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Kfz-Steuer | 13.11.2008

Chaostage in der Bundesregierung

Die Verschlimmbesserer der großen Koalition haben mal wieder ganze Arbeit geleistet. Zur angeblichen Konjunkturstärkung wird die Kfz-Steuer für alle Neufahrzeuge befristet ausgesetzt. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Smart handelt, für den die Steuerbefreiung nur 135 Euro ausmacht, oder um einen spritschluckenden Geländewagen wie den Audi Q7, der damit mehr als 1.850 Euro Steuern spart. Der Kabinettsbeschluss vom 12.11. lautet:

 

"Für PKW mit Erstzulassung ab dem Kabinettsbeschluss vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 wird eine befristete Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr eingeführt, um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Basis aufzulösen. Für Fahrzeuge, die die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Die Kfz-Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31. Dezember 2010."

 

Der Aufstand der SPD-Bundestagsfraktion war ein Sturm im Wasserglas, weil sich die Regelung von den am 5.11.2008 beschlossenen Eckpunkten nur insoweit unterscheidet, dass ein Stichtag eingeführt wurde, bis zu dem Neuwagen von dieser Steuervergünstigung profitieren. Euro-5- oder gar Euro-6-Fahrzeuge sind bisher kaum auf dem Markt. Sie bringen auch nur Verbesserungen bei den Luftschadstoffen Partikelemissionen und Stickoxide, nicht beim Klimakiller CO2. Der ist von diesen Normen nicht erfasst.

Zu Risiken und Nebenwirkungen ...

... fragen Sie auf keinen Fall Ihren Finanzminister oder Ihre Bundeskanzlerin. Die Bundesregierung begründet diese ökologisch blinde Steuerbefreiung mit einem Konjunkturprogramm. Doch Vorsicht: Erstens hat der Bundesrat der Steuerbefreiung noch nicht zugestimmt. Da es sich um eine reine Landessteuer handelt, haben die Länder natürlich ein gewichtiges Wort mitzureden, wenn es um ihr Steueraufkommen geht. Zweitens ist vollkommen unklar, wie die CO2-Steuerreform aussehen wird, die erst nach der Bundestagswahl in Kraft treten soll. Wird sie vernünftig gemacht, müssen Spritschlucker deutlich mehr zahlen als nach der alten Regelung.

Wer sich also jetzt ein Auto kauft, um die Steuerbefreiung mitzunehmen, weiß nicht, was er in zwei oder drei Jahren an Kfz-Steuer zahlen wird!

Die grüne Alternative

Wir haben schon im März in einem Antrag Eckpunkte für eine ökologische Reform der Kfz-Steuer auf CO2-Basis gemacht:

  • Fahrzeuge mit einem Ausstoß bis zu 120 Gramm CO2 pro Kilometer sollen für die Dauer von vier Jahren steuerfrei gestellt werden, diese zeitweilige Steuerbefreiung gilt ab 1. Januar 2012 nur für Fahrzeuge mit weniger als 100 g/km CO2 und ab dem 1. Januar 2015 nur für Fahrzeuge mit weniger als 80 g/km CO2.
  • Die neue Kfz-Steuer soll ab dem 1.1.2009 in Kraft treten. Sie gilt für alle ab dem 1.1.2009 neu zugelassenen Pkw. Für Fahrzeuge, die seit dem 1.1.2001 erstmals für den Verkehr zugelassen wurden, wird eine Günstigerprüfung durchgeführt zwischen dem alten und dem neuen Steuertarif. Zur Anwendung kommt der günstigere Tarif. Fahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 31.12.2000 werden nach dem bisherigen Steuersystem weiter besteuert.
  • Die Neuregelung soll analog auch für alle anderen Kraftfahrzeugarten einschließlich Motorrädern und Nutzfahrzeugen vorgenommen werden.

Mit unserem Vorschlag würden also nicht nur spritsparende Neufahrzeuge steuerlich begünstigt, sondern auch alle spritsparenden Fahrzeuge, die seit 2001 angeschafft wurden. Denn warum soll ein gleich gutes Fahrzeug, dass im Oktober 2008 gekauft wurde, steuerlich schlechter behandelt werden als ein Fahrzeug, dass nach dem 5. November gekauft wird? Das ist weder gerecht noch ökologisch begründbar.

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