Bundestag beschließt neues Wasserrecht
Der Gewässerschutz spielt im Wasserecht keine Rolle mehr. Von den guten Ideen aus dem Umweltgesetzbuch ist nichts mehr übrig. Sigmar Gabriel ist mit seiner Umweltpolitik gescheitert. Das Wasserecht in Deutschland ist nach seiner Amtszeit schlechter als vorher. Die Taktik, die Bundesländer früh in den Gesetzgebungsprozess einzubinden, hat sich als wenig hilfreich erwiesen. Seit dem ersten Entwurf für das Umweltgesetzbuch wurden immer neuer Forderungen aus allen Richtungen gestellt. Das Ergebnis war von Verhandlungsschritt zu Verhandlungsschritt eine beständige Standardabsenkung.
Der Bund hat seine Möglichkeiten nicht genutzt, das Wasserrecht deutschlandweit einheitlich auf eine gesicherte Grundlage zu stellen. Die Bundesländer werden in Zukunft in wichtigen Bereichen weitgehende Regelungen unterschiedlich festlegen können. Dieses Wasserhaushaltsgesetz ist ein aus der Not geborener und fauler Kompromiss. Die Koalition hat in letzter Sekunde noch viele wichtige Punkte ohne ausreichende fachliche Beratung geändert.
Klimaschutz und Artenschutz werden in dem neuen Gesetz nur unzureichend berücksichtigt. Der Schutz der Gewässerränder wird vernachlässigt. Sie sind ein wertvoller Lebensraum für viele Arten. Sie verbinden Lebensräume, sie verlangsamen den Wasserabfluss und schützen die Gewässer vor Schadstoffen. Hier überlässt der Bund alle wichtigen Fragen den Ländern. Der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden im Gewässerrandstreifen wird nicht verhindert.
Der Schutz der Menschen vor Hochwasser wird nicht verbessert. Während der Klimawandel die Gefahr von Hochwasser erhöht, werden die gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Hochwasserschäden aufgeweicht. Fristen zur Ausweisung von Überschwemmungsgebieten werden verlängert und das Bauen in Überschwemmungsgebieten wird leichter.
Bei der Wasserkraft sind über Nacht alle bisher geplanten Naturschutzregelungen einfach gestrichen worden. Jetzt müssen nur noch Fische mit geeigneten Maßnahmen geschützt werden. Alle anderen Gewässerlebewesen werden nicht mehr berücksichtigt. Die Auswirkung von Querbauwerken auf Gewässer spielen keine Rolle mehr.