Bundesumweltminister Gabriel ist erneut mit einem Umweltgesetzvorhaben als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet – und das auch noch mit Unterstützung der Kanzlerin. Nun wird eine Verhinderung der weiteren Zersplitterung des Umweltrechtes gefeiert, statt der geplanten Zusammenführung. Doch auch diese Feier ist zu früh. Es wird sich erst noch zeigen, in welcher Form und welchem Umfang die Länder von den Abweichungsmöglichkeiten Gebrauch machen.
Schon heute ist klar: Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen wurden aufgrund der Agrar- und Industrielobby verwässert, und Europarecht ungenügend umgesetzt. Ein Schutz der Natur nur noch da, wo keine anderen Interessen bestehen?
Ziel des Kaolitionsvertages nicht umgesetzt
Die Bundesregierung ist mit ihrem im Koalitionsvertrag verankerten Ziel, das Umweltrecht in einem einheitlichen Umweltgesetzbuch zusammenzufassen, gescheitert.
Gabriel konnte seinen umweltpolitisch schon wenig ambitionierten Entwurf nicht gegen die Widerstände aus dem Bundesland Bayern und den von der CSU geführten Ressorts Wirtschaft und Landwirtschaft durchsetzen. Er hatte durch die langwierige und gescheiterte Strategie der frühzeitigen Konsensfindung mit den Ländern jeglichen Verhandlungsspielraum (inhaltlich als auch zeitlich) selbst aus der Hand gegeben!
Ersatzlos gescheitert ist insbesondere die integrierte Vorhabengenehmigung, das Herzstück des Umweltgesetzbuches, mit der die Genehmigungsverfahren, in einem Verfahren, zusammengeführt werden sollten. Mögliche Bürokratiekosteneinsparungen (laut Normenkontrollrat Nettoentlastung von ca. 27 Millionen Euro jährlich) wurden somit nicht realisiert.
Große Koalition hat kein Interesse an einer ordentlichen parlamentarischen Beratung
Mit den jetzt beschlossenen Gesetzentwürfen zum Wasser- und Naturschutzrecht sowie zwei weiteren Gesetzen wird nur Stückwerk geliefert.
Trotzdem sind die Gesetze zur Neureglung des Naturschutzrechtes und der Landschaftsplanung und das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechtes, die wichtigsten umweltpolitischen Gesetzesvorhaben in dieser Legislaturperiode im Bereich der klassischen Umweltpolitik. Für die parlamentarische Beratung sind nur 1 ¼ Stunden vorgesehen. Im Umweltausschuss hat eine große Koalition aus CDU/CSU, SPD und FDP unsere Anträge auf Anhörung abgelehnt. Der Umweltminister weilt in China, um ab dem 18.06. am Deutsch-Chinesischen Umweltforum teilzunehmen. Auch das verdeutlicht den geringen Stellenwert, den der Naturschutz innerhalb dieser Koalition genießt.
Union und SPD treiben ein perfides Spiel
Die zur Verabschiedung vorliegenden Entwürfe wurden im bisherigen Verfahren nochmals verschlechtert. Die Regierungsfraktionen legten auf der Ausschusssitzung über 80 (!) Änderungsanträge vor. Viele der von der Bundesregierung in den Gegenäußerungen abgelehnten Änderungsanträge des Bundsrates tauchten hier wieder auf. Ein perfides Spiel!
Unsere Hauptkritikpunkte an den Gesetzen
Neureglung des Naturschutzrechtes und der Landschaftsplanung:
- Die von uns geforderte Verzahnung des Naturschutzes mit der nationalen Biodiversitätsstrategie und dem Klimaschutz-Programm der Bundesregierung erfolgt nicht. Das ist nicht nur völlig unverständlich, sondern bleibt auch hinter dem zurück, was die Bundeskanzlerin auf dem internationalen Parkett verkündet.
- Die Eingriffsregelung – das wichtigste naturschutzfachliche Instrument – wird nicht verbessert, sondern deutlich geschwächt. Wir fordern für Eingriffe in die Natur die verpflichtende Prüfung von Standort- bzw. Projektalternativen. Stattdessen haben die Regierungsfraktionen die Prüfkaskade aufgeweicht und Ausgleich und Ersatz gleichgestellt, trotzt gegenteiligem Votum der Bundesregierung[1]. Dies ist ein klarer Standardabbau.
- Eine Verzahnung mit dem Klimaschutz würde erfordern festzuschreiben, bestehende Funktionen betroffener Biotope als Treibhausgasspeicher real auszugleichen. Die Freisetzungen von Treibhausgasen durch landwirtschaftliche Einwirkungen auf Natur und Landschaft müssen als Eingriff behandelt werden.
- Die Privilegierung der Landwirtschaft bleibt bestehen. Angesichts der Tatsache, dass die derzeitige Landwirtschaft einen Hauptanteil an der Vernichtung von Arten und Biotopen hat, wäre es dringend geboten, die gute fachliche Praxis zu präzisieren.
- Die vom europäischen Recht geforderte Entkoppelung der Durchsetzung von Umweltrecht von der Verletzung subjektiver Rechte Dritter erfolgt nicht. Damit bleiben weiterhin Entscheidungen zur Einhaltung von Vorsorge-Grenzwerten der Überprüfbarkeit durch die Öffentlichkeit weitgehend entzogen.
Neuregelung des Wasserrechtes
- Klimaschutz und Artenschutz werden in dem neuen Gesetz nur unzureichend berücksichtigt. Der Schutz der Gewässerränder wird vernachlässigt. Hier überlässt der Bund alle wichtigen Fragen den Ländern. Der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden im Gewässerrandstreifen wird nicht verhindert.
- Bei der Wasserkraft sind über Nacht alle bisher geplanten Naturschutzregelungen einfach gestrichen worden. Jetzt müssen nur noch Fische mit geeigneten Maßnahmen geschützt werden. Alle anderen Gewässerlebewesen werden nicht mehr berücksichtigt. Die Auswirkung von Querbauwerken auf Gewässer spielen keine Rolle mehr, dies ist mit den Erfordernissen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht vereinbar und erschwert die Erreichung der Bewirtschaftungsziele. Wie die Bundesregierung in ihrer ablehnenden Gegenäußerung feststellt.
Fazit:
Gemessen an den von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag für sinnvoll und notwendig erachteten Regelungen bleiben die Neuregelungen deutlich hinter den Erfordernissen eines modernen Naturschutz- und Wasserrechtes zurück. Gegenüber vielen (Landes)Regelungen kommt es vielmehr zum Standardabbau. Untragbar sind für Bündnis 90/Die Grünen die Standardabsenkungen bei der Eingriffsreglung (Naturschutzrecht) und der unzureichende Gewässerschutz durch zu geringe Gewässerrandstreifenbreite (nur 5 statt 20 Meter), beim Pestizideinsatz und bei der Wasserkraft (Wasserrecht).
Alle unsere diesbezüglichen Verbesserungsvorschläge hat die große Koalition im Bundestag abgelehnt.
Von der geplanten Vereinfachung des Umweltrechtes ist nichts übergeblieben. Weiterhin bleiben große Regelungsbereich in Länderhand. Was die Regierung jetzt feiert ist nur noch die Verhinderung der weiteren Aufsplitterung des Umweltrechtes, die die große Koalition mit ihrer missratenen Föderalismusreform I erst ermöglichte.
[1] Aus der Gegenäußerung der Bundesregierung: "Der funktionsgerechten Wiederherstellung beeinträchtigter Funktionen entspricht die vorrangige Verpflichtung zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen. Eine Gleichstellung von Ausgleich und Ersatz wird dem Grundgedanken der Ausgleichsregelung nicht ausreichend gerecht"
