Am Umgang mit der Nachtflugregelung für Frankfurt läßt sich ablesen, was von einer schwarz-gelben Lärmschutzpolitik zu erwarten ist. Roland Kochs Agieren rund um den Flughafenausbau ist ein Musterbeispiel für Wahlversprechen und Wahllügen.
Mit der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens wurde eine vor Jahren im Konsens des Mediationsverfahrens um den Ausbau in Frankfurt getroffene Übereinkunft über die absolute Begrenzung von Nachtflügen bestätigt. Die Empfehlung für eine Ausbauvariante war 2000 ausdrücklich unter der Bedingung eines strikten Nachtflugverbots zwischen 23 und 5 Uhr erfolgt.
Die schwarz-gelbe Landesregierung unter Roland Koch war unter stetiger Lobbyarbeit der Luftverkehrswirtschaft in den vergangenen Jahren nicht müde geworden, den besonderen Schutz der Anwohner vor Fluglärm in der Nacht aufzubohren. Und dies obwohl Roland Koch über Jahre zugesagt hatte, dass es einen Ausbau des Flughafens Frankfurt nur mit einem Nachtflugverbot geben werde. Noch im Jahr 2000 hatte der hessische Landtag einstimmig für ein Nachtflugverbot gestimmt. Schon 2005 erhob die Lufthansa Einspruch gegen die Planungen, mit der Absicht die Nachtflugbeschränkung zu kippen. 2007 räumte Koch mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses dann Nachtflüge ein. Zunächst war von 17 genehmigten Flügen in der Nacht die Rede, schnell aber hat die Luftverkehrsseite keinen Hehl daraus gemacht, dass ihr das nicht reicht. Schwarz-gelb hat sogar signalisiert, die Nachtflüge - je nach Rechtslage - weiter auszudehnen!
Flughafenausbau nur bei strikter Einhaltung der Nachtflugregelung
Mit deutlichen Worten haben die Richter des VGH jetzt dazu Stellung genommen. Die von Koch gewollte Nachflugregelung wurde vom Verwaltungsgerichtshof für rechtswidrig erklärt. Zwar ist der lang umkämpfte Ausbau von Frankfurt jetzt wohl nicht mehr aufzuhalten, gleichwohl haben die Richter deutlich gemacht: Ausbau ja, aber nicht zu jedem Preis!
Die Luftverkehrsseite reagiert prompt und sieht in der Aussage zum Nachtflugverbot einmal mehr den Untergang des Abendlandes. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) fordert das Land Hessen sogar auf, wegen eventueller Vorbildwirkung für andere Standorte gegen das Urteil vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Bündnis 90/Die Grünen in Hessen werden dagegen bei der nächsten Sitzung des Landtags im September beantragen, dass die Landesregierung auf eine Revision gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs verzichtet.
Wir Grüne erwarten überdies vom Bundesverkehrsminister Tiefensee eine Stellungnahme zum Umgang mit Nachtflugregelungen. Schließlich hat er sich in seinem Flughafenkonzept vom Frühjahr 2009 unter anderem für umfassende Lärmminderungskonzepte an belasteten Standorten ausgesprochen. In dem Papier heißt es sogar, die Bundesregierung unterstützte den "balanced approach" der ICAO, der dezidiert unter anderem Betriebsbeschränkungen sowie weitere Maßnahmen zur Lärmminderung im Flughafenumfeld enthält. Was die Mediationsgruppe in Frankfurt im Jahr 2000 vorgeschlagen hatte, war ziemlich genau das, was man unter balanced approach zu verstehen hat.

