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Tabakpolitik | 01.10.2008

Rauchverbot im Arbeitsschutzgesetz verankern

Grüne legen Gesetzentwurf für Rauchverbot ohne Ausnahmen vor

Das Bundesverfassungsgericht hat im Sommer über Nichtraucherschutzgesetze der Länder entschieden. Dabei hat es klargestellt, dass ein striktes Rauchverbot in Gaststätten verfassungsrechtlich zulässig ist. Dem Gesundheitsschutz der nicht rauchenden Gäste kann - durch ein Rauchverbot ohne Ausnahmen - Vorrang eingeräumt werden gegenüber den Rechten der GastwirtInnen und der RaucherInnen. Wenn die Bundesländer jedoch Ausnahmen vorsehen, dann ist die besondere Situation von Kleingastronomie und Diskotheken zu berücksichtigen. Diese dürfen gegenüber anderen GastwirtInnen nicht dauerhaft wirtschaftlich benachteiligt werden.

Bundesländer zur Konsequenz aufgefordert

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollte von den Bundesländern als Signal verstanden werden, dass eine konsequente Politik in Sachen Schutz vor Passivrauchen in Gaststätten möglich und sinnvoll ist.

Wir Grüne fordern daher in einem Ende September 2008 in den Bundestag eingebrachten Antrag die Bundesländer auf

  1. ihre gesetzlichen Regelungen zu Rauchverboten in Gaststätten im Interesse eines konsequenten Schutzes vor Passivrauchen zu überarbeiten und vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform angesehene strikte Rauchverbote in Gaststätten zu verabschieden.
  2. den Vollzug der gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen effektiv zu kontrollieren.

Das Arbeitsschutzgesetz ändern

Im Arbeitsschutzrecht wird es der Entscheidung der ArbeitgeberInnen überlassen, ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. Ebenso existieren Ausnahmen, dass in Arbeitstätten mit Publikumsverkehr der ArbeitgeberIn Schutzmaßnahmen für nicht rauchende ArbeitnehmerInnen nur dann treffen muss, wenn die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.

Allen Beschäftigten sollte der gleiche Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens zukommen. Der Gesundheitsschutz von ArbeitnehmerInnen sollte nicht als Nebeneffekt anderer Regelungen - etwa Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, Rauchverbote mit oder ohne Raucherräume in Gaststätten - unterschiedlich ausfallen. Nur durch ein Rauchverbot kann der Gesundheitsschutz/Schutz vor Passivrauchen  im Arbeitsschutz umfassend verankert werden. Dies hätte auch Auswirkungen auf gastronomische Einrichtungen, soweit diese nicht ausschließlich von den InhaberInnen sowie deren Familienangehörigen betrieben werden.

Das von uns Bündnisgrünen vorgeschlagene Rauchverbot in allen Arbeitstätten sollen die Länder bei der Umsetzung eines umfassenden und konsequenten Schutzes vor Passivrauchen in der Gastronomie unterstützen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde ebenfalls Ende September 2008 in den Bundestag eingebracht.

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