Reformvorschläge des Innenministers von der eigenen Fraktion verrissen
Die Anhörung im Innenausschuss des Bundestages am 23.3.2009 sollte ein großer Tag für Innenminister Wolfgang Schäuble als Sachwalter des Datenschutzes werden. Der in seinem Haus gefertigte Entwurf eines Gesetz über die Zustimmungspflicht bei der Weitergabe persönlicher Daten (Opt-in-Prinzip) und das "Audit-Gesetz" hatten ihre Bewährungsprobe zu bestehen. Die Regelungen lagen Abgeordneten und Experten im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zur Begutachtung vor. Doch die Veranstaltung wurde für Schäuble zum Desaster. Die eigene Fraktion ließ kein gutes Haar an dem Doppelgesetz. Auch die Fachleute wie die Datenschutzbeauftragten des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein bescheinigten vor allem dem Audit-Gesetz durchweg erhebliche Schwächen. Differenzierter war die Diskussion bei dem zweiten Gesetzentwurf zur Streichung des sog. Listenprivilegs und der Einführung des Zustimmungserfordernisses bei der Weitergabe persönlicher Daten beispielsweise an Werbeunternehmen. Der Grundsatz der Zustimmung stieß bei den Datenschützern auf breite Zustimmung, bei der Wirtschaftslobby aber auf empörten Widerstand.
"Opt-in Gesetz"
Verkehrte Welt: Von Seiten der Union wurde der Gesetzentwurf, vor allem die Streichung des Listenprivilegs, massiv kritisiert. Die SPD wirkte orientierungslos. Ihr fiel nichts Besseres ein, als ausgerechnet einen anwesenden Beamten des Innenministeriums zu fragen, was sich die Bundesregierung bei diesem Gesetz wohl gedacht hat. Der staunenden Teilnehmer der Anhörung fragt sich, ob die SPD-Fraktion überhaupt mit dem Ministerium und dem Koalitionspartner ernsthaft über dieses Gesetz verhandelt hatte.
Die Union hatte als ihre Sachverständige ausschließlich Wirtschaftsverbände aufgeboten, für die mit dem Bürgerrecht der Einwilligung in die Datenweitergabe das Abendland und die deutsche Wirtschaft zusammenbricht. Verteidigt wurde der Gesetzentwurf bei aller Kritik in vielen Einzelfragen von den drei Oppositionsparteien, den Datenschutzbeauftragten und den Verbraucherverbänden. Sie begrüßten den Grundsatz der Einwilligung (Opt in-Prinzip). Dem gegenüber forderten die Wirtschaftsvertreter eine Beibehaltung der bisherigen Regelung, wonach bestimmte persönliche Daten u. a. zu Werbezwecken weitergegeben werden dürfen.
Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein betonten das Einwilligungsprinzip als wichtigen Teil des informationellen Selbstbestimmungsrechts und daraus folgenden staatlichen Schutzpflichten. Schaar verlangte, dass persönliche Daten von den Unternehmen nicht wie ein "frei verfügbarer Rohstoff" missbraucht werden dürfen. Er wies wie auch Cornelia Tausch von den Verbraucherverbänden auf die Gefahr der Bildung von Konsumentenprofilen hin. Er wurde in dieser Befürchtung von der innenpolischen Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, Silke Stokar, mit Nachdruck unterstützt. Cornelia Tausch beklagte, dass die Rechte der Konsumenten in der Regel ins Leere liefen. Es sei praktisch nicht machbar, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher jedem einzelnen Anschreiben widersprechen müssten. Sie betonte, dass 95 Prozent der Deutschen verlangten, dass ihre Daten nur noch mit Zustimmung weitergegeben werden dürfen.
Thilo Weichert kritisierte in diesem Zusammenhang, dass verfassungsrechtlich hoch problematisch noch immer die Verwendung personenbezogener Daten (Adressangaben für die Werbung, Markt- und Meinungsforschung) ohne die Einwilligung der Verbraucher zulässig ist. Er schilderte anschaulich, dass die in seiner Dienststelle aufgelaufenen etwa acht Millionen illegal gesammelte Datensätze teilweise sogar für Kontoabbuchungen verwendet wurden. Wie Peter Schaar, der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Hans-Peter Bull und die Verbraucherverbände bestritt Weichert mit Nachdruck, dass nur die bisherige Widerspruchslösung (Opt-out) in der Praxis umsetzbar sei.
Audit-Gesetz
Schon die schriftlichen Stellungnahmen der Fachleute ließen erahnen, welche groben handwerklichen Mängel das Audit-Gesetz hat. Dabei wäre es von großer Bedeutung, endlich ein gesetzliches Verfahren für die Zertifizierung datenschutzfreundlicher Produkte und Verfahren zu bekommen. Die Vorlage ist jedoch hoch bürokratisch und vielfach unklar. Vor allem der Leiter des Schleswig-Holsteinischen Zentrums für Datenschutz, Thilo Weichert, und die Vertreterin der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz, Karin Schuler, kritisierten die Praxisferne des Entwurfs. Der schafft es nicht einmal, eine brauchbare Definition dessen anzubieten, was eigentlich zertifiziert werden soll und kann.
In dem vorgesehenen Audit-Ausschuss sollen nicht einmal Vertreter der Verbraucherverbände sitzen. Interessenvertreter haben hier ein starkes Übergewicht. Viele Sachverständige sahen in dem Entwurf die Gefahr, dass ein Audit light dem Unternehmen nicht den Nutzen bringt, der eigentlich nötig wäre.
Fasst man das Ergebnis der Veranstaltung zusammen, so ist angesichts der Agonie der Koalition nichts mehr für den Datenschutz zu erwarten. Womöglich ist der Gesetzentwurf für diese Wahlperiode sogar gestorben. Was noch in pompösen "Datenschutzgipfeln" angekündigt wurde, ist längst in den Mühlen der politischen Ebene der großen Koalition zerronnen.
