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Gendiagnostik | 24.04.2009

Bundestag verabschiedet Stückwerk

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Umfassende Regelungen für Gendiagnostikgesetz der Grünen abgelehnt

Bereits in der 14. Wahlperiode haben Bündnis 90/Die Grünen ein Gendiagnostikgesetz vorgelegt. Es folgten in der letzten Wahlperiode unter Rot-Grün intensive Vorarbeiten einer Koalitionsarbeitsgruppe, die ihre Arbeit wegen der vorgezogenen Wahlen abbrechen musste. Seit Ende 2006 lag der Gendiagnostikgesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 16/3233) dem Bundestag vor. Dieser fand bei der abschließenden Lesung im April 2009 jedoch keine Mehrheit.

Regierungsentwurf ist Stückwerk

Erst Mitte 2008 folgte ein Vorschlag der Koalition. Dieser ist Stückwerk, da er die Forschung, den Bereich mit dem größten Regelungsbedarf, außen vor lässt. Darüber hinaus weist er vielfältige Lücken auf. Der Schutz bei der Weitergabe von Informationen an Versicherungen und Arbeitgeber ist ungenügend. LandesbeamtInnen bleiben ungeschützt, Hebammen werden an der Arbeit gehindert und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird unzureichend umgesetzt.

Umfassende Kritik und verschiedene Änderungswünsche wurden auch vom Bundesrat eingebracht. Bei den zentralen Kritikpunkten (Forschung, Versicherung, Schutz von ArbeitnehmerInnen, Neugeborenscreening durch Hebammen) passte kaum ein Blatt zwischen uns Bündnisgrüne und die Forderungen und Vorschläge des Bundesrates. Unsere Hoffnung, dass die Regierungsfraktionen das Votum des Bundesrates Ernst nehmen und an zentralen Punkten Änderungsvorschläge im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger aufgreifen, wurde enttäuscht. Gerade einmal ein einziger Änderungsantrag der Koalition ist wirklich politisch relevant: Das Verbot von vorgeburtlichen Untersuchungen auf Erkrankungen, die erst im Erwachsenenalter auftreten oder auftreten können. Gut, dass die Koalition hier unseren grünen Vorschlag aufgegriffen hat. Auch die weiteren wichtigen Änderungen sind durch konsequenten Druck der Grünen erfolgt. Die Begründung verstößt nicht mehr, wie im Referentenentwurf, gegen die Antirassismusrichtlinie der Europäischen Union und auch für Zivildienstleistende gelten die Schutzmaßnahmen im Bereich Arbeit.

Chance vertan

Es wurde die Chance vertan, einen echten und umfassenden Schutz von Versicherten, ArbeitnehmerInnen, BeamtInnen und ForschungsteilnehmerInnen zu verabschieden. Der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen hätte dies geleistet.

Es bleibt viel zu tun

In unserem ersten Entschließungsantrag fordern wir die Bundesregierung auf, schnellstmöglich gesetzliche Regelungen zum Umgang mit (genetischen) Proben und Daten in der Forschung vorzulegen, und benennen dabei die aus grüner Sicht notwendigen Eckpunkte. Der zweite Antrag zur abschließenden Lesung befasst sich mit Abstammungsuntersuchungen im Ausland. Damit die Regelungen des GenDG nicht dazu benutzt werden, bestehende Missstände bei der Familienzusammenführung zu legitimieren, schlagen wir vor, die Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz zu verändern. Gerade aus den Zielen des Gendiagnostikgesetzes folgt daher, dass genetische Untersuchungen auch zu ausländerrechtlichen Zwecken im Visumsverfahren nicht erzwungen werden dürfen.

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