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Schallschutzverordnung | 16.06.2009

Schutz vor Fluglärm wird ausgehöhlt

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Die neue Schallschutzverordnung unterbietet Vorgaben aus dem Fluglärmgesetz.

Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen ist am 7. Juni 2007 in Kraft getreten. Die Koalition hatte nahezu zwei Jahre gebraucht, um eine der zentralen Durchführungsverordnungen - die Schallschutzverordnung - vorzulegen. Das Ergebnis ist ernüchternd für den Schutz vor Fluglärm. Bundesumweltminister Gabriel ist auch hier vor Industrieinteressen eingeknickt, bei Bundesverkehrsminister Tiefensee traf die Luftverkehrswirtschaft mit ihren Lärmschutzverhindungsstrategien ohnehin auf offene Ohren.

Worum geht es in der Schallschutzverordnung?

Sie regelt die baulichen Kriterien für die Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden im Lärmschutzbereich, insbesondere die technischen Schalldämmmaße und ersetzt die geltende Schallschutzverordnung von 1974 (FLG 1971).

Das Bundesumweltministerium hatte zur Klärung fachlicher Grundlagen unter Koordination des Umweltbundesamtes eine Expertengruppe mit Interessenvertretern der Flughäfen, der Betroffenen, der Fluglärmkommissionen sowie Lärmexperten eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe hatte mit großem Konsens eine fundierte Methodik zur Ermittlung des erforderlichen Schalldämmmaßes bei bestimmtem Außenlärm auf Grundlage des aktuellen Standes der Technik (24.BImschV) erarbeitet. Bei der Handlungsempfehlung besonders umstritten waren: Die Zielvorgaben zur Qualität des baulichen Schallschutzes (erforderliche Dämmwirkung der Schallschutzfenster für Wohn- und Schlafräume und schutzbedürftige Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Altenheimen im Lärmschutzbereich) und wie bisherige freiwillige Schallschutzmaßnahmen an den Flughäfen berücksichtigt werden sollten.

Votum der Lärmexperten missachtet

Letztlich übermittelte das Umweltbundesamt dem Umweltministerium (BMU) den von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen lärmtechnischen Ansatz, eine Reihe von Empfehlungen zu noch strittigen Fachfragen und die Voten der Arbeitsgruppenmitglieder zu bestimmten anzustrebenden Innenpegel-Lärmqualitätszielen. Gegen die Mehrheitsauffassung der Arbeitsgruppe wurden jedoch seitens der Arbeitgemeinschaft der Deutschen Verkehrsflughäfen und der Luftverkehrslobby zahlreiche Einwände erhoben. Die Ergebnisse aus den Verhandlungen innerhalb der Arbeitsgruppe sowie der Anhörung im Bundestag zur Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes wurden bei dem eingebrachten Referentenentwurf des BMU zu der Verordnung nur unzureichend berücksichtigt, insbesondere die Anliegen der von Fluglärm Betroffenen. Die verabschiedete Novellierung stellt eine einseitige Abkehr von den Vorschlägen der Facharbeitsgruppe dar. Auch die Bundesländer haben bei der Abschwächung mitgemischt, weil im Bestand diese Kosten für den baulichen Schallschutz durch die Verkehrsflughäfen bzw. ihre Anteilseigner also vor allem Hessen, Berlin und Brandenburg zu tragen sind. Auf Länderseite wurde via Bundesrat massiv auf das Verordnungsverfahren zur Schallschutzverordnung Einfluss genommen.

Grüne Gesamteinschätzung – Schutzniveau deutlich abgeschwächt

Mit der neuen Verordnung wird das Schutzniveau deutlich abgeschwächt. Die Ministerien für Verkehr und Umwelt sind der Flugverkehrswirtschaft weit entgegengekommen. Teile der großen Koalition sind in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages ganz offen für die Interessen der Flugwirtschaft eingetreten. Bei einer Debatte im Verkehrsausschuss hatten Politiker der CDU und SPD sogar offen damit gedroht, die Verordnungsermächtigungen im Gesetz zurückzunehmen, wenn der Vorschlag nicht deutlich zugunsten der Luftverkehrsseite nachgebessert würde. Schon das Fluglärmgesetz selbst war ein Kompromiss zwischen Anwohner- und Luftverkehrsinteressen, der doch weitgehend den Interessen des Luftverkehrs folgte. Seitdem sind die Lobbybemühungen verstärkt worden und im Hause Tiefensee auf fruchtbaren Boden gefallen. Das für den Lärmschutz zuständige Umweltministerium ist gegenüber der Verkehrsseite eingebrochen. Die Gewinner der Schallschutzverordnung werden Fluglärmgutachter und spezialisierte Juristen sein. Letztendlich schützt die große Koalition mit dieser Entscheidung die Betreiber von Flughäfen gegen Ansprüche der  Anwohner, nicht aber die Anwohner vor Fluglärm!

weiter zu: Unsere Kritikpunkte im Einzelnen

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