... und der Datenschutz gehört ins Grundgesetz.
Bewusstsein schaffen
Wer die Bürgerinnen und Bürger auffordert, mehr Eigenverantwortung zu übernehmen, muss selbst über den Umgang mit persönlichen Daten besser aufklären. Der Staat hat hier eigentlich eine Vorbildfunktion. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1983 das Sammeln von Daten auf Vorrat untersagt. Wer - wie die Bundesregierung - selbst immer wieder das Sammeln von Daten als eine Lösung verkauft, der hat offenbar das Problem noch nicht erkannt. Wir wollen, dass die Verfassung künftig beim Wort genommen werden kann – von Datenschutz steht bisher (noch) nichts drin.
Datenschutz stärken
Es gilt, die informationelle Selbstbestimmung im Gesetz zu stärken. Das Grundrecht darf nicht durch eine unüberschaubare Fülle von Ausnahmeregelungen leer laufen. Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich nach den Skandalen der letzten Monate und nicht zuletzt dem großen parlamentarischen Druck durch die Anträge der Opposition dazu durchgerungen, das Gesetz ein wenig "aufzuhübschen". Das genügt nicht. Bündnis 90/Die Grünen haben konkrete Vorschläge dazu gemacht, wie eine grundlegende Modernisierung des Datenschutzgesetzes aussehen kann. Die Bundesregierung muss hier noch einmal nachsitzen.
