl das Arbeitsrecht als auch den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Knapp zusammengefasst: Die Bundesregierung kämpft mit aller Macht in Brüssel dafür, dass z.B. Homosexuelle in Polen nicht den gleichen Rechtsschutz erhalten, wie sie ihn in Deutschland mit dem AGG bereits haben. Das ist absolut widersinnig.

Dieser Blockadepolitik hat das europäische Parlament jetzt eine Abfuhr erteilt. Mit seiner Entschließung hat es deutlich gemacht: Die europäischen Grundrechte sind wichtiger als antiquierte ideologische Vorurteile. 362 Europa-Abgeordnete stimmten für diese Position, 262 dagegen; 56 enthielten sich.

Schutz vor Diskriminierung ist Freiheitsrecht

Eine konsequente Antidiskriminierungspolitik ist nicht nur menschenrechtlich geboten, sie rechnet sich auch: Geschlechtergerechtigkeit und Anerkennung von Verschiedenheit sind Erfolgsrezepte zukunftsorientierter Wirtschaftspolitik. Vorreiter-Unternehmen haben längst die Erfahrung gemacht, dass die Förderung personeller Vielfalt in Bezug auf Geschlecht, ethnische Herkunft, Alter, sexuelle Identität, Religion bzw. Weltanschauung oder Behinderung sich kurz- und langfristig als motivierend und gewinnbringend erweist. Müssen Beschäftigte dagegen Diskriminierungen befürchten, geht das vielfach zu Lasten ihrer Motivation und damit auch ihrer Effizienz. Potenziale bleiben ungenutzt.Schutz vor Diskriminierung ist ein Freiheitsrecht. Es ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern, am Wirtschaftsleben gleichberechtigt teilzunehmen. Die Liberalen in Europa haben das längst verstanden und sich im EU-Parlament zusammen mit den Grünen und den Sozialisten ganz überwiegend für den Ausbau des Diskriminierungsschutzes stark gemacht. Nur die FDP fällt hier aus der Rolle und eifert gegen einen verbesserten gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung für Lesben und Schwule, ältere Menschen oder Behinderte.

Der Beschluss des EU-Parlaments sagt völlig zu Recht: Es ist nicht sinnvoll, Diskriminierung in einem Punkt zu verbieten und in einem anderen zuzulassen. Darum fordert das Parlament ausdrücklich eine neue Antidiskriminierungs-Richtlinie, die für ein gleiches Schutzniveau bei jeder Form der Diskriminierung sorgen soll. Wir unterstützen die Haltung des Europäischen Parlaments. Diskriminierung beim Schutz vor Diskriminierung ergibt keinen Sinn – weder in Deutschland noch in Europa. Darum fordern wir auch mit einem Antrag im Bundestag, dass die Bundesregierung in Brüssel den Ansatz "Gleiches Recht für alle" verfolgt.

 

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