Eine Serie von Datenpannen hat allen gezeigt, dass es im Datenschutz seit Monaten lichterloh brennt. Mit dem Innenminister wurde jetzt vermutlich auch der Letzte davon überzeugt, dass das Datenschutzgesetz geändert werden muss. Zwei gute Nachrichten vom Datengipfel, und eine Schlechte: Es ist gut, dass das Datenschutzgesetz nun geändert werden soll, und es ist noch besser, dass nun endlich auch ein Datenschutzgütesiegel kommen wird. Beides sind langjährige grüne Forderungen, beides ist zu begrüßen. Allerdings ist der Minister an wichtigen Stellen auch vor der Adresshandelslobby eingeknickt - und das ist nicht akzeptabel.
Ins Kleingedruckte schauen
Vereinbart wurde im Einzelnen, dass die Weitergabe von Daten zu Werbezwecken nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen erfolgen darf. Damit entfällt endlich das sogenannte Listenprivileg für die Werbewirtschaft. Weiter vereinbart wurde dass die Erbringung einer Leistung künftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen möglich sein darf. Dieses Kopplungsverbot ist jedoch halbherzig und soll nur für marktbeherrschende Unternehmen gelten. Außerdem sollen die Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen das Datenschutzrecht erweitert werden und Möglichkeiten zur Abschöpfung unrechtmäßiger Gewinne aus illegaler Datenverwendung geschaffen werden. Diese Maßnahmen sind zu begrüßen, es bleibt aber abzuwarten, wie das konkret ausgestaltet wird. Beim geplanten Datenschutzaudit-Gesetz wird man noch genauer hinschauen müssen, ob es seinen Namen verdient.
Keine Vertagung auf den Sankt Nimmerleinstag
Leider hat der Innenminister an zentralen Punkten vor der Lobby der Adresshändler kapituliert: Ein grundsätzliches Verbot des Datenhandels – von den Grünen vorgeschlagen und sogar von Wirtschaftsminister Glos unterstützt – wird nicht kommen. Lediglich geprüft werden soll, ob eine Kennzeichnungspflicht für die Herkunft personenbezogener Daten eingeführt wird, ob eine Informationspflicht bei Datenschutzpannen geschaffen und die Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten gestärkt wird. Es ist zu befürchten, dass diese Punkte jetzt auf den Sankt Nimmerleinstag vertagt werden. Und dass, wo doch gerade diese Punkte wichtig wären, um den halb-legalen bis illegalen Adresshandel künftig einzudämmen.
Nachbesserungen erforderlich
Fest steht, dass die heute bereits befindlichen Daten – darunter auch Konto-Daten – weiterhin im Umlauf bleiben werden. Und das obwohl die Betroffenen davon in der Regel gar nichts wissen. Denn bisher gibt es weder eine Informationspflicht bei Datenschutzpannen, noch muss die Herkunft der Daten gekennzeichnet werden. So werden die Datenpannen heimlich und leise unter den Teppich gekehrt. Auch wurden weder gegenüber den Banken zusätzliche Sorgfaltspflichten bei illegalen Abbuchungen geschaffen, noch wurde der bisherigen Praxis ein Riegel vorgeschoben, Meldedaten zu verkaufen. Es kommt auch zu keiner Ausweitung der Auskunftsrechte von Betroffenen.
Der Innenminister muss endlich einsehen, dass er selbst in den letzten Jahren mit seiner Datensammelwut, z. B. bei der Vorratsdatenspeicherung, ein schlechtes Vorbild abgegeben hat.
Fazit: Die geplanten Änderungen werden das Problem des florierenden Datenmissbrauchs allenfalls entschärfen, aber nicht lösen. Im Datenschutz brennt es seit Monaten lichterloh und das Kabinett hat jetzt, anstatt das Feuer zu löschen, einige Vorschläge zur Brandverhütung unterbreitet. Für Schäuble, den obersten Datenschutzfeuerwehrmann kann man dafür nur ein schlechtes Zeugnis ausstellen.
Auch vom sogenannten "Datengipfel" des Innenausschusses am 16. September ist leider nur ein "Zipfelchen" übrig geblieben. Herausgekommen ist nichts Verbindliches. Dass die CDU hier durch Abwesenheit geglänzt hat, zeigt einmal mehr, dass es mit den Bemühungen der Bundesregierung um ein besseres Datenschutzniveau nicht allzu weit her ist. Die Grüne Fraktion wird nicht locker lassen, und die Bundesregierung mit weiteren parlamentarischen Initiativen (Drucksache 16/10216) im Herbst dazu bewegen, das Thema Datenschutz und Datenmissbrauch nicht ganz unter den Tisch zu kehren.
