Wahlrecht auch für MigrantInnen
Am 19. Januar 1919 konnten die Frauen in Deutschland erstmals bei den Wahlen zur Nationalversammlung ihr neues, allgemeines Wahlrecht ausüben. Zwei Monate zuvor, im November 1918, hatte die Revolution am Ende des Ersten Weltkrieges ihnen das Wahlrecht gebracht. Ein Grund zum Feiern – wenn auch kein Grund, sich entspannt zurück zu lehnen.
Die Frauen nutzten ihr Wahlrecht, sowohl das aktive wie das passive. 82 Prozent der Frauen gingen zu den Urnen, der Frauenanteil in der Nationalversammlung lag bei 9,8 Prozent, das wurde in der Weimarer Republik nie wieder erreicht. Die Nazis schickten die Frauen mit ihrer Mütterideologie zurück an den Herd. In der Volkskammer der DDR schwankte der Frauenanteil zwischen 24 Prozent und 32 Prozent. Allerdings wurden die Abgeordneten nicht im Rahmen von freien und geheimen Wahlen bestimmt. Im Politbüro, dem einflussreichsten Organ der DDR, gab es nie eine Frau als stimmberechtigtes Vollmitglied. In der Bundesrepublik blieb die Anzahl der weiblichen Abgeordneten über Jahrzehnte niedrig. Erst 1987 stieg der Frauenanteil im Deutschen Bundestag von unter 10 Prozent auf 15,4 Prozent. Motor dieser Entwicklung waren die Grünen, die sich 1986 mit dem Frauenstatut eine Mindestquote für alle Ämter und Mandate gegeben hatten. Die anderen Parteien zogen mit abgeschwächten Quotenregelungen nach.
Bundestag: 32 Prozent Frauen
Inzwischen liegt der Frauenanteil im Deutschen Bundestag bei 32 Prozent. Auf Landes- und noch stärker auf kommunaler Ebene sieht es allerdings deutlich schlechter aus. So kommt die FDP-Landtagsfraktion in Niedersachsen ganz ohne Frauen aus. Der Anteil von Frauen mit kommunalpolitischen Mandaten dümpelt in Deutschland im Schnitt bei 25 Prozent Und nur rund 5 Prozent der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Bürgermeister sind weiblich. Auch im Jahr 2009 kommen Frauen nicht überall hin. Viel zu wenige schaffen es nach ganz oben, und viel zu viele kämpfen immer noch mit Diskriminierungen oder scheitern an Strukturen, an denen schon ihre Mütter gescheitert sind. Noch immer sind Frauen, obwohl rechtlich gleichgestellt, nicht wirklich Gleiche unter Gleichen.
Kommunales Wahlrecht für MigrantInnen
Eine Bevölkerungsgruppe bleibt weiterhin außen vor: MigrantInnen, die weder die deutsche noch eine andere EU-Staatsbürgerschaft haben, können in Deutschland nicht wählen. Sie haben anders als EU-BürgerInnen auch nicht das kommunale Wahlrecht. Bündnis 90/DIE GRÜNEN setzen sich dafür ein, dass sich das ändert. Das kommunale Wahlrecht und die Kommunalpolitik sind die Basis der Demokratie. Kommunalpolitische Entscheidungen beeinflussen das direkte Lebensumfeld, die Lebensqualität vor Ort. Dafür sind das Wissen und die Erfahrungen aller gefragt. Deshalb muss jetzt der nächste Schritt sein, den hier dauerhaft lebenden Menschen aus Nicht-EU-Ländern das kommunale Wahlrecht einzuräumen. Denn die Demokratie ist nur vollständig, wenn sie die Partizipation aller BürgerInnen ermöglicht.
"Superwahljahr" nutzen
Im "Superwahljahr" 2009 finden neben der Europawahl und der Bundestagswahl, 5 Landtagswahlen und 8 Kommunalwahlen statt. Zeit das Geschlechterverhältnis in der Politik in Richtung Gleichberechtigung zu bewegen und unsere Politik bunter und vielfältiger zu gestalten.
