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Vergaberecht | 13.02.2009

Konjunkturpaket II begünstigt Korruption

Erhöhung der Grenzen für beschränkte und freihändige Vergabe öffentlicher Aufträge

Unter dem Deckmantel der Förderung kommunaler Investitionen hat die große Koalition jetzt durch die Hintertür einen ordnungspolitischen Sündenfall beschlossen. Mit der Erhöhung der Grenzen für beschränkte und freihändige Vergabe besteht die Gefahr, dass die Koalition die Korruption bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen fördert.

Für Bündnis 90 / Die Grünen ist die Korruptionsbekämpfung bei der öffentlichen Auftragsvergabe ein sehr wichtiges Thema. Brisant ist, dass wichtige grüne Forderungen wie die Einführung eines Korruptionsregisters bei der Vergaberechtsreform im vergangenen Dezember abgebügelt wurden. Durch die jetzt beschlossene Änderung bei den Schwellenwerten wird die Korruptionsgefahr im Gegenteil sogar weiter erhöht. Wir wollen Korruption und Klüngel auf jeder staatlichen Ebene – Land, Bund und Kommunen – verhindern und bekämpfen.

Freihändige und beschränkte Vergabe wird ausgeweitet

Befristet auf zwei Jahre sollen sich die Kommunen nun im Rahmen der beschränkten Vergabe bei Bauleistungen mit einem Auftragsvolumen von bis zu einer Million Euro (bisher 100.000 Euro) aussuchen, von welchen Firmen sie zum Vergleich Angebote einholen. Bei bis zu 100.000 Euro Auftragswert (bisher 30.000 Euro) kann zukünftig als freihändige Vergabe einfach nach Gusto vergeben werden. Bei den Dienst- und Lieferleistungen wird die Grenze für beschränkte und freihändige Vergabe einheitlich von 30.000 Euro auf 100.000. Euro erhöht. Für sogenannte "kleine Baumaßnahmen" des Bundes wird die Grenze für ein vereinfachtes Vergabeverfahren sogar auf 5 Millionen Euro angehoben. Dadurch wird es sehr viel weniger öffentliche Ausschreibungen geben, auf die sich Unternehmen bewerben können, ohne vorher Klinken putzen gehen zu müssen. Aus den Wirtschaftsverbänden gibt es hierzu Stellungnahmen von deutlicher Kritik bis zur Betonung dessen, dass nur umfassende Transparenzregeln einen Ausgleich schaffen können.

Diese Rechtsänderung ist nicht zu verwechseln mit den Regeln für eine EU-weite Ausschreibung. Die diesbezüglich geltenden Schwellenwerte bleiben nämlich unverändert. Genau an dieser Stelle sehen viele grüne KommunalpolitikerInnen aber einen tatsächlichen Handlungsbedarf.

Die große Koalition verknüpft die geplante Änderung bei den Schwellenwerten für eine beschränkte oder freihändige Vergabe mit dem zweiten Konjunkturpaket. Aus einem Investitionsprogramm in Höhe von 14 Milliarden Euro sollen 10 Milliarden Euro an die Kommunen gehen. 65 Prozent der Hilfen entfallen auf den Investitionsschwerpunkt Bildung (insbesondere energetische Gebäudesanierung). 35 Prozent werden für die Modernisierung der kommunalen Infrastruktur insbesondere in den Bereichen Krankenhäuser, Städtebau, ländliche Infrastruktur und Lärmsanierung an kommunalen Straßen verwandt. Der Bund selbst will zwei Milliarden Euro für den Ausbau und die Erneuerung von Bundesverkehrswegen einsetzten und zwei Milliarden Euro in Bauten, Ausrüstungen und Ressortforschung investieren. Das heißt: die öffentliche Hand investiert zusätzlich Milliarden, setzt aber die Regeln weitgehend außer Kraft, die für eine faire, transparente und wettbewerbsorientierte Vergabe sorgen.

Korruption und Preistreiberei drohen

Unabhängig von der Frage, ob die beschlossene Investitionsförderung ausreichend dimensioniert und geeignet ist, zielgenau die sozial-ökologische Modernisierung in strukturschwachen Regionen voranzutreiben, ist diese Rechtsänderung ordnungspolitisch äußerst problematisch. Saubere Vergabeverfahren können nicht übers Knie gebrochen werden. Aller Erfahrung nach sind die Kosten von öffentlichen Aufträgen und die Gefahr von Korruption umso höher, je intransparenter die Verfahren werden. Vergabeverfahren ohne öffentliche Ausschreibung sind viel anfälliger für Preistreiberei, weil letztlich nicht der Wettbewerb, sondern gute Beziehungen über den Zuschlag entscheiden können. Und: Die Änderung gilt nicht nur für Maßnahmen aus dem Investitionsprogramm, sondern für die gesamte öffentliche Auftragsvergabe. Diese umfasst jährlich 300 Milliarden Euro - das sind 13 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

Zwar haben vor einigen Wochen Stimmen aus Union und SPD verkündet, auch die Transparenzregeln verschärfen zu wollen. Es gibt gute Gründe, bei dieser Ankündigung skeptisch zu sein: In dieser Frage hat sich die Bundesregierung bisher in Brüssel bis zum Gang vor den Europäischen Gerichtshof verkämpft, und die Änderungen der Vergaberegelungen werden jetzt ohne Parlamentsbeteiligung auf dem Verordnungswege laufen. In den Beschlusspapieren zum Konjunkturpapier sind die Transparenzregeln auch nicht mehr aufgetaucht. Dabei ließen sich Korruptionsgefahren nur durch eine Offenlegung der Leistungsbeschreibung, der Angebotspreise und der Namen der Bieter minimieren.

 

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