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profil:GRÜN | 02.03.2009

Unter dem Dach der Freiheit

Seite 1

Das Grundgesetz im 21. Jahrhundert

von Renate Künast

2009 feiert die Republik drei wichtige Jahrestage: Seit 90 Jahren haben Frauen in Deutschland das Wahlrecht, das Grundgesetz wird 60, und die friedliche Revolution in der DDR ist 20 Jahre her. Für uns sind diese Jubiläen aber nicht nur ein Grund zum Feiern. Jetzt denken wir darüber nach, wie wir unser Zusammenleben im 21. Jahrhundert gestalten wollen. Wie es weitergehen soll mit der Demokratie, der Durchsetzung der Menschenrechte für alle und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.

Eines ist klar: Am Anfang steht die Menschenwürde. Sie muss auch in einer sich verändernden Welt immer Maßstab der Politik sein. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde ist das Fundament unseres Grundgesetzes; sie ist das zu Verfassungsrecht gewordene Versprechen: Nie wieder Auschwitz!

Der Schutz der Menschenwürde bringt damit ein fundamentales Versprechen zum Ausdruck. In der Menschenwürde drückt sich aus, dass der Mensch ein freiheitsbegabtes Wesen ist: Die Freiheit, sein Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, macht den Menschen erst zum Menschen.

Deshalb ist dieser Freiheitsbegriff der Verfassung kein beliebiges "anything goes". Menschenwürde kommt allen Menschen gleichermaßen zu. Die Freiheit, die wir meinen, ist nicht die Freiheit selbstsüchtiger Ichlinge, die sich um die Freiheit der anderen nicht scheren.

Diese Freiheit ist eine Freiheit für alle, die keine rechtlichen, aber auch keine faktischen Ausschlüsse verträgt. Sie ist die Freiheit zur vollen gesellschaftlichen Teilhabe. Menschenwürde enthält damit ein Versprechen von Gerechtigkeit. Dies ist keines, das Vater Staat seinen Bürgern gibt. Es ist das Versprechen, das wir – du und ich – uns allen in dieser Gesellschaft gegenseitig geben. Die Verfassung gibt diesem Versprechen nur eine Form.

Die Verfassung ist kein technisches Regelwerk. Sie ist der Maßstab, an dem die Menschen zu Recht die Politik messen. Sie ist aber zugleich der Ausdruck eines Entwurfs der Gesellschaft, die wir (in Zukunft) sein wollen und enthält damit den Auftrag, nach einem würdevollen Leben in Freiheit für alle zu streben, auch wenn wir wissen, dass sich dieses Versprechen vielleicht nie ganz erfüllen wird.

Weil wir Grüne uns die Verwirklichung des Versprechens der Gerechtigkeit auf die Fahnen geschrieben haben, kann für uns Freiheit weder Neoliberalismus noch die bloße Abwesenheit von staatlichem Zwang bedeuten. Die Freiheit, die wir meinen, ist immer eine politische Freiheit und nicht etwa bloß die Wahlfreiheit des Homo oeconomicus zwischen 24 verschiedenen Mobilfunktarifen.

Wir meinen die Freiheit, um die in Deutschland mehr als 150 Jahre gekämpft wurde: Die Eckdaten sind 1848, 1918/1919, 1949, 1989. Immer ging es dabei um eine Freiheit für alle: Das macht die Freiheit überhaupt erst zu dem politischen Auftrag der Demokratie. Es bedeutet, dass Staat und Gesellschaft die Bedingungen, unter denen die Menschen ihre Freiheitsrechte verwirklichen, nicht gleichgültig sein können. So muss sich der Staat der Freiheit zuliebe auch mal heraushalten und in seine Schranken verweisen lassen. Ein anderes Mal verlangt es die Freiheit, dass der Staat gesellschaftlichen Gruppen oder Einzelnen zu den materiellen Voraussetzungen verhilft, ihre Freiheit auch wirklich leben zu können.

Mit einem solchen Verständnis von Freiheit verträgt es sich nicht, die Freiheit zu einem Schutzschirm für die Wirtschaft aufzuspannen, ohne daran Bedingungen zu knüpfen, heute, hier und für die Zukunft. Zum Beispiel für neue Arbeitsplätze, für eine Neuausrichtung unserer Wirtschaft auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Diese Auffassung von Freiheit verlangt, dass wir der Wirtschaft Regeln vorgeben, damit sie ein Leben aller in Würde befördert und unsere Lebensgrundlagen nicht gefährdet.

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