Suchfeld anzeigen
Bundesverfassungsgericht | 09.02.2009

Ja zum Vertrag von Lissabon!

Nachdem Links und Rechts gegen den neuen EU-Vertrag geklagt hatten, beginnt nun am 10.2.2009 vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verhandlung. Dabei sind die Klagen unbegründet und das Grundgesetz gar nicht in Gefahr. Der eigentliche Grund der Kläger ist, dass sie Stimmung machen und ein Projekt degradieren wollen, das unserem Kontinent Frieden und Wohlstand gebracht hat. Gerade wir Deutschen haben von der europäischen Einigung enorm profitiert.

Starke Vorwürfe gegen den neuen Vertrag

Die Kläger erheben starke Vorwürfe gegen den neuen Vertrag. Er bewirke einen Kompetenzzuwachs, schwäche die nationalen Parlamente, verstärke das demokratische Defizit oder schränke das Sozialstaatsprinzip ein. Doch schon das Grundgesetz verfügt in seiner Präambel, dass Deutschland "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa" wirken soll und führt später aus, dass "es hierzu durch Gesetz … Hoheitsrechte übertragen" (Artikel 23 GG) kann. Dabei werden durch den neuen Vertrag Kompetenzen nur dort übertragen, wo klar geworden ist, dass die nationale Politik allein die Probleme nicht mehr lösen kann. Und zuständig ist die EU sowieso nur dann, wenn dies ausdrücklich im EU-Vertrag steht.

… doch die nationalen Parlamente werden gestärkt

Werden die nationalen Parlamente geschwächt? Nein. Durch den Vertrag von Lissabon kann der Bundestag sicherstellen, dass EU-Rechtsakte nur dann entstehen, wo gesetzliche Regelungen auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene nicht ausreichend wirksam sind (Fachbegriff: Subsidiaritätsprinzip). So erhält der Bundestag das Recht, die Subsidiarität zu prüfen und mit einer Rüge oder gar einer Klage zu reagieren, wenn sie verletzt ist. In Vorbereitung auf den neuen Vertrag konnte der Bundestag endlich auch eine neue weitreichende Vereinbarung mit der Bundesregierung treffen und die Europaarbeit neu regeln. Mit ihr hat er umfangreiche Rechte und Möglichkeiten der Mitwirkung erhalten. Diese Vereinbarung (kurz BBV) ist seit über zwei Jahren in Kraft und vieles hat sich dadurch verändert: die Bundesregierung muss nun Stellungnahmen des Bundestages im Rat nicht nur zur Grundlage nehmen, sondern auch einen Parlamentsvorbehalt einlegen, wenn darin festgelegte Anliegen nicht durchsetzbar sind. Der Bundestag redet auch mit, bevor der EU-Vertrag geändert wird oder neue Mitgliedstaaten beitreten wollen. Damit wir all diesen Pflichten auch nachkommen können, hat der Bundestag und haben alle Fraktionen ihre Arbeit verändert. Mit einem Verbindungsbüro in Brüssel, zusätzlichem Personal und neuen Arbeitsabläufen. Dadurch können wir uns frühzeitig und direkt informieren und rechtzeitig reagieren. Damit ist der Bundestag ein großes Stück europatauglicher geworden.

… die EU wird demokratischer

Nicht nur die nationalen Parlamente, sondern auch das Europäische Parlament wird gestärkt. Das bisherige "Mitentscheidungsverfahren" wird zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der EU. Das Parlament und der Ministerrat werden dadurch in 95 Prozent der Europäischen Gesetzgebung zum gleichberechtigten Gesetzgeber. Dies erhöht die demokratische Legitimität der europäischen Gesetzgebung. Die Stärkung des Parlaments bezieht sich auch auf den Haushalt der EU. Weiterhin wird das Parlament den Präsidenten der Kommission mit der Mehrheit seiner Mitglieder wählen. Damit gibt es erstmals eine direkte Legitimationskette von den Bürgerinnen und Bürgern über das Parlament zur Kommission. Und mit der EU-Bürgerinitiative wird erstmals ein direktdemokratisches Element in die EU eingeführt. Damit können eine Million EU-BürgerInnen die Kommission auffordern, zu einem bestimmten Bereich einen Gesetzesvorschlag vorzulegen.

… und sie wird sozialer

Mit dem Vertrag von Lissabon wird festgelegt, dass die EU auf "eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt"… "Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes. Sie fördert den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten". Mit ihm kann die Union Initiativen zur Koordinierung der Sozialpolitik in den Mitgliedstaaten ergreifen. Und über eine Querschnittsklausel wird verfügt, dass die Union bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, mit der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung trägt.

Hintergrund: Was ist der Vertrag von Lissabon?

18 Monate lang erarbeitete ein Europäischer Konvent mit Mitgliedern aus Regierungen und Parlamenten der damaligen Mitgliedstaaten, Beitrittskandidaten und Beitrittsländer sowie aus dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission einen Entwurf für einen Vertrag für eine Verfassung für Europa. Dieser Entwurf war ein guter Kompromiss mit vielen guten Reformen. Mit ihm sollte die EU auf die Erweiterung und auf die Themen der Zukunft vorbereitet werden. Aber er scheiterte am Nein in Frankreich und in den Niederlanden.

Grüne für den Vertrag von Lissabon

Nach Monaten des Nachdenkens haben die Staats- und Regierungschefs unter der deutschen Ratspräsidentschaft einen neuen Anlauf gemacht. Das Ergebnis ist der Vertrag von Lissabon. Mit ihm sind wesentliche Reformen aus dem Verfassungsvertrag erhalten geblieben: eine rechtsverbindliche Grundrechtecharta, gestärkte nationale Parlamente, ein gestärktes Europäische Parlament, die Auflösung der verwirrenden Zuordnung von Politikfeldern in verschiedene "Säulen" und mehr gemeinsame europäische Außenpolitik. Wir Grüne stehen zum Vertrag von Lissabon. Die Europäische Union braucht dringend Reformen, die den Grundrechtsschutz stärken, für effiziente Institutionen und transparente Verfahren sorgen und die demokratische Legitimation der EU erhöhen. Der EU-Reformvertrag wird die EU demokratischer, transparenter und effizienter machen und verbessert den Grundrechtsschutz. Mit ihm kann die seit Jahren währende Debatte der Reform der EU endlich beendet werden und die EU kann sich wieder stärker mit ihrer Rolle in der globalisierten Welt und anderen Sachthemen auseinandersetzen.

 

verwandte Themendossiers

Kommentar schreiben

CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz
Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.
CC BY 2.0, rockcohen, flickr.com
Foto von Flickr, Flickrnutzer rockcohen, lizenziert unter CC Attribution-Noncommercial 2.0 Germany